22.08.2014

BGH Urteil vom 20. Mai 2014 · Az. VI ZR 381/13 § 823 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 2 BGB allgemeines Persönlichkeitsrecht „Recht auf Nichtwissen der eigenen genetischen Veranlagung“ Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG Schadensersatzanspruch wegen Information über Erbkrankheit des geschiedenen Ehepartners

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