Steht nach Abschluss der Hauptverhandlung nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat, dann muss er „in dubio pro reo“ freigesprochen werden. Anders ist die Situation bei der Wahlfeststellung und der Post- bzw. Präpendenz.
Die Aktionen der „Letzten Generation“ richten sich nicht nur gegen Autofahrer, indem Straßen für eine geraume Zeit blockiert werden, sondern auch gegen Sachen, indem z.B. Gebäude mit Graffiti besprüht werden. Anders als bei § 240 StGB, bei dem die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Wertung unterliegt (§ 240 Abs.2 StGB), enthält § 303 StGB keine vergleichbare Wertungsebene. Damit stellt sich die Frage nach einem möglichen Rechtfertigungsgrund wegen „zivilen Ungehorsams“.
In einer Streitfrage hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein „Machtwort“ gesprochen und eine Entscheidung getroffen, über die es in der Regierung unterschiedliche Meinungen gab. Was ist diese „Richtlinienkompetenz“ und worin hat sie ihre Grundlage?
Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus (Urteil vom 16.11.2022, Az. VerfGH 154/21). Gleichzeitig erklärte das Gericht auch die Wahlen zu allen zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig und ordnete Neuwahlen an. Der VerfGH ging damit weiter als gedacht.
Zum ersten Mal hat sich ein Obergericht mit dem Verbot von „Spaziergängen“ beschäftigt (OVG Rheinland-Pfalz Koblenz, Beschl. v. 03.01.2022, Az. 7 B 10005/22.OVG). Die Entscheidung geht zurück auf eine Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße: Das Verbot von „Spaziergängen“ könnte problematisch sein.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 43jährige Juristin wegen gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung erhoben. Die Täterin soll ihr Examenszeugnis mittels Photoshop verändert und sich bessere Noten gegeben haben, um so Anstellungen in Großkanzleien zu bekommen. Dies soll ein Anlass für uns sein, uns noch einmal mit dem Anstellungsbetrug (§ 263 StGB) zu befassen.
Das VG Köln hat über zwei Klagen und Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Die Partei darf nun bundesweit als Verdachtsfall eingestuft und geheimdienstlich beobachtet werden. Auch für Beamte kann das Urteil Auswirkungen haben.
Unproblematisch liegt Gewalt vor, wenn der Täter dem Opfer die Nase blutig schlägt. Aber kann man Gewalt auch bejahen, wenn der Täter zusammen mit anderen die Autobahn blockiert und einen Stau verursacht oder durch Lärm eine Ratsversammlung stört?
Mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen – u.a. dem Innenausschuss - ist die AfD gescheitert. Noch in diesem Jahr will die Fraktion daher Organklage beim BVerfG einreichen.
Die Berlinerinnen und Berliner haben sich am 26. September für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit ist der Berliner Senat nun aufgefordert dazu ein Gesetz zu erarbeiten.
Darf man Durchsuchungsbeschlüsse veröffentlichen, um in der heißen Phase des Wahlkampfes Tatsachen richtig zu stellen, die zuvor durch eine missverständliche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft „verdreht“ wurden und einen der Kanzlerkandidaten belasten? Mit dieser Frage muss sich nun die StA Berlin befassen.
In Art. 3 Abs. 3 GG findet sich die Begrifflichkeit „wegen seiner Rasse“. Diese Formulierung ist hoch umstritten, da es „menschliche Rassen“ nicht gibt, der Normtext dies aber nahelegt. Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass der Begriff daher ersetzt werden sollte.
Zum Wochenende sind bundesweite Regelungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Dabei gab es auch erhebliche Kritik, vor allem die Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen wurde bezweifelt.
In jüngster Zeit kam es zu Vorfällen bei denen der Vorwurf im Raum stand, Amts- oder Mandatsträger hätten sich Vorteile verschafft, sei es in finanzieller Hinsicht oder bei der Vergabe von Impfstoffen. Darf man an Abstimmungen teilnehmen, von deren Ergebnis man persönlich betroffen ist? Was bedeutet „Befangenheit“ im öffentlichen Recht und welche Regelungen gelten?
Fast ein Jahr lang ist vergangen, seitdem das BVerfG entschied, dass zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch eine menschenwürdige Umsetzung gehört (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, Rn. 1-343, auch bei uns besprochen „Recht auf Sterbehilfe“). Zwei Gesetzentwürfe wollen dieses Urteil nun umsetzen und für Rechtssicherheit, vor allem bei Ärzten und Apothekern, sorgen.
Die Ratifizierung des Medienstaatsvertrags ist gescheitert – an einer geplanten Gebührenerhöhung. Beinah zerbrochen ist daran auch die „Kenia-Koalition“ in Sachsen-Anhalt, der Innenminister musste gehen. Eilanträge der "öffentlich-rechtlichen" wies das BverfG zurück.
Der Bundestag hat Änderungen im Wahlrecht beschlossen. Die Zahl der Wahlkreise wird gesenkt (aber erst frühestens 2025), die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert, und schon bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 werden bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen.
Nach teils gewaltsamen Protesten wird debattiert, wie das Reichstagsgebäude als Sitz des Bundestages besser geschützt werden kann. Teil der Überlegungen ist, eine sog. „Bannmeile“ einzuführen. Welche Regelungen gelten derzeit, was ist erlaubt oder verboten?
Untersuchungsverfahren haben in der parlamentarischen Demokratie eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Sie dienen der Informations- und Kontrollbefugnis des Parlaments. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (UA) erhalten die Parlamente die Möglichkeit selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten. Doch kann jede Frage zum Gegenstand eines UA gemacht werden?
An der Spitze des höchsten deutschen Gerichts hat es einen Wechsel gegeben. Wie wird man Richter am BVerfG, welche Qualifikationen muss man aufweisen? Wer wählt und ernennt die Richter? Wie lange dauern die Amtszeiten und wer bestimmt die interne Aufteilung der Posten?
Den Religionsgemeinschaften kommt nach dem GG eine besondere Rolle zu. Die Glauben-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 4 GG geschützt, ergänzt wird dieser durch Art. 140 GG, nach dem Regelungen der WRV - die sog. Fünf Kirchenartikel - weitergelten.
Das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, das allg. Gleichheitsrecht, wir nach einem gesonderten Schema geprüft. Hier gilt es eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem festzustellen und zu klären ob diese durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Zudem ist es teils sogar geboten, die sog. „Neue Formel“ anzuwenden.
Die Bundeswehr dient der Landesverteidigung. Zudem kann sie im Rahmen internationaler Einsätze mandatiert durch die Vereinten Nationen zur Friedenssicherung eingesetzt werden. Wie aber sieht es mit Aufgaben innerhalb Deutschlands aus? So wurde die Bundeswehr bei Fluten oder schweren Winterstürmen bereits eingesetzt – welche Regelungen gibt es? Darf die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben erfüllen? Wie ist ihre Hilfe bei gesundheitlichen Katastrophenfällen, etwa Pandemien, geregelt?
Art. 11 GG gewährt die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Worauf kann man sich dabei berufen, wo liegen die Schranken? Wie sieht es z.B. mit der Einrichtung von Quarantäne-Zonen aus, wie derzeit angedacht? Kann mir die Ein- oder Ausreise verweigert werden? Und wie steht das Grundrecht im Verhältnis zu EU-Regeln?
Mit § 217 StGB hat der Gesetzgeber die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt. Unter „geschäftsmäßiger“ Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung ist jede auf Wiederholung angelegte Tätigkeit zu verstehen. Diese Norm hat das BVerfG nun heute (26.02.2020) für verfassungswidrig und – da es nicht verfassungskonform ausgelegt werden kann – für nichtig erklärt.
Immer häufiger ergibt sich direkt nach Wahlen, aber auch im Laufe von Legislaturperioden, die Situation prekärer Mehrheitsverhältnisse oder des Zerfalls von Regierungen. Häufig wird dann der Ruf nach Neuwahlen laut. Doch kann man dies so einfach? Wie kann eine Neuwahl herbeigeführt werden, können sich Parlamente einfach so auflösen und damit Legislaturperioden beenden? Was ist zu beachten?
„man darf ja nichts mehr sagen...“ Die Grundlagen der Meinungsfreiheit werden derzeit heftig diskutiert. Teils wird behauptet, es gäbe gar keine freie Rede mehr, in manchen Fällen gibt es sogar internationale Kritik an den geltenden Regelungen. Auf der anderen Seite verroht der sprachliche Umgang zusehends, vor allem in den sog. „sozialen Medien“. Gibt es die Meinungsfreiheit noch? Wo liegen ihre Grenzen?
Abstimmungen über Organspenden, Präimplantationsdiagnostik, kurzum stark ethisch geprägte Fragestellungen – oft heißt es dann vor der finalen Lesung im Bundestag „Der Fraktionszwang ist aufgehoben“. Aber gibt es diesen überhaupt? Gilt nicht vielmehr das freie Mandat?
Das Grundgesetz regelt in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a) Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem grundrechtsgleichen Recht verletzt zu sein. Was ist bei der Zulässigkeitsprüfung zu beachten?
Aus Art. 13 I GG ergibt sich, dass die Wohnung „unverletzlich“ ist. Die eigenen „vier Wände“ sind also grundsätzlich ein vor staatlichem Zugriff geschützter Raum. Die Absätze 2ff des Art. 13 GG regeln dann allerdings Ausnahmen. So ist u.a. eine Durchsuchung einer Wohnung gem. Abs. 2 möglich, sofern sie ein Richter angeordnet hat oder aber ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug. Was macht nun aber die Staatsanwaltschaft, wenn nachts kein Richter zu erreichen ist?
Das Berliner Volksbegehren zur Enteignung schlägt politisch hohe Wellen. Ein guter Anlass zu wiederholen, was das Grundgesetz dazu sagt.
Als Jurist(in) ist man es ja gewohnt, ständig allem und jedem zu widersprechen. Dass der BGH also in einem Widerspruch eine Lösung sieht, überrascht von daher wenig. Worauf bezieht sich nun aber die „Widerspruchslösung“ des BGH?
Insbesondere bei Straßenverkehrsdelikten stehen dem Gericht zwei Möglichkeiten zur Verfügung mit denen sichergestellt werden kann, dass der Täter für eine gewisse Dauer kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehrt mehr führen kann, nämlich das Fahrverbot gem. § 44 StGB und die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB. Was ist nun aber der Unterschied?
Die Verhandlungen um die "GroKo" beherrschen seit Wochen die politische Debatte und nach Abschluss der Verhandlungen gibt es fast stündlich neue "Breaking News" über Personen. Doch was ist ein Koalitionsvertrag (verfassungs-)rechtlich?
Nach Art. 70 GG haben die Länder grundsätzlich die Kompetenz zur Gesetzgebung. Kompetenzen für den Bund ergeben sich aus den Art. 71 - 74 GG.
Gem. § 69 StGB kann als Maßregel der Besserung und Sicherung (also präventiv) die Fahrerlaubnis entzogen werden. Davon zu unterscheiden ist § 44 StGB, der als Nebenstrafe (also repressiv und zusätzlich zu einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe) ein Fahrverbot ermöglicht - bislang aber nur bei Straftaten, die einen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges aufweisen. Dies soll sich nun ändern.
Im Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Gesetze verabschiedet, die in mündlichen Prüfungen und / oder Klausuren in Zukunft relevant werden. Es handelt sich um den Wohnungseinbruchsdiebstahl, um verbotene Kraftfahrzeugrennen und die Erweiterung der Medienöffentlichkeit. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Sofern es um die Rechte der Parteien geht, sollte Ihnen Art. 21 GG geläufig sein. Hieraus ergeben sich folgende Rechte der Parteien:
StaatsorgaKompakt. Der Deutsche Bundestag. Das unmittelbar gewählte Parlament ist mehr als nur das wichtigste Organ der Gesetzgebung. Welche Funktionen und Aufgaben hat er nach dem Grundgesetz? Dazu heute ein kurzer Überblick.
Staatsorga kompakt: Wir hatten erklärt, welche Wahlrechtsgrundsätze sich aus dem GG für die Bundestagswahlen ergeben. Aber was passiert eigentlich, wenn die Wahlen fehlerhaft verlaufen und die die Grundsätze verletzt werden?
Welches Wahlsystem legt das GG für die Bundestagswahl fest? Richtige Antwort: gar keines. Das sog. System der personalisierten Verhältniswahl folgt allein aus dem BWahlG. Was aber schreibt das GG vor?
Staatsorga kompakt: Ein wesentlicher Ausdruck des Rechtsstaatsprinzip ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Was genau bedeuten Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes?
Der Streit um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland beschäftigt kurz nun auch das BVerfG. Eine vom Beschwerdeführer eingelegte Beschwerde wurde zwar als unzulässig zurückgewiesen. Gleichwohl hat das BVerfG inhaltliche Ausführungen zum Thema gemacht.
Das BVerfG (1 BvR 2821/11, 1 BvR 1456/12, 1 BvR 321/12) hat die Regelungen über den Atomausstieg im AtomG für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar erklärt.
Das BVerfG hat § 10 Rindfleischetikettierungsgesetz für unvereinbar mit Art. 103 GG erklärt und dabei seine Rechtsprechung zum Bestimmtheitsgebot präzisiert.
BVerfG: Bundesregierung muss NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben
Schuldig oder unschuldig? Schirachs "Terror" erhitzt die Gemüter. Die TV-Zuschauer haben gestern mit 86 % erstaunlich eindeutig für "unschuldig" gestimmt.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen