Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf examensrelevante Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns im Rahmen der Straßenverkehrsdelikte die konkrete Gefahr bei den §§ 315b Abs. 1, 315c Abs. 1und 315 d Abs. 2 StGB und den entsprechenden Gefährdungsvorsatz in Abgrenzung zum Tötungsvorsatz an.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns die gemeingefährlichen Delikte § 306a Abs. 1 und § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB an.
Im vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit Verkehrssicherungspflichten und der examensrelevanten Produzentenhaftung nach dem allgemeinen Deliktsrecht. BGH Urteil vom 21.03.2023 – VI ZR 1369/20
Das OLG Köln musste sich im vorliegenden Fall mit einem einprägsamen Fall zu § 8 Nr. 2 StVG und zum Mitverschulden beschäftigen. Die hier behandelten Fragestellungen lassen sich wunderbar in einen Examenssachverhalt einbauen.
Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.
Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.
Die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs gem. § 239a StGB von der räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB bereitet sowohl in der Praxis als auch in der Klausur Schwierigkeiten. Welche das sind, wollen wir uns anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung einmal näher ansehen.
Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen, ob im Fall nicht vorgenommener geschuldeter Schönheitsreparaturen eine fiktive Abrechnung im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht kommt. Diese Frage war insbesondere mit Blick auf die Entsprechung zum Werkvertrag aus BGH NJW 2018, 1463 ff. relevant. Im Hinblick auf das Kaufrecht wurde die Erstreckung der Entsprechung bereits mit BGH NJW 2022, 686 ff. abgelehnt.
Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.
Blockade Aktionen der „Letzten Generation“ ebenso wie sonstige Aktionen von Klimaschutz Aktivisten beschäftigen zunehmend die Gerichte. Die durch die Aktionen verletzten Straftatbestände sind in der Regel die §§ 113, 240 und 303. Wir haben 2 interessante Entscheidungen gefunden, die wir nachfolgend besprechen möchten.
Der Computerbetrug gem. § 263a StGB begegnet Ihnen in der Prüfung überwiegend in der 3. Variante, dem „unbefugten Verwenden von Daten“. Aktuell musste sich der BGH aber mit der 2. Variante, dem „Verwenden unrichtiger Daten“ befassen. Da er diese Variante zugleich von der 3. Variante abgegrenzt hat, wollen wir uns die Entscheidung einmal näher ansehen.
Das BAG musste sich in 2022 mit verschiedenen Fragen zur Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags beschäftigen, so z.B. ob die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung und Strafanzeige in Betracht kommt und ob ein Widerruf nach den §§ 312 ff. BGB im Rahmen des Aufhebungsvertrags möglich ist. Ein großer Schwerpunkt lag sodann bei der Frage, ob die konkreten Umstände einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 in Verbindung mit § 249 Abs. 1 begründeten.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit einer interessanten Entscheidung des BVerfG zur Bekanntgabefiktion und einer Entscheidung des EuGH zu Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und- verspätungen.
Sofern der Täter bei Vertragsschluss täuscht, kann schon dieses täuschende Verhalten einen vollendeten Betrug gem. § 263 StGB begründen – auf den Austausch der vereinbarten Leistungen kommt es dann nicht mehr an. Es ist also in einer Klausur immer voreilig und falsch, in diesen Fällen nur den versuchten Betrug zu prüfen.
Der BGH musste sich vorliegend mit der Frage beschäftigen, ob die Methode der "taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes" den Anforderungen an die Bemessung des Schmerzensgeldes gerecht wird.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Der BGH musste sich in seinem Urteil vom 7.7.2020 VI ZR 308/19 mit der Haftung eines durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen auseinandersetzen. Im Zentrum der Prüfung stand hier die deliktische Haftung des Sachverständigen.
Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem Behandlungsvertrag beschäftigen. Hier insbesondere mit der Frage inwieweit den Behandelnden Aufklärungspflichten über die konkreten Kosten der Behandlung treffen. Ein weiterer Schwerpunkt lag sodann im Rahmen des Rückforderungsanspruchs bei der Frage der Kausalität und hier insbesondere der Beweislast. Ist diese gegebenenfalls wegen der wichtigen Fallgruppe des aufklärungsrichtigen Verhaltens umgekehrt? BGH, Urteil vom 28.1.2020 – VI ZR 92/19, NJW 2020, 1211
An § 306e StGB müssen Sie in einer Klausur immer dann denken, wenn der Täter nach Vollendung der Tat „freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.“ Wie ist der Sachverhalt nun aber zu beurteilen, wenn der Täter nicht den Brand löscht, sondern das konkret gefährdete Opfer in Sicherheit bringt?
In den letzten Wochen gab es einige Unklarheiten dazu, ob und inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Partei bundesweit beobachtet und was diesbezüglich kommuniziert werden darf.
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines abgeschleppten und in einer Lagerhalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG. BGH, Urteil vom 27.2.2020 – VII ZR 151/18, NJW 2020, 1514
Im September 2009 kamen Dutzende von Menschen in Afghanistan im Rahmen des Bundeswehr-Einsatzes ums Leben. Hinterbliebene kritisierten, dass es keine ausreichende juristische Aufarbeitung des Angriffs in Deutschland gegeben habe. Dies sah der EGMR nun anders.
Mit der 2. Handlungsalternative der §§ 306 und 306a StGB sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Handlungen erfasst werden, die zu Schäden führen, die wiederum nicht unmittelbar durch das Inbrandsetzen sondern nur mittelbar durch z.B. Ruß- und Hitzeentwicklung oder Löscharbeiten der Feuerwehr verursacht werden. Wann ist nun aber eine solche Zerstörung anzunehmen?
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 16.7.2020 – IX ZR 298/19 mit der Frage der Kündigung eines Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund.
Anfang 2017 hat das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. § 211 StGB verurteilt. Diese erste Entscheidung hob der BGH in 2018 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin. In 2019 verurteilte das LG Berlin die Täter dann erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes. Dieses Urteil wurde in 2020 zum Teil vom BGH bestätigt.
In diesem Urteil beschäftigt sich der BGH mit der Erheblichkeit des Mangels im Rahmen des Rücktritts. Diese Frage kommt im Examen gerne vor und muss daher gut beherrscht werden. Dieser Fall ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass gelegentlich ein abweichender Aufbau nötig ist um alle Fragen die im Fall angelegt sind mitzunehmen.
Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 17. Oktober 2019 – III ZR 42/19 (BGH NJW 2020, 399 und Besprechung in JuS 2020, 363) – mit der Frage nach der Wirkung einer Gerichtsstandvereinbarung in einem exotisch anmutenden Fall. Hat eine solche Vereinbarung nur prozessuale oder ggf. auch eine materiell-rechtliche Wirkung?
Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 30. Oktober 2019 – VIII ZR 69/18 (BGH NJW 2020, 389) – mit der Frage wann ein Pferd als mangelhaft anzusehen ist und wie sich etwaige ausgeheilte Vorerkrankungen auf die Beschaffenheit des Pferdes bei der Veräußerung auswirken.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 26.4.2016 mit den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitsverhältnis unter Nachbarn entstanden ist. Abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-4-26&nr=75102&pos=16&anz=35
Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.
Beim error in persona irrt sich der Täter hinsichtlich der Identität seines Angriffsobjekts, gleichwohl sind zum Zeitpunkt der Vornahme der Tathandlung das Angriffs- und das Verletzungsobjekt identisch, weswegen der error in persona unbeachtlich ist und keinen Irrtum gem. § 16 I StGB darstellt. Wie wirkt sich nun aber der für den unmittelbar handelnden Mittäter unbeachtliche error in persona auf den anderen Mittäter aus?
Immer häufiger gibt es Fälle, bei denen Täter Pfandleergut entwenden, um dieses dann entweder direkt an der Kasse eines Supermarkets zurückzugeben und um den Pfandbetrag zurückzuerhalten oder aber um einen dort aufgestellten Automaten zu befüllen und anschließend mit dem Bon an die Kasse zu gehen, um dort dann erneut den Pfandbetrag zu erhalten. Es stellt sich in diesen Fällen zunächst die Frage, ob die Täter sich gem. § 242 StGB strafbar gemacht haben könnten. Ende 2018 hat nun der BGH erstmals dazu Stellung genommen.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23. Mai 2017 - VI ZR 261/16) zur Vererblichkeit von Ansprüchen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Insbesondere wird die Frage geklärt, ob Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit der Klage vor dem Versterben des ursprünglichen Anspruchsinhabers zu einer abweichenden Beurteilung führen kann.
Anbei findest Du den jeweiligen Link zum behandelten Urteil und die Leitsätze. Hier kannst Du die Inhalte vertiefen und das Urteil selbst in Ruhe nachlesen, bzw. für Ihre Unterlagen drucken und speichern. Die Übersicht eignet sich auch gut für eine kurzfristige Wiederholung vor dem schriftlichen bzw. mündlichen Examen. Die Urteile werden im Gratiswebinar am 17.12.2018 besprochen.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 23. Januar 2018 VI ZR 57/17 mit der Frage wann eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Entzugs der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrad begehrt werden kann. Insbesondere wird die Frage beantwortet wie sich der Umstand bei der Prüfung auswirkt, dass das Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingungen genutzt wird.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 8. November 2017, VIII ZR 13/17 mit der Frage, ob eine Modifikation von § 548 durch AGB erfolgen kann und wenn ja unter welchen Voraussetzungen. Dieses Urteil kann als sehr examensrelevant eingestuft werden.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 17.4.2018, VII I ZR 237/17 mit der haftungsbegründenden Zurechnung psychischer Beeinträchtigungen eines Polizisten nach einem Amoklauf. In solchen Konstellationen denkt man automatisch an die Fallgruppe der sogenannten Schockschäden. Hier ist nach der Rechtsprechung eine restriktive Behandlung geboten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Ausuferung der Zurechnung bei mittelbarer Verursachung erfolgen soll ...
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 20.7.2005 VIII ZR 275/04 mit dem Aufwendungsersatzanspruch aus § 284. Hier insbesondere mit der Frage nach dem Begriff der Aufwendungen und dem Anwendungsbereich der Vorschrift (NJW 2005, 2848).
Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit der neuen Rechtsprechung zu den „Waschanlagenfällen“. Gegenstand der Besprechung ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2017, abgedruckt in NJW 2018, 637. Im Rahmen einer solchen Aufgabenstellung im Examen wäre der Vertragsschluss zur Reinigung eines Fahrzeugs in der Waschstraße genau zu betrachten (mit diesem Aspekt setzt sich das Urteil allerdings nicht auseinander). Ein wesentlicher Schwerpunkt läge bei der Prüfung von Verkehrssicherungspflichten und der Frage welche Anforderungen an die Beweislast im Rahmen vertraglicher und deliktischer Ansprüche zu stellen sind. Es müsste zudem gezeigt werden wie die Auslegung von AGB zu erfolgen hat und ob im vorliegenden Fall eine Garantiehaftung aus den AGB folgt. Insgesamt stellt dieses Urteil damit eine schöne Vorlage für einen Teil einer Examensklausur dar.
Mit diesem Versprechen ködert ein Anbieter über das Internet seine verzweifelten Kunden und ist damit tatsächlich auch erfolgreich. Fraglich ist nun, ob derjenige, der auf das Angebot eingeht, strafbar ist. Von Interesse ist dabei vor allem § 164 II StGB.
Der BGH gibt im Urteil vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 (NJW 2018, 1463) seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit der Abrechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Sodann zeigt der BGH wie der Abrechnungsbetrag künftig bemessen werden kann. Diese Frage ist nicht nur für die Praktiker relevant, sondern auch für das erste und zweite Staatsexamen zu beachten. In erster Linie geht es hier um die Grundsätze des Schadensrechts und i.v.F. insb. um das Bereicherungsverbot im Rahmen des Schadensersatzes.
Unterfällt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug § 1357 I? Kann auch jeder Ehepartner die Kündigung eines solchen Vertrags wirksam erklären? Mit diesen Fragen setzt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2018 auseinander. Sicherlich ist dieser Fall eine schöne Vorlage für eine Frage in einer Examensklausur oder in der mündlichen Prüfung.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.09.2017 mit der examensrelevanten Frage der Reichweite eines Haftungsausschlusses. Hier konkret mit der Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auch für solche Beschaffenheitsmerkmale gelten kann, die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwartet werden durften.
Die Problematik der sog. „Reichsbürger“ beschäftigt mehr und mehr auch die Gerichte. Sie wurden vor wenigen Jahren überwiegend noch als sonderliche, aber weitgehend harmlose „Verschwörungstheoretiker“ betrachtet. Spätestens durch einen Vorfall, bei dem ein Polizist ums Leben kam und weitere schwer verletzt wurden, änderte sich diese Einschätzung und die Reichsbürgerbewegung wird als Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen.
Der BGH beschäftigt sich im Urteil vom 31. 1. 2012 (VI ZR 43/11, NJW 2012,1951) mit Fragen einer Polizeiflucht. Zentral werden Anspruchsgrundlagen aus § 7 Abs. 1 StVG und dem allgemeinen Deliktsrecht erörtert. Im Schwerpunkt wurde die Herausforderungsformel geprüft und eine Anspruchskürzung nach § 17 Abs. 3 StVG erörtert. Alles in Allem enthält die Entscheidung sehr examensrelevante deliktsrechtliche Fragen.
Der BGH beschäftigt sich in diesem Fall mit der Frage wann deliktische Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn ein bestehender Mangel an der Kaufsache zu einem weitergehenden Schaden an der Sache führt.
Die Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2016 VI ZR 465/15, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de eignet sich sehr gut zum Einbau in eine Examensklausur zum ersten und zum zweiten Staatsexamen. Muss sich bei einem Gerangel zwischen 2 Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, der Geschädigte die spezifische Tiergefahr seines eigenen Hundes anspruchsmindernd analog § 254 Abs. 1 anrechnen lassen?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen