49 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2024 Teil 1

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns 2 aktuelle Entscheidungen zum materiellen Recht und eine zum Prozessrecht an.

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  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 9

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns 3 aktuelle Entscheidungen zu den Tötungsdelikten gem.§§ 211 ff StGB an.

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  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 7

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns die gemeingefährlichen Delikte § 306a Abs. 1 und § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB an.

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  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 3

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute befassen wir uns 2 lehrreichen Entscheidungen des BGH zum Thema Notwehr gem. § 32 StGB.

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  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 2

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 3 interessanten Entscheidungen zum Thema „Abgrenzung dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit“.

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  • ÖR
    Rechtsprechungsrückblick Öffentliches Recht 2023 Teil 3

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    In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zwei Beschlüsse des BVerfG – einen zum Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Sportverein und einen weiteren zur immer wieder spannenden Frage der Widereinsetzung in den vorigen Stand wenn man die Frist bis zum Ende ablaufen lässt. Das BVerwG erklärte die Anordnung der Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Tochter für rechtmäßig und bestimmte eine Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren.

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  • SR
    § 239 StGB und das Einverständnis

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    § 239 StGB schützt den Willen des Opfers, den Aufenthaltsort zu verlassen, sich also fort-zu-bewegen. Was aber, wenn das Opfer sich in der konkreten Situation gar nicht fortbewegen will? In diese Situation aber nur deshalb hineingeraten ist, weil es nicht weiß, worum bzw. wohin es geht?

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  • SR
    Rechtsprechungsüberblick Strafrecht Dezember 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 3 interessanten Entscheidungen des BGH zum Thema „Rücktritt vom Versuch gem. § 24 StGB“.

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  • SR
    Der Eingehungsbetrug und das Problem der Schadensberechnung

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    Sofern der Täter bei Vertragsschluss täuscht, kann schon dieses täuschende Verhalten einen vollendeten Betrug gem. § 263 StGB begründen – auf den Austausch der vereinbarten Leistungen kommt es dann nicht mehr an. Es ist also in einer Klausur immer voreilig und falsch, in diesen Fällen nur den versuchten Betrug zu prüfen.

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  • SR
    Rechtsprechungsüberblick Strafrecht Dezember 2021

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen.

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  • SR
    Die Erfolgsqualifikation und der Versuch

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    Die Erfolgsqualifikation setzt zwingend ein Grunddelikt voraus, auf welchem sie aufbaut. Der Täter verursacht „durch“ dieses Grunddelikt eine schwere Folge, häufig den Tod eines anderen Menschen. Gem. § 18 muss er dabei „wenigstens“ fahrlässig handeln. In welchen Konstellationen ist nun ein Versuch möglich?

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  • SR
    Der autofahrende Selbstmörder als Mörder

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    Ob es nun Geisterfahrer auf Autobahnen sind, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind oder Kamikazefahrer, die bei Rot in eine Kreuzung einfahren, um sich zu töten – in diesen Fällen bedarf es zumeist einer Kollision mit einem anderen Autofahrer, um die eigene Tötung herbeizuführen. Sofern der Selbstmord misslingt, stellt sich anschließend die Frage nach der Strafbarkeit des Autofahrers.

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  • SR
    Der BGH und die „mörderischen Raser“

    Der Berliner Raser – ein Mörder gem. § 211 StGB?

    Anfang 2017 hat das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. § 211 StGB verurteilt. Diese erste Entscheidung hob der BGH in 2018 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin. In 2019 verurteilte das LG Berlin die Täter dann erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes. Dieses Urteil wurde in 2020 zum Teil vom BGH bestätigt.

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  • SR
    Der Erlaubnistatbestandsirrtum einmal anders

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    Beim Erlaubnistatbestandsirrtum irrt der Täter sich in tatsächlicher Hinsicht, indem er irrig von Umständen ausgeht, die ihn rechtfertigen würden, so sie denn vorlägen. In der Regel stellt der Täter sich eine Rechtfertigungslage (z.B. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gem. § 32 StGB) vor, die es tatsächlich gar nicht gibt. Denkbar ist aber auch, dass der Täter tatsächlich angegriffen wird, er sich aber über die Intensität des Angriffs und damit über die Erforderlichkeit der Verteidigung irrt.

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  • SR
    Die vergiftete Babynahrung und der Rücktritt vom beendeten Versuch gem. § 24 I 1, Alt. 2 StGB

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    § 24 StGB unterscheidet zwischen dem Rücktritt des Alleintäters, Abs. 1, und dem Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten, Abs. 2. In beiden Fällen ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn der Versuch aus Sicht des Täters nicht fehlgeschlagen ist. Sofern dies verneint wird und es sich um den Rücktritt des Alleintäters handelt, ist dann weiter zu überlegen, ob es sich aus Sicht des Täters um einen unbeendeten oder beendeten Versuch handelt und ob dieser tauglich oder untauglich war. Beim unbeendeten Versuch reicht die Aufgabe der Tat. Was aber sind die Rücktrittsvoraussetzungen beim beendeten Versuch?

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  • SR
    Die Fremdheit der Sache beim „Containern“

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    Das Tatobjekt des Diebstahls gem. § 242 StGB, der Unterschlagung gem. § 246 StGB und des Raubes gem. § 249 StGB ist eine fremde bewegliche Sache. Häufig ist bei einer Prüfung der jeweiligen Norm hier schon das erste Problem zu erörtern – so z.B. beim „Containern“ - und ebenso häufig wird es in Klausuren gerne übersehen.

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  • SR
    Der error in persona und die Mittäterschaft gem. § 25 II StGB

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    Beim error in persona irrt sich der Täter hinsichtlich der Identität seines Angriffsobjekts, gleichwohl sind zum Zeitpunkt der Vornahme der Tathandlung das Angriffs- und das Verletzungsobjekt identisch, weswegen der error in persona unbeachtlich ist und keinen Irrtum gem. § 16 I StGB darstellt. Wie wirkt sich nun aber der für den unmittelbar handelnden Mittäter unbeachtliche error in persona auf den anderen Mittäter aus?

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  • ZR
    Wirksamkeit von Eigengeboten, sog. „shill bidding“

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.8.2016 – VIII ZR 100/15 mit der Frage wie Manipulationen durch Eigengebote im Rahmen einer Onlineauktion zu behandeln sind.

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  • ÖR
    Bundesweites Stadionverbot für Fußball-Fan

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    Nach Ausschreitungen hat ein Fußball-Fan ein bundesweites Stadionverbot bekommen. Das BVerfG musste die Frage klären, ob das Willkür ist und ob Fußballvereine an Grundrechte gebunden sind

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  • SR
    Die „umgekehrte Jauchegrube“ und das Koinzidenzprinzip

    Die „umgekehrte Jauchegrube“ und das Koinzidenzprinzip

    Das Koinzidenzprinzip besagt, dass der Vorsatz zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen muss (§§ 16 I, 8 StGB) Daraus folgt, dass sowohl der dolus antecedens (ein der Handlung vorangehender Vorsatz) als auch der dolus subsequens (ein der Handlung nachfolgender Vorsatz) unbeachtlich sind. Gleichzeitig gilt, dass unwesentliche Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf unbeachtlich sind. Wie sich beides zusammen auswirken kann, zeigen die nachfolgenden Fälle.

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  • SR
    Rücktrittshorizont und Vorsatzwechsel

    Rücktrittshorizont und Vorsatzwechsel

    Gem. § 24 I StGB kann der Alleintäter vom Versuch strafbefreiend zurücktreten. Voraussetzung ist zunächst, dass kein fehlgeschlagener Versuch vorliegt. Die weiteren Anforderungen richten sich dann danach, ob der Versuch beendet oder unbeendet ist. Die Entscheidung über die jeweilige Natur des Versuchs ist nach h.M. anhand des Rücktrittshorizonts zu treffen.

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  • ZR
    „Schwarzarbeit lohnt sich nicht!“

    „Schwarzarbeit lohnt sich nicht!“

    Der BGH hat die Rechtslage bezüglich anfänglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit bereits geklärt. Doch wie ist zu entscheiden wenn die Schwarzgeldabrede nachträglich erfolgt? Mit dieser Konstellation beschäftigt sich der BGH in seinem Urteil vom 18.1.2017, VIII ZR 17/16.Dieser Fall ist eine wunderbare Vorlage für eine Examensklausur und sollte immer wieder in Erinnerung gerufen werden.

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  • SR
    Wer ist „Kraftfahrzeugführer“ bei § 316a StGB?

    Wer ist „Kraftfahrzeugführer“ bei § 316a StGB?

    An § 316a StGB müssen Sie in einer Klausur immer denken, wenn ein Raub oder eine räuberische Erpressung im Straßenverkehr stattfindet. Häufig sind haltende Taxifahrer betroffen, so dass sich die Frage stellt, ob diese eigentlich noch „Kraftfahrzeugführer“ sind und ob die Tat „unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs“ erfolgte.

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  • ÖR
    APR und das "Luder vom Lerchenberg"

    APR und das "Luder vom Lerchenberg"

    Ein Blogger hatte sie als "Luder vom Lerchenberg" und "delirierende Hausfrau" bezeichnet. Vor den Zivilgerichten klagte sie zwar erfolgreich auf Unterlassung, aber erfolglos auf Geldentschädigung. Nun hat das BVerfG entschieden

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  • SR
    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - eine Rechtsprechungsübersicht

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - eine Rechtsprechungsübersicht

    Ob ein Täter ein gefährliches Werkzeug gem. §§ 244 I Nr. 1a oder 250 I Nr. 1a StGB beisichgeführt hat, ist in der Klausur häufig problematisch. So stellen sich vor allem die Fragen nach der Definition des gefährlichen Werkzeugs und wann und wie man es beisichführen muss. Insbesondere mit den letzten beiden Fragen wollen wir uns nachfolgend näher befassen. Wir haben dazu eine Rechtsprechungsübersicht für Euch erstellt, die Euch eine gute Einführung in das Thema gibt.

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  • ÖR
    (Kein) Kopftuch im Kindergarten?

    (Kein) Kopftuch im Kindergarten?

    Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob der muslimischen Erzieherin in einem kommunalen Kindergarten untersagt werden kann, während ihrer Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 18.10.2016, 1 BvR 354/11) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteile des BAG auf.

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  • SR
    Macht ein Arzt sich strafbar, wenn er einen Suizid durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen begleitet?

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    Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.

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  • ZR
    Der "Abbruchjäger" bei E-Bay; Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft

    "Abbruchjäger" und gewillkürte Prozessstandschaft

    Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Urteil vom 24.8.2016 – VIII ZR 182/15 – mit der Frage der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft. Da die Revision – wegen Unzulässigkeit der Klage – zurückzuweisen war, musste sich der BGH nicht ausführlich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Verhalten des Klägers auch rechtsmissbrächlich war, wie dies von der Vorinstanz angenommen wurde. Dennoch äußert der BGH, dass die Entscheidung der Vorinstanz (LG Görlitz) rechtlich nicht zu beanstanden war. Aus diesem Grund haben wir die Ausführungen zu dieser Frage ebenfalls aufgenommen.

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  • SR
    Die „schneidige“ Notwehr – wann ist sie erforderlich und geboten?

    Die erforderliche und gebotene Notwehrhandlung gem. § 32 StGB

    Die Probleme, die Ihnen in einer Klausur im Zusammenhang mit der Notwehr gem. § 32 StGB begegnen können, liegen häufig bei der Erforderlichkeit und vor allem der Gebotenheit der Notwehrhandlung. Hier ist eine sachverhaltsnahe Argumentation von großer Wichtigkeit.

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  • SR
    Verwechselung des mittelbar individualisierten Tatopfers - error in persona oder aberratio ictus?

    Heute wollen wir uns einmal mit einer "Klassiker" - Entscheidung des BGH (NStZ 1998, 294 "Sprengfalle") beschäftigen, die sowohl die Frage nach der Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus bei nur mittelbarer Individualisierung des Tatopfers betrifft als auch die Frage, wie sich ein error in persona des Handelnden auf den Anstifter auswirkt.

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  • SR
    Wonach bestimmt sich die Verwerflichkeit bei den niedrigen Beweggründen?

    Erst jüngst (01.12.2015) wurden die Eltern eines 19 jährigen Mädchens vom LG Darmstadt wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Die Tochter soll sexuelle Kontakte zu Ihrem Freund gehabt haben, ohne mit ihm verlobt gewesen zu sein. Für die aus Pakistan stammenden, strengreligiösen, muslimischen Eltern sollte die Tötung die "Familienehre" wieder herstellen. Nun stellt sich bei den sog. "Ehrenmorden" regelmäßig die Frage, auf wessen Wertvorstellungen bei der Bewertung der Niedrigkeit abzustellen ist. Der BGH hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.

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  • n/a
    Die Waschanlage im Mischgebiet

    Examensklausuren entstammen oft der Feder von juristischen Praktikern, die ihre Fälle dem gerichtlichen Alltag entnehmen. Für eine erfolgreiche Lösung solcher Klausuren ist es entscheidend, das theoretische Wissen im Einklang mit der Gesetzesauslegung zu einem praxisgerechten Ergebnis zu führen. Im vorliegenden Fall hatte es das OVG Münster (Beschluss vom 27.1.2015 – 10 B 1313/14; NVwZ-RR 2015, 485 ff.) mit der baurechtlichen Frage zu tun, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Waschanlage in einem Mischgebiet zulässig ist.

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  • SR
    Tötung im Grenzbereich der Notwehr: Zu den Voraussetzungen der §§ 32 und 213 StGB

    Damit eine Tötungshandlung gem. § 32 StGB gerechtfertigt sein kann, muss sie - bei Bestehen einer Notwehrlage - erforderlich und geboten sein. Nun ist es denkbar, dass der Täter das Maß der Erforderlicheit überschreitet oder aber im Rahmen der Gebotenheit eine Einschränkung vorgenommen werden muss, so dass die Rechfertigung entfällt. Sofern es sich um einen Totschlag handelt, sollten Sie in solchen Fällen aber, insbesondere wenn Sie sich auf das 2. StEx vorbereiten, immer auch an § 213 StGB, den minder schweren Fall des Totschlags denken.

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  • SR
    Zum Umfang der Verwerflichkeitsprüfung bei einer friedlichen Blockadeaktion

    § 240 StGB ist ein sog. "offener" Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht aufgrund der Verletzung des Tatbestandes indiziert ist, sondern gem. § 240 II positiv im Rahmen einer Verwerflichkeitsprüfung festgestellt werden muss. Bei Blockadeaktionen ist dabei stets das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit in die Wertung einzubeziehen.

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  • SR
    Der Rücktrittshorizont und seine Korrektur

    Der Rücktritt vom Versuch bestimmt sich beim Einzeltäter nach § 24 Abs.1 StGB. Zu unterscheiden ist dabei der unbeendete Versuch vom beendeten Versuch, da die Anforderungen an das Rücktrittsverhalten des Täters unterschiedlich sind. Muss er beim beendeten Versuch die Vollendung aktiv verhindern, reicht beim unbeendeten Versuch das Aufgeben der weiteren Ausführung aus. Für die Abgrenzung ist der sog. Rücktrittshorizont maßgeblich, also die Vorstellung des Täters nach Ausführung der letzten Handlung. Dieser Rücktrittshorizont weist jedoch eine gewisse Beweglichkeit auf und ist einer Korrektur zugänglich.

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  • SR
    Zum unmittelbaren Ansetzen, wenn eine Körperverletzung in die Tötung übergehen soll

    Gem. § 22 StGB muss der Täter nach seiner Vorstellung zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatebstandes unmittelbar ansetzen. Dies ist unproblematisch der Fall, wenn der Täter ein Merkmal des Tatbestandes bereits verwirklicht hat. Inwieweit nicht tatbestandsmäßiges Handeln eine Tat schon in das Versuchsstadium bringen kann, ist im Einzelfall anhand einer wertenden Betrachtung zu ermitteln. Danach können Handlungen, die wegen der notwendigen Zusammengehörigkeit mit der eigentlichen Tathandlung als deren Bestandteil erscheinen, ein unmittelbares Ansetzen darstellen.

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  • ÖR
    Null ist zu wenig

    Wie viel Arbeit wert ist bzw. wie viel jemand gerechterweise verdienen soll, ist für Juristen eine schwere Fragestellung. Grundsätzlich unterliegt die Lohnfindung noch im Wesentlichen der Tarifautonomie und damit den Tarifvertragsparteien. Anders gelagert ist jedoch die Bezahlung von Beamten. Für Beamte gilt das sog. "Alimentationsprinzip". Der Staat hat besoldungsrechtlich durch ein Gesetz für eine amtsangemessene Vergütung zu sorgen. Der Landesgesetzgeber NRW hatte sich für die Richter und die Beamten ab der Stufe A 13 eine Steigerung der Besoldung von 0,0 % vorgestellt. Alle anderen Beamtenbesoldungen wurden um die Tarifsteigerung im öffentlich Dienst nämlich um 5,6 % erhöht mit Ausnahme der Besoldungsstufen A 11 und 12, die um 2 % erhöht wurden. Der Verfassungsgerichtshof in Münster musste am 1.7.2014 darüber entscheiden, ob diese Überlegungen des Gesetzgebers rechtmäßig waren. Nachlesen können Sie diese Entscheidung in der LKV 2014, S. 319 ff.

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  • SR
    Kann man beim "Denkzettel" auch an Rücktritt denken?

    Bei der Prüfung des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch kommt dem Aspekt des fehlgeschlagenen Versuch große Bedeutung zu. Ein solch fehlgeschlagener Versuch liegt dann vor, wenn der Erfolg aus Sicht des Täters ohne zeitliche Zäsur mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr herbeigeführt werden kann. Auf welchen Erfolg dabei abzustellen ist, ist bei den sog. "Denkzettel" Fällen streitig.

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  • SR
    "Gestohlene" Steuerdaten: als Beweise verwertbar?

    Ulli Hoeneß, Alice Schwarzer und viele mehr versuchen, sich der staatlichen Strafverfolgung mittels einer Selbstanzeige zu entziehen - mal mehr, mal weniger erfolgreich. Die Hochkonjunktur der Selbstanzeige erklärt sich auch aus der staatlichen Praxis des Ankaufs "gestohlener" Steuerdaten. Erneut musste sich nun ein Gericht, dieses Mal der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.02.2014, VGH B 26/13 - abrufbar unter http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/), mit der Verwertbarkeit von Erkenntnissen befassen, die aus einem solchen Ankauf stammen. Ebenso wie schon zuvor das BVerfG (Beschluss vom 9.11.2010, 2 BvR 2101/09 - abrufbar unter http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-109.html) verneinte der Verfassungsgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot.

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  • SR
    Wonach bestimmt sich der Rücktritt beim mehraktigen Tatgeschehen?

    Bei der Prüfung des Rücktritts vom Versuch gem. § 24 I StGB wird - insofern eigentlich losgelöst vom eigentlichen Wortlaut des § 24 I StGB - in Klausuren immer zuerst geprüft, ob nicht ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt. Erst wenn dies verneint wird, ist der Weg offen für die weitere Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist dabei der Rücktrittshorzont. So weit - sogut, aber:wie sieht es bei mehraktigen Tatgeschehen aus?

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  • SR
    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zum "Absetzen" bei § 259 StGB!

    In der Vergangenheit war zwischen BGH und Literatur streitig, ob die Tathandlung des "Absetzens" einen Absatzerfolg voraussetze oder ob es genüge, dass der Täter eine auf Absatz zielende Handlung vornehme. Der BGH hat bislang in Fortführung der Rechtsprechung des RG die Auffassung vertreten, dass ein Absatzerfolg nicht erforderlich sei, sofern die Handlung grundsätzlich geeignet sei, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was z.B. bei einer Lieferung an einen V-Mann der Polizei verneint wurde. Der 3. Senat des BGH ( Beschluss vom 14.05.2013, 3 StR 69/11 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder aber NStZ 2013, 584) möchte nunmehr von dieser Rechtsauffassung abweichen und hat infolge dessen Anfragen an die anderen Senate gestellt. Mittlerweile habe allen anderen Senate (zuletzt der 4 Senat am 08.10.2013, 4 ARs 7/13) sich der Auffassung des 3. Senats angeschlossen.

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  • SR
    "Ich dachte, da wär noch wer" - Die vermeintliche Mittäterschaft

    Der untaugliche Versuch zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass der gewünschte Erfolg nicht eintreten kann, weil der Täter z.B. das falsche Mittel oder das falsche Tatobjekt wählt. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang ist die vermeintliche Mittäterschaft, bei der der Täter lediglich irrig annimmt, er handele mit einem anderen zusammen. Dieser vermeintliche Mittäter soll nach Vorstellung des Täters auch die eigentliche Tathandlung vornehmen. Was auch tatsächlich geschieht, allein: für ihn ist sie nicht strafbar. Alles klar?
    Mit dieser Kostellation musste sich der BGH (NStZ 1995, 120) in dem sog. "Münzhändlerfall" auseinandersetzen:

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  • SR
    Zu den Voraussetzungen der Straffreiheit einer Beschneidung

    Im Mai 2012 hat das LG Köln (151 Ns 169/11 - abrufbar unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html) eine vielbeachtete und kontrovers diskutierte Entscheidung zum Thema "Beschneidung bei Jungen" erlassen. Ein Arzt hatte in seiner Praxis unter örtlicher Betäubung die religiös motivierte Bescheidung eines 4 jährigen Jungen durchgeführt. In diese Beschneidung hatten die Eltern zuvor eingewilligt, gleichwohl erachtete das LG diese Einwilligung als unwirksam. Daraufhin erließ der Gesetzgeber § 1631d BGB. Nunmehr hat das OLG Hamm ( 3 UF 133/13 - abrufbar unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/3_UF_133_13_Beschluss_20130830.html) in einer familienrechtlichen Angelegenheit die Voraussetzungen dieser Norm herausgearbeitet. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das Strafrecht, weswegen wir sie uns einmal näher ansehen wollen.

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  • SR
    Wie "schneidig" ist § 32 StGB?

    § 32 StGB ist eine Erlaubnisnorm, die selbst die Tötung eines anderen rechtfertigen kann und sei es nur zur Abwendung eines Angriffs z.B. auf das Eigentum. Im Gegensatz zu § 34 StGB muss hier keine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen (Ausn.: krasses Missverhältnis - im Rahmen der Gebotenheit zu prüfen).  Es geht ausschließlich um die Verteidigungshandlung - das Folgenrisiko dieser Handlung trägt grundsätzlich der Angreifer. Gleichwohl gibt es gewisse Einschränkunken, so bei der Verwendung lebensgefährlicher Verteidigungsmittel und der Notwehrprovokation. Mit einem solchen "Lehrbuchfall" musste sich der BGH im letzten Jahr befassen (4 StR 197/12 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder nachzulesen in der NStZ 2013, 139). Grund genug für uns, es ihm gleich zu tun. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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  • SR
    Ein Engel im Irrtum

    "Es irrt der Mensch, solang er strebt" - soviel ist klar, aber können auch Engel irren? Wohl nur, wenn es sich um "Engel der Hölle" handelt. Vorliegend glaubte ein solcher Hells Angel, er werde von einem Bandido angegriffen und schoss. Tod war am Ende ein Polizist, unschuldig jedoch - wie könnte es anders sein - unser Engel. Geholfen hat ihm der Erlaubnistatbestandsirrtum. Die Entscheidung des BGH (2 StR 375/11 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) wurde in den Medien kontrovers diskutiert und gehört inzwischen zu den "Klassikern", die Sie kennen sollten.

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  • ZR
    Vertraglich modifizierter Zugewinnausgleich

    In relativ kurzen Abständen hat sich der BGH mit zwei Entscheidungen zur Wirksamkeit von Eheverträgen geäußert. Die Entscheidungen setzen sich mit grundsätzlichen Erwägungen zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausgleichsregelungen im Scheidungsfall auseinander und sind somit für die Prüfungsämter die „Grundzüge des Familienrechts“ abprüfen wollen, von gesteigerter Relevanz. Studierende in der Examensvorbereitung sollten sich BGH Az. XII ZR 48/11 und BGH Az. XII ZB 143/12 durchlesen und die Argumentationsketten versuchen nachzuvollziehen. Die Entscheidungen sind kostenlos abrufbar auf www.bundesgerichtshof.de.

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  • SR
    Erst Geld, dann fesseln - die sukzessive Qualifikation beim Raub

    Bei Delikten, bei denen Vollendung und Beendigung auseinanderfallen, stellt sich die Frage, ob die Tat nach Vollendung überhaupt noch (sukzessive) qualifiziert werden kann. Das Problem ähnelt jenem der sukzessiven Mittäterschaft bzw. Beihilfe, welches wir unter http://www.juracademy.de/web/news-detail.php?id=42071 bereits dargestellt haben. Wollen wir uns also erneut diesem ständig , insbesondere im Zusammenhang mit den §§ 242, 249, 253,255 StGB wiederkehrenden Klausurproblem widmen und uns folgenden, in NStZ-RR 2013, 244 abgedruckten Fall ansehen:

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  • SR
    Sportwettenbetrug durch Spielwettenmanipulation

    Der Fall "Hoyzer" dürfte selbst Nichtjuristen ein Begriff sein. Für die Juristen gehört er in Zusammenhang mit § 263 StGB zum grundlegenden Examenswissen, zumal seit der Entscheidung des BVerfG vom 07.12.2011 (2 BvR 2500/09 - abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht oder aber nachlesbar in JuS 2012, 266) die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Schadensberechnung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Mit Urteil vom 20.Dezember 2012 (4 StR 55/12 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder aber nachlesbar in JuS 2013,656) hat der BGH dementsprechend seine Argumentation zum Schaden beim Sportwettenbetrug geändert.

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  • SR
    Das unmittelbare Ansetzen beim Trickdiebstahl mit dem "Wash-Wash-Verfahren"

    Das unmittelbare Ansetzen zur Tat gem. § 22 StGB beginnt beim Trickdiebstahl gem. § 242 StGB noch nicht zwingend mit dem unmittelbaren Ansetzen zum Trick sondern bestimmt sich wie sonst auch nach der "gemischt subjektiv-objektiven Theorie". Die Abgrenzung Trickdiebstahl - Sachbetrug erfolgt anhand der Vorstellung des Opfers.

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