Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns zwei Entscheidungen zu gefährlichen Werkzeugen an sowie eine Entscheidung zur Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns im Rahmen der Straßenverkehrsdelikte die konkrete Gefahr bei den §§ 315b Abs. 1, 315c Abs. 1und 315 d Abs. 2 StGB und den entsprechenden Gefährdungsvorsatz in Abgrenzung zum Tötungsvorsatz an.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns die gemeingefährlichen Delikte § 306a Abs. 1 und § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB an.
Das Strafrecht kennt anders als das Ordnungswidrigkeitenrecht kein „Einheitstäterprinzip“. Vielmehr müssen Sie in einer Klausur sauber herausarbeiten, ob sich ein Täter mit seinem Tatbeitrag wegen z.B. Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB oder aber „nur“ wegen Anstiftung gem. § 26 StGB oder Beihilfe gem. § 27 StGB strafbar gemacht hat.
In seinem Urteil vom 23.3.2023 – V ZR 97/21 – (JuS 2023, 876) beschäftigt sich der BGH mit der Abgrenzung von positiven und negativen Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück. Eine schöne Gelegenheit die examensrelevante Vorschrift aus § 906 BGB zu wiederholen.
In unserem Rechtsprechungsüberblick zum öffentlichen Recht erörtern wir diesmal vier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - A) zur Frage, ob Verbeamtungsaltershöchstgrenzen mittelbar geschlechtsdiskriminierend sind, B) zum Begriff des „landwirtschaftlichen Betriebs“ in der Baunutzungsverordnung und C) zwei zur Professorenvergütung.
Im Folgenden widmen wir uns der Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung bei Geschäftsträumen. Der vorliegende Fall beruht auf zwei wichtigen Entscheidungen des BVerfG zur Pressefreiheit: der sog. „Cicero“ Entscheidung zu zwei Verfassungsbeschwerden vom 27.02. 2007, BVerfGE 117, 244 ff. und dem grundlegenden „Spiegel“ Urteil vom 05.08. 1966, BVerfGE 20, 162 ff.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns gefährliche und sonstige Werkzeuge und eine Beleidigung an.
Die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs gem. § 239a StGB von der räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB bereitet sowohl in der Praxis als auch in der Klausur Schwierigkeiten. Welche das sind, wollen wir uns anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung einmal näher ansehen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 3 interessanten Entscheidungen zum Thema „Abgrenzung dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit“.
Das BVerfG in Karlsruhe hat zwei Entscheidungen zur Parteienfinanzierung gefällt. Einem Normenkontrollantrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Erhöhung der staatlichen Höchstfördersumme gab es statt (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvF 2/18); eine Organklage der AfD hingegen wies das oberste deutsche Gericht als schon unzulässig zurück (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvE 5/18).
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 3 interessanten Entscheidungen des BGH zum Thema „Rücktritt vom Versuch gem. § 24 StGB“.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.
Die Rechtsprechung zur Abgrenzung einer strafbaren Tötung eines anderen (ggfs. auf Verlangen, §§ 212, 216 StGB) von der straflosen Beihilfe zum Suizid ist seit Jahren im Wandel vor allem, seitdem der Gesetzgeber und das BVerfG das Selbstbestimmungsrecht gestärkt haben. Nunmehr hat der BGH einen interessanten Beschluss erlassen, mit welchem er u.a. eine verfassungskonforme Auslegung des § 216 StGB in Aussicht stellt.
Das BVerfG urteilte anlässlich einer Rede der damaligen Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika erneut zur Chancengleichheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG und erläuterte dabei Regeln zur Abgrenzung amtlicher von privaten Äußerungen, den Voraussetzungen eines Eingriffs in die Chancengleichheit und möglichen Rechtfertigungsgründen.
Sofern der Täter bei Vertragsschluss täuscht, kann schon dieses täuschende Verhalten einen vollendeten Betrug gem. § 263 StGB begründen – auf den Austausch der vereinbarten Leistungen kommt es dann nicht mehr an. Es ist also in einer Klausur immer voreilig und falsch, in diesen Fällen nur den versuchten Betrug zu prüfen.
Ist ein Opfer aufgrund einer Handlung eines Täters zu Tode gekommen, dann stellt sich häufig die für den Täter immens wichtige Frage, ob man ihm wenigstens dolus eventualis nachweisen kann. Der „Berliner Raser“ Fall hat das eindrücklich bewiesen. Wir wollen uns mit diesem Problem anhand einer aktuellen Entscheidung des BGH noch einmal befassen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.
In Corona-Zeiten ist bei manchem der Bauchumfang gewachsen und gleichzeitig das Konto geschrumpft, weil die Fitness-Studios zwar geschlossen waren aber gleichwohl den monatlichen Beitrag abgebucht haben. Der BGH hat sich nun mit der Frage der Zahlungspflicht und der Abgrenzung zwischen dem Unmöglichkeitsrecht und der Störung der Geschäftsgrundlage auseinandergesetzt.
Im vorliegenden Fall musste sich der EuGH mit der Frage auseinandersetzen, ob und wann in einer Zeitschrift abgedruckte Inhalte – insbesondere Gesundheitsratschläge – eine Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz auslösen können.
Der individualvertragliche Ausschluss von Gewährleistungsrechten ist gem. § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag ich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft. Dabei kann mitunter die Bestimmung der Verbrauchereigenschaft problematisch sein.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.
Immer wieder verursachen „Raser“ schwere Unfälle. Nicht immer kommt wie beim „Berliner Raser“ eine Verurteilung wegen Mordes gem. § 211 StGB in Betracht, vor allem dann nicht, wenn den Rasern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor gut 3 Jahren § 315d StGB geschaffen. Im Februar 2021 hat sich nunmehr erstmals der BGH mit dieser Norm befasst.
An § 306e StGB müssen Sie in einer Klausur immer dann denken, wenn der Täter nach Vollendung der Tat „freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.“ Wie ist der Sachverhalt nun aber zu beurteilen, wenn der Täter nicht den Brand löscht, sondern das konkret gefährdete Opfer in Sicherheit bringt?
In § 212 StGB heißt es: „Wer einen Menschen tötet….“.Wann beginnt nun aber das Menschsein? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn unter der Geburt Handlungen vorgenommen oder unterlassen werden, die zum Tod führen. Tritt der Tod nun an der Leibesfrucht ein (dann sind die §§ 218ff StGB relevant), oder handelt es sich schon um einen Menschen (dann bemisst sich die Strafbarkeit nach den §§ 211ff StGB) Mit dieser Unterscheidung musste sich jüngst der BGH befassen.
Dieses Urteil des BGH vom 18.9.2020 ist eine wunderbare Klausurvorlage und sollte daher zwingend Berücksichtigung finden. Der BGH präzisiert hier insb. die Anforderungen an die Annahme einer Besitzdienerschaft gem. § 855.
Anfang 2017 hat das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. § 211 StGB verurteilt. Diese erste Entscheidung hob der BGH in 2018 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin. In 2019 verurteilte das LG Berlin die Täter dann erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes. Dieses Urteil wurde in 2020 zum Teil vom BGH bestätigt.
Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 17. Oktober 2019 – III ZR 42/19 (BGH NJW 2020, 399 und Besprechung in JuS 2020, 363) – mit der Frage nach der Wirkung einer Gerichtsstandvereinbarung in einem exotisch anmutenden Fall. Hat eine solche Vereinbarung nur prozessuale oder ggf. auch eine materiell-rechtliche Wirkung?
Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 30. Oktober 2019 – VIII ZR 69/18 (BGH NJW 2020, 389) – mit der Frage wann ein Pferd als mangelhaft anzusehen ist und wie sich etwaige ausgeheilte Vorerkrankungen auf die Beschaffenheit des Pferdes bei der Veräußerung auswirken.
Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.
Die Abgrenzung der straflosen Teilnahme an einem freiverantwortlichen Suizid von der täterschaftlichen Tötung eines anderen taucht regelmäßig in Klausuren auf. Nunmehr gibt es eine neue Entscheidung des BGH, mit welcher dieser seine Rechtsprechung zur Tötung (auf Verlangen) durch das Unterlassen von Rettungsbemühungen geändert hat.
Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u.a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht?
Mit Datum vom 30.05.2017 wurde der tätliche Angriff aus § 113 StGB herausgenommen und in § 114 I StGB geregelt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, wer „einen Amtsträger ….., der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift“…. Was ist nun aber unter einem tätlichen Angriff zu verstehen und kann er auch dann bejaht werden, wenn der Täter keinen Verletzungsvorsatz hat?
Fragen zum Inhalt und Umfang des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beschäftigen das BVerfG immer wieder und führen zu grundsätzlichen Entscheidungen über den Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung. Jetzt hatte das BVerfG über die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz zu entscheiden. Das BVerfG kommt in seinem Beschluss zu einem differenzierten Ergebnis.
An den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer gem. § 316a StGB sollten Sie in der Klausur immer denken, wenn der Raub, die räuberische Erpressung oder der räuberische Diebstahl in einem Kraftfahrzeug begangen werden (sollen). Traditionell gibt es bei der Prüfung dann 2 wesentliche Fragen, die zu klären sind: wer ist Kraftfahrer und wann geschieht der Angriff unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs?
Streitthema Rundfunkbeitrag Notwendiger Beitrag zur Programmvielfalt oder überflüssige Subvention einer öffentlichen Anstalt? Aber auch konkrete grundrechtliche Probleme: Muss ein Bürger, der auf TV und Radio verzichtet ihn bezahlen? Und TV-Zuschauer mit Zweitwohnung gleich doppelt? Darüber hat nun das BVerfG entschieden.
Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit der neuen Rechtsprechung zu den „Waschanlagenfällen“. Gegenstand der Besprechung ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2017, abgedruckt in NJW 2018, 637. Im Rahmen einer solchen Aufgabenstellung im Examen wäre der Vertragsschluss zur Reinigung eines Fahrzeugs in der Waschstraße genau zu betrachten (mit diesem Aspekt setzt sich das Urteil allerdings nicht auseinander). Ein wesentlicher Schwerpunkt läge bei der Prüfung von Verkehrssicherungspflichten und der Frage welche Anforderungen an die Beweislast im Rahmen vertraglicher und deliktischer Ansprüche zu stellen sind. Es müsste zudem gezeigt werden wie die Auslegung von AGB zu erfolgen hat und ob im vorliegenden Fall eine Garantiehaftung aus den AGB folgt. Insgesamt stellt dieses Urteil damit eine schöne Vorlage für einen Teil einer Examensklausur dar.
Die Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit ist nicht nur für Sie in der Klausur eine Herausforderung – sie ist es auch für die erstinstanzlichen Gerichte. Hier wie dort wird häufig nicht sauber gearbeitet. Das, was der BGH dann beanstandet, wird im Examen durch Ihre Korrektoren beanstandet, weswegen wir uns einmal ansehen wollen, worauf es ankommt.
Die Bundesbildungsministerin hatte auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung unter der Schlagzeile „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht, in der u.a. dazu aufgerufen wurde, an einer von der AfD organisierten Versammlung nicht teilzunehmen. Das BVerfG hat geklärt, wo die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Verletzung der Chancengleichheit der Parteien liegt.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.09.2017 mit der examensrelevanten Frage der Reichweite eines Haftungsausschlusses. Hier konkret mit der Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auch für solche Beschaffenheitsmerkmale gelten kann, die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwartet werden durften.
Die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft gem. § 25 II StGB und Teilnahme gem. §§ 26 und 27 StGB ist ein echter „Klausurklassiker“, den Sie sauber beherrschen sollten. Theoretisch gibt es immer noch die gemäßigt subjektive Theorie des BGH und die in der Literatur vertretene Tatherrschaftslehre. Allerdings nähert sich der BGH immer mehr der Literatur an, was Sie an folgendem Urteil erkennen können:
Der BGH beschäftigt sich im Urteil vom 31. 1. 2012 (VI ZR 43/11, NJW 2012,1951) mit Fragen einer Polizeiflucht. Zentral werden Anspruchsgrundlagen aus § 7 Abs. 1 StVG und dem allgemeinen Deliktsrecht erörtert. Im Schwerpunkt wurde die Herausforderungsformel geprüft und eine Anspruchskürzung nach § 17 Abs. 3 StVG erörtert. Alles in Allem enthält die Entscheidung sehr examensrelevante deliktsrechtliche Fragen.
Im vorliegenden Fall vom 16.5.2017 (X ZR 142/15) musste der BGH klären, ob eine Kündigung des Reisenden gemäß § 651j in Betracht kommt, wenn der Reisepass des Reisenden ungültig ist oder nicht als für den Reiseantritt hinreichend anerkannt wird.
Der BGH beschäftigt sich in diesem Fall mit der Frage wann deliktische Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn ein bestehender Mangel an der Kaufsache zu einem weitergehenden Schaden an der Sache führt.
In Klausuren stellt sich mit schöner Regelmäßigkeit die Frage, ob jemand, der es unterlässt, einen aktiv handelnden Täter von der Tat abzuhalten oder aber es unterlässt, die Tat durch z.B. Warnen des Opfers zu verhindern als Nebentäter bestraft werden kann oder ob nicht nur eine Beihilfe durch Unterlassen angenommen werden kann. Hier treffen also Unterlassensdelikt und Täterschaft und Teilnahme aufeinander.
Das OLG Frankfurt am Main beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 mit der Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten, der seine Strafe weitgehend verbüßt hat und wegen des Strafrestes unter Bewährung steht, zulässig ist.
Bei der Abgrenzung der straflosen Teilnahme an einem Suizid von einer strafbaren täterschaftlichen Begehung dreht sich letztlich alles immer wieder um dieselbe Frage: Liegt eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers vor, dann ist alles, was ein Dritter unternimmt, eine lediglich straflose Teilnahme an dieser Selbstgefährdung. Nur wenn eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung ausgeschlossen ist, kann eine Täterschaft als vorsätzlich handelnder Allein - Täter, als mittelbarere Täter, als Unterlassungstäter oder als Fahrlässigkeitstäter in Betracht kommen. Nun stellt sich die spannende Frage, unter welchen Voraussetzungen eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung angenommen werden kann. Dazu hat sich der BGH im Sirius - Fall (BGHSt 32,38) Gedanken gemacht.
Der BGH hat die Rechtslage bezüglich anfänglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit bereits geklärt. Doch wie ist zu entscheiden wenn die Schwarzgeldabrede nachträglich erfolgt? Mit dieser Konstellation beschäftigt sich der BGH in seinem Urteil vom 18.1.2017, VIII ZR 17/16.Dieser Fall ist eine wunderbare Vorlage für eine Examensklausur und sollte immer wieder in Erinnerung gerufen werden.
An § 316a StGB müssen Sie in einer Klausur immer denken, wenn ein Raub oder eine räuberische Erpressung im Straßenverkehr stattfindet. Häufig sind haltende Taxifahrer betroffen, so dass sich die Frage stellt, ob diese eigentlich noch „Kraftfahrzeugführer“ sind und ob die Tat „unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs“ erfolgte.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen