50 Suchergebnisse



  • ZR
    Produzentenhaftung wegen verunreinigter Düngemittel

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    Im vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit Verkehrssicherungspflichten und der examensrelevanten Produzentenhaftung nach dem allgemeinen Deliktsrecht. BGH Urteil vom 21.03.2023 – VI ZR 1369/20

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  • ZR
    Urteil zum Mitverschulden, OLG Köln NJW – RR 2020, 156

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    Das OLG Köln musste sich im vorliegenden Fall mit einem einprägsamen Fall zu § 8 Nr. 2 StVG und zum Mitverschulden beschäftigen. Die hier behandelten Fragestellungen lassen sich wunderbar in einen Examenssachverhalt einbauen.

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  • ZR
    Rechtsprechungsrückblick Zivilrecht Teil 5

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    Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

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  • ZR
    Rechtsprechungsänderung zu sog. Schockschäden!

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    Der BGH hat seine Rechtsprechung bezüglich der Anforderungen an eine Gesundheitsverletzung im Rahmen der sogenannten „Schockschäden“ geändert. Diese äußerst examensrelevante Konstellation muss dir zwingend geläufig sein.

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  • ZR
    Rechtsprechungsrückblick Zivilrecht 2023 Teil 3

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    Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht November 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht März 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.

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  • ZR
    Haftung eines Kfz Sachverständigen

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    Der BGH musste sich in seinem Urteil vom 7.7.2020 VI ZR 308/19 mit der Haftung eines durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen auseinandersetzen. Im Zentrum der Prüfung stand hier die deliktische Haftung des Sachverständigen.

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  • ZR
    Ist ein nicht fahrbereites Unfallfahrzeug drei Tage nach dem Abstellen noch „in Betrieb“?

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    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines abgeschleppten und in einer Lagerhalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG. BGH, Urteil vom 27.2.2020 – VII ZR 151/18, NJW 2020, 1514

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  • ZR
    Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte?

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    Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2020 IX ZR 289/19 mit der Frage der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrags.

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  • ZR
    Später Mangel

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    Im Anschluss an die Urteile vom 18. Januar 2017 – VIII ZR 234/15 und vom 26. April 2017 – VIII ZR 233/15 beschäftigt sich der BGH im vorliegenden Urteil vom 26. Februar 2020 mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für das Bestehen eines Rechtsmangels. Die zentrale Frage lautet hier, ob das bloße Vorliegen aller Umstände, welche Grundlage einer späteren Eintragung in das Schengener Informationssystem (SIS) werden, ausreicht, um einen Rechtsmangel anzunehmen oder ob erst auf die tatsächliche Eintragung abzustellen ist. Es handelt sich hierbei um eine Frage, an der die wesentlichen Rechte des Käufers hängen und daher für die Fallprüfung ein entscheidender Aspekt ist.

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  • ZR
    Haftung im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 26.4.2016 mit den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitsverhältnis unter Nachbarn entstanden ist. Abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-4-26&nr=75102&pos=16&anz=35

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  • ZR
    Wichtige Rechtsprechung im Zivilrecht aus dem Jahr 2019

    Objektive und subjektive Klagehäufung

    Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.

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  • ZR
    Verkehrssicherungspflichten im Gemeindeschwimmbad

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    Das OLG Saarbrücken musste sich im vorliegenden Fall mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bestuhlung eines Gemeindeschwimmbads beschäftigen.

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  • ZR
    Das Maklerexposé im Kaufvertrag

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 19. Januar 2018 V ZR 256/16 mit der Wirkung von Äußerungen in einem Exposé im Rahmen des Kaufvertrags. Dabei wird insbesondere dargestellt wie das Verhältnis dieser Angaben zu einem vereinbarten Haftungsausschluss zu bewerten ist.

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  • ZR
    Übersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Anbei findest Du den jeweiligen Link zum behandelten Urteil und die Leitsätze. Hier kannst Du die Inhalte vertiefen und das Urteil selbst in Ruhe nachlesen, bzw. für Ihre Unterlagen drucken und speichern. Die Übersicht eignet sich auch gut für eine kurzfristige Wiederholung vor dem schriftlichen bzw. mündlichen Examen. Die Urteile werden im Gratiswebinar am 17.12.2018 besprochen.

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  • ZR
    Der psychische Folgeschaden, eine Frage der Zurechnung

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 17.4.2018, VII I ZR 237/17 mit der haftungsbegründenden Zurechnung psychischer Beeinträchtigungen eines Polizisten nach einem Amoklauf. In solchen Konstellationen denkt man automatisch an die Fallgruppe der sogenannten Schockschäden. Hier ist nach der Rechtsprechung eine restriktive Behandlung geboten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Ausuferung der Zurechnung bei mittelbarer Verursachung erfolgen soll ...

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  • ZR
    Streu- und Räumpflichten, wer haftet im Schadensfall?

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    Verkehrssicherungspflichten sind ein beliebter Prüfungsgegenstand. Dabei sind Fragen rund um Streu- und Räumpflichten sehr beliebt. Entscheidungen hierzu sollten daher zum Anlass genommen werden die Grundsätze zu wiederholen. Hier haben wir das Urteil des BGH vom 21.02.2018, VIII ZR 255/16 besprochen.

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  • ZR
    Garantiert sauber, aber nicht garantiert Unfallfrei!

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    Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit der neuen Rechtsprechung zu den „Waschanlagenfällen“. Gegenstand der Besprechung ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2017, abgedruckt in NJW 2018, 637. Im Rahmen einer solchen Aufgabenstellung im Examen wäre der Vertragsschluss zur Reinigung eines Fahrzeugs in der Waschstraße genau zu betrachten (mit diesem Aspekt setzt sich das Urteil allerdings nicht auseinander). Ein wesentlicher Schwerpunkt läge bei der Prüfung von Verkehrssicherungspflichten und der Frage welche Anforderungen an die Beweislast im Rahmen vertraglicher und deliktischer Ansprüche zu stellen sind. Es müsste zudem gezeigt werden wie die Auslegung von AGB zu erfolgen hat und ob im vorliegenden Fall eine Garantiehaftung aus den AGB folgt. Insgesamt stellt dieses Urteil damit eine schöne Vorlage für einen Teil einer Examensklausur dar.

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  • ZR
    Rechtsprechungsänderung beim Werkvertrag! Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten wegen Mängeln.

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der BGH gibt im Urteil vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 (NJW 2018, 1463) seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit der Abrechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Sodann zeigt der BGH wie der Abrechnungsbetrag künftig bemessen werden kann. Diese Frage ist nicht nur für die Praktiker relevant, sondern auch für das erste und zweite Staatsexamen zu beachten. In erster Linie geht es hier um die Grundsätze des Schadensrechts und i.v.F. insb. um das Bereicherungsverbot im Rahmen des Schadensersatzes.

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  • ZR
    Wenn der Mann gestaltet … ;-)

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    Unterfällt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug § 1357 I? Kann auch jeder Ehepartner die Kündigung eines solchen Vertrags wirksam erklären? Mit diesen Fragen setzt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2018 auseinander. Sicherlich ist dieser Fall eine schöne Vorlage für eine Frage in einer Examensklausur oder in der mündlichen Prüfung.

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  • ZR
    Haftungsausschluss für öffentliche Äußerungen des Verkäufers

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.09.2017 mit der examensrelevanten Frage der Reichweite eines Haftungsausschlusses. Hier konkret mit der Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auch für solche Beschaffenheitsmerkmale gelten kann, die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwartet werden durften.

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  • ZR
    Polizeiflucht und ihre Folgen

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    Der BGH beschäftigt sich im Urteil vom 31. 1. 2012 (VI ZR 43/11, NJW 2012,1951) mit Fragen einer Polizeiflucht. Zentral werden Anspruchsgrundlagen aus § 7 Abs. 1 StVG und dem allgemeinen Deliktsrecht erörtert. Im Schwerpunkt wurde die Herausforderungsformel geprüft und eine Anspruchskürzung nach § 17 Abs. 3 StVG erörtert. Alles in Allem enthält die Entscheidung sehr examensrelevante deliktsrechtliche Fragen.

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  • ZR
    Der sog. weiterfressende Mangel: Gaszugfall

    Der BGH beschäftigt sich in diesem Fall mit der Frage wann deliktische Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn ein bestehender Mangel an der Kaufsache zu einem weitergehenden Schaden an der Sache führt.

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  • ZR
    Mitverschulden und Tiergefahr

    Mitverschulden und Tiergefahr

    Die Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2016 VI ZR 465/15, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de eignet sich sehr gut zum Einbau in eine Examensklausur zum ersten und zum zweiten Staatsexamen. Muss sich bei einem Gerangel zwischen 2 Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, der Geschädigte die spezifische Tiergefahr seines eigenen Hundes anspruchsmindernd analog § 254 Abs. 1 anrechnen lassen?

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16 mit der Frage nach der Kombinationsmöglichkeit von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Falle einer Beschädigung eines KFZ. Inzident wird auch die Möglichkeit eines Übergangs zu konkreter Berechnung dargelegt, wenn der Kläger zuvor fiktiv abgerechnet hat.

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  • ZR
    Kausalität zwischen Besitz von Drogen und Aufbrechen der Wohnungstür bei einer Mietwohnung; auf die jeweiligen Taten kommt es an.

    Kausalität von Schäden einer Wohnungsdurchsuchung

    Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 14.12.2016, VIII ZR 49/16, abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-12-14&nr=77056&pos=14&anz=18 mit einem Schadensersatzanspruch eines Vermieters gegen den Mieter aufgrund Beschädigung der Eingangstür. Die Beschädigung erfolgte aus Anlass einer polizeilichen Durchsuchung, welche infolge eines Tatverdachts gegen den Mieter durchgeführt wurde. Die Durchsuchung erfolgte aufgrund Verdachts wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Diesbezüglich wurde der Mieter im späteren Verfahren freigesprochen. Bei der Durchsuchung wurde jedoch der Besitz von Drogen festgestellt. Zentrale Frage des vorliegenden Falls ist, ob die Pflichtverletzung des Mieters im vorliegenden Fall kausal für den entstandenen Schaden ist.

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  • ZR
    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen

    Der BGH beschäftigt sich im Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 mit der Frage inwieweit bei Auffahrunfällen ein Anscheinsbeweis dahingehend besteht, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO).

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  • ZR
    „Fleetfall“ neu aufgelegt, Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung

    „Fleetfall“ neu aufgelegt

    Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 21.06.2016 mit der Frage beschäftigt wann eine Eigentumsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 verwirklicht wurde und wann eine nicht von § 823 Abs. 1 erfasste bloße Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit vorliegt. Diese - ohnehin examensrelevante – Frage dürfte aufgrund dieser Entscheidung eine Renaissance in den Examensklausuren erfahren. Die Entscheidung ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-6-21&nr=75451&pos=12&anz=25 Dieser Fall ähnelt dem sogenannten „Fleetfall“ des BGH vom 19. Dezember 1970 (BGHZ 55 153ff).

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  • ZR
    Gekauft wie besichtigt - Reichweite sog. Besichtigungsklauseln

    Gekauft wie besichtigt - Reichweite sog. Besichtigungsklauseln

    Gewährleistungsrechte werden in Klausursachverhalten häufig zwischen den Parteien ausgeschlossen. Die typischen Wendungen sollten ihnen bekannt sein. Z.B. "gekauft wie gesehen" oder "wie die Sache steht und liegt". Der BGH musste sich im vorliegenden Fall vom. 6.4.2016 mit der Reichweite einer sog. Besichtigungsklausel auseinandersetzen.

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  • ZR
    Auslaufendes ÖL, insb. Haftung aus § 7 I StVG

    Auslaufendes ÖL, insb. Haftung aus § 7 I StVG

    Das Urteil des BGH vom 8. 12. 2015 – VI ZR 139/15 beschäftigt sich insb. mit der examensrelevanten AGL aus § 7 I StVG. Es zeigt ihnen anschaulich wie das Merkmal "beim Betrieb" zu verstehen und im Einzelfall zu ermitteln ist. Viel Freude beim Lesen!

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • ZR
    Haftung des Ladenbetreibers für wegrollenden Einkaufswagen

    Im hier besprochenen Urteil hatte sich das OLG Hamm mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit eine Verkehrssicherungspflicht eines Ladenbetreibers für Einkaufswagen im Hinblick auf die Verhinderung einer unbefugten Benutzung durch Dritte und Verhinderung eines unbeabsichtigten Wegrollens nach Geschäftsschluss besteht. 

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  • ZR
    Haftungsausschluss bei Motorradfahrt in der Gruppe

    Das OLG Frankfurt/M. hat entschieden, dass wenn Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstands fahren, dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand führt.

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  • ZR
    Haftungsausschluss von Auszubildenden bei „betrieblicher Tätigkeit“

    Auch die Nebengebiete sollten für die Examensvorbereitung im Auge behalten werden. Hierfür bietet sich die vorliegende arbeitsrechtliche Entscheidung gut an. Hier hat das BAG entschieden, dass Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer haften. Entscheidend für das Vorliegen einer „betrieblichen Tätigkeit“ und das Eingreifen des Haftungsausschlusses im Sinne von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII sei die Verursachung des Schadensereignisses durch eine Tätigkeit des Schädigers, die ihm von dem Betrieb oder für den Betrieb, in dem sich der Unfall ereignet hat, übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse erbracht wurde.

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  • n/a
    Beleidigende Kommentare im Internet - Verantwortlichkeit von Online-Portalen (EGMR)

    Die Rechtsprechung des EGMR wirkt auch in die deutsche verfassungsrechtliche Dogmatik hinein. Um auf die Examensklausuren im Öffentlichen Recht gut vorbereitet zu sein, sollte man die Entwicklung der Anwendung der EMRK stets im Blick behalten. In ihrem Urteil vom 16. Juni 2015 zur Rechtssache Delfi AS v. Estonia (Beschwerde Nr. 64569/09) hat die Große Kammer des EGMR sich zur Reichweite der Pressefreiheit nach Art. 10 EMRK sowie zur Verantwortlichkeit der Betreiber von kommerziellen Online-Nachrichtenportalen für die Inhalte von auf ihren Seiten veröffentlichten Nutzerkommentaren geäußert.

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  • ZR
    Zur Verkürzung von Verjährungsfristen in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

    Der BGH hat entschieden, dass eine Verjährungsregelung in AGB unwirksam ist, wenn sich ihr für einen durchschnittlichen Kunden nicht mit der gebotenen Klarheit entnehmen lässt, ob die Verjährung eines Nachbesserungsanspruchs dazu führen kann, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Nachbesserungspflicht nach Ablauf eines Jahres oder erst nach zwei Jahren ab Ablieferung der Kaufsache nicht mehr geltend gemacht werden kann. Hierin ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu sehen.

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  • ZR
    Mietmangel bei Lärm von nachträglich errichtetem Bolzplatz

    In diesem Urteil hatte sich der BGH damit zu befassen, ob Lärm von einem nachträglich errichtetem Bolzplatz ein Mietmangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB darstellt. Die Vermieter hat auf Zahlung des vollen Mietzinses bestanden, während die Mieter diesem eine Mietminderung entgegenhielten. Der BGH hat hier entschieden, dass nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung begründen, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.

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  • ZR
    Realisierung der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen als Arbeitsmaschinen

    Im vorliegenden Fall hat der BGH entschieden, dass ein Schaden dann gem. § 7 Abs. 1 StVG „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden ist, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit-)geprägt worden ist. Erforderlich ist stets, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, das heißt die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist. Ein Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Grashäcksler durch den Metallzinken, der von einem zuvor auf demselben Grundstück eingesetzten Kreiselschwader abgefallen war, beschädigt wird, ist nicht der Betriebsgefahr des Traktors zuzurechnen, der den Kreiselschwader gezogen und angetrieben hat.

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  • ZR
    Zur Ersatzfähigkeit von Schockschäden

    Die Beurteilung der Ersatzfähigkeit von Schockschäden stellt Prüflinge immer wieder vor größere Probleme. Im Examen ist aber mit dieser Thematik durchaus zu rechnen. In der hier besprochenen Entscheidung hatte der BGH sich damit zu befassen, inwieweit psychische Beeinträchtigungen infolge des Unfalltodes naher Angehöriger eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Er entschied, dass bei dieser Beurteilung, dem Umstand maßgebliche Bedeutung zukommt, ob die Beeinträchtigungen auf die direkte Beteiligung des „Schockgeschädigten“ an dem Unfall oder Miterleben des Unfalls zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt einer Unfallnachricht ausgelöst worden sind.

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  • ZR
    Keine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden

    In dieser Entscheidung hatte sich das OLG Nürnberg damit zu befassen, inwieweit eine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden in Betracht kommt. Es entschied, dass Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen begründen. Gerade die Prüfung von gesetzlichen Ansprüchen im Zivilrecht ist auch immer wieder Prüfungsstoff im ersten juristischen Staatsexamen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von besonderer Relevanz. Aber auch davon abgesehen, lohnt das Lesen auf jeden Fall: Gerade wenn das OLG Nürnberg von den „Aktivitäten der Biber“ spricht, kann man nur schmunzeln.

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  • ZR
    Unwirksamkeit von AGB bzgl. Pfandgebühr für SIM-Karte und Entgelt für Papierrechnung

    Die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine verhältnismäßig häufige Prüfungsmaterie für das erste Staatsexamen dar. Gerade hier kommt es darauf an Problembewusstsein zu zeigen. Des Weiteren müssen Sie zeigen, dass Sie Argumente gut abwägen können. Anhand des hier besprochenen Sachverhalts lässt sich beides gut üben. Der BGH hat hier entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ i.H.v. 29,65 € berechnet wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, wenn der Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Das Gleiche gilt für eine Klausel, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist, jedenfalls dann, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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  • ZR
    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug mit der Übergabe einer Eigentumswohnung

    Der BGH hat entschieden, dass einem Erwerber, während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der Eigentumswohnung, eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht, wenn dem Erwerber kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht. Hiermit bestätigt der BGH seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 (BGH, Beschluss vom 9.7.1986 – NJW 1987, 50).

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  • ZR
    Produkthaftung für Elektrizität des Netzbetreibers bei Überspannungsschäden

    Der BGH hat entschieden, dass wenn eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgütern führt, ein Fehler des Produkts Elektrizität vorliegt. Des Weiteren ist der Betreiber des Stromnetzes Hersteller des Produkts Elektrizität, wenn er Transformationen auf eine andere Spannungsebene vornimmt. Bezüglich des Zeitpunkts des Inverkehrbringens ist zu beachten, dass das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht ist. Der Betreiber des Stromnetzes haftet dann nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG.

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  • ZR
    Kein Schadenersatzanspruch wegen der Information über die Erbkrankheit des geschiedenen Ehepartners

    Der BGH hat entschieden, dass § 823 Abs. 1 BGB nicht den Schutz eines sorgeberechtigten Elternteils vor den psychischen Belastungen, die damit verbunden sind, dass er von einer genetisch bedingten Erberkrankung des anderen Elternteils und dem damit einhergehenden Risiko Kenntnis erlangt, dass auch die gemeinsamen Kinder von der Krankheit betroffen sein könnten, bezweckt. Darüber hinaus stellte der BGH fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf Nichtwissen der eigenen genetischen Veranlagung“, das den Einzelnen davor schützt, Kenntnis über ihn betreffende genetische Informationen mit Aussagekraft für seine persönliche Zukunft zu erlangen, ohne dies zu wollen, umfasst.

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Klärung einer Mangelursache gemäß § 439 II BGB

    Der BGH hat entschieden, dass § 439 II BGB verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten erfasst, „die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.“  Dieser Erstattungsanspruch bestehe auch dann weiter, wenn der Käufer später Minderung geltend macht.

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  • ZR
    Mängelhaftung bei Kunstauktion

    In dieser Entscheidung hatte der BGH sich damit zu befassen, inwieweit es möglich als Auktionator durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Sachmängelhaftung auszuschließen und wann ein Verstoß gegen die §§ 307 ff. BGB gegeben ist (BGH, Urt. v. 9.10.2013 – VIII ZR 224/12 – abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Gerade Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind immer wieder Gegenstand von Examensklausuren und daher sollten neuen Rechtsprechungsentwicklungen in diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. 

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  • ZR
    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwarenhandel

    Die §§ 474 ff. BGB stellen Sonderregeln für den sog. Verbrauchsgüterkauf auf, also den Fall, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Eine besonders bedeutsame Sonderregelung findet sich in § 475 Abs. 1 S. 2 BGB: dort ist ein Verbot von Umgehungsgeschäften normiert, das verhindern soll, dass die nach § 475 Abs. 1 S. 1 BGB zwingenden Verbraucherrechte durch anderweitige Gestaltungen beseitigt werden. In seinem Urteil vom 26.01.2005 – VIII ZR 175/04 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, ob die insbesondere im Gebrauchtwarenhandel üblichen „Agenturgeschäfte“, bei denen der Gebrauchtwarenhändler den Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Dritten (in der Regel seinen Kunden) vermittelt, Umgehungsgeschäfte im Sinne des § 475 Abs. 1 S. 2 BGB darstellen. 

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  • n/a
    Das Francovich-Urteil und die unionsrechtliche Staatshaftung

    Wegweisend für die Haftung von Mitgliedstaaten bei einem Verstoß gegen Unionsrecht war die Francovich-Entscheidung des EuGH (EuGH Slg. 1991, I-5357 = NJW 1992, 165), die Sie kennen sollten.

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  • ZR
    Der Nitrierofen-Fall

    Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist ein beliebtes Thema im ersten Staatsexamen – bietet er doch mit seiner Vielzahl an denkbaren Fallkonstellationen die Gelegenheit, nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch Systemverständnis und Argumentationsfähigkeit der Kandidatinnen auf den Prüfstand zu stellen. Im berühmten „Nitrierofen-Fall“, Urteil vom 02.07.1996 – X ZR 104/94 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), klärte der BGH Grundsätzliches hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen vertragsfremden Dritten vertragliche Ersatzansprüche zugute kommen können.

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