In unserem Rechtsprechungsrüberblick zeigen wir diesmal mehrere Entscheidungen des BVerfG zur Wahl zum Europäischen Parlament bzw. Parteiwerbung hierzu und zu Auslieferungsanträgen in Drittstaaten
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Entscheidungen des BVerfG zum Ausschluss der ehemaligen NPD von der staatlichen Parteifinanzierung und zur Suche nach „Vertrauenspersonen“ i.S.v. Art. 104 Abs. 4 GG sowie des BVerwG zu Kreuzen in bayerischen Behörden. Die Urteile können Sie auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de oder auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichts (www.bverwg.de) abrufen.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit bei Wohnungsdurchsuchungen, des BVerwG zum Anspruch auf tödliche Medikamente und des EuGH zur „Superleague“ im europäischen Fußball Die Urteile können Sie u.a. auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de - oder des Bundesverwaltungsgerichts - unter www.bverwg.de – abrufen; ferner auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs www.curia.europa.eu/
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Schuldenbremse, des BVerwG zum Anspruch auch tödliche Medikamente und des EuGH zum „Schufa-Scoring“
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu missbräuchlichen Anträgen; des EuGH zur polnischen Justizreform und befassen uns mit der Suspendierung eines Familienrichters aus Weimar wegen Rechtsbeugung.
In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu missbräuchlichen Anträgen; des EuGH zur polnischen Justizreform und zwei VG-Entscheidungen zur Frage, ob Impffolgen als Dienstunfälle einzustufen sind.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zum einen eine Entscheidung des BVerfG zur finanziellen Unterstützung von parteinahen Stiftungen. Zum anderen eine Entscheidung eines OVG zur Frage des Zugangs einer öffentlichen Einrichtung sowie eine Entscheidung des VG Berlin zur Exmatrikulation einer Studentin.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zwei Beschlüsse des BVerfG – einen zum Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Sportverein und einen weiteren zur immer wieder spannenden Frage der Widereinsetzung in den vorigen Stand wenn man die Frist bis zum Ende ablaufen lässt. Das BVerwG erklärte die Anordnung der Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Tochter für rechtmäßig und bestimmte eine Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit Entscheidungen des BVerfG zur Leistungsabsenkung für Personen in Sammelunterkünften, der Indizierung eines "Gangsta-Rap"-Musikalbums und zur Kennzeichnungspflicht bei Polizeivollzugsbediensteten. Dazu kommen zwei Entscheidungen zu Corona-Schutz- und Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit einer interessanten Entscheidung des BVerfG zur Bekanntgabefiktion und einer Entscheidung des EuGH zu Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und- verspätungen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit interessanten Entscheidungen des BVerfG zur Bezuschussung einer parteinahen Stiftung der AfD und einer Entscheidung des OVG Sachsen zum Verbot eines Scheinprozesses gegen Robert Habeck.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zu den Themen "Ausfallpauschale bei nicht wahrgenommenem Termin" und "Anspruchsumfang bei § 1004 I 1 BGB".
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden von Eltern zurückgewiesen und die Nachweispflicht einer Impfung gegen Masern in Kindertageseinrichtungen für verfassungskonform erklärt (Beschl. v. 21.07.2022 Az. 1 BvR 469 bis 472/20). Eingriffe in Grundrechte sind durch die Schutzpflicht des Staates gerechtfertigt.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Das OLG Celle hat dies jedenfalls mit seinem Beschluss vom 20. April 2022 bejaht. Das OLG musste sich mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten gem. § 359 Nr. 5 StPO und im Zuge dessen mit einem Haftbefehl wegen Fluchtgefahr auseinandersetzen und hat in diesem Zusammenhang Ausführungen zur Verfassungskonformität dieser neuen Regelung gemacht.
Das niedersächsische OVG beschäftigte sich mit zwei Beschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Untersagung von Demonstrationen für eine Verkehrswende mit Fahrrädern auf den A2, A 33 und A 39. In Abkehr vom früher vertreten „alles oder nichts“ Prinzip soll nun der Gedanke der praktischen Konkordanz angewendet werden. Wir schauen uns an, was damit gemeint ist.
Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshof nicht zur Entscheidung an (§ 93a BVerfGG) und bemängelte eine substantiierte Darlegung einer möglichen Rechtsverletzung (§§ 23, 92 BVerfGG). Die Voraussetzungen eine substantiierten Darlegung wollen wir uns nachfolgend genauer anschauen.
Die im April 2021 beschlossene „Bundesnotbremse“ mit nächtlichen Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das BVerfG.
Umstritten war die Aktion von Anfang an – nun hat das VG Köln entschieden, dass die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst auch nicht rechtmäßig war. Die Weisung sei fehlerhaft, die Begründung „vorgeschoben“.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20, erneut die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat erhöht.
In den letzten Wochen gab es einige Unklarheiten dazu, ob und inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Partei bundesweit beobachtet und was diesbezüglich kommuniziert werden darf.
Im September 2009 kamen Dutzende von Menschen in Afghanistan im Rahmen des Bundeswehr-Einsatzes ums Leben. Hinterbliebene kritisierten, dass es keine ausreichende juristische Aufarbeitung des Angriffs in Deutschland gegeben habe. Dies sah der EGMR nun anders.
Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2020 IX ZR 289/19 mit der Frage der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrags.
E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit – auch als nächtliches Transportmittel für den Nach-Hause-Weg nach dem Kneipenbesuch. Je nach Grad der dabei vorhandenen Alkoholisierung kann das aber sowohl tatsächliche (Beulen und Schrammen) als auch rechtliche Konsequenzen haben, wie z.B. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das BVerfG hat in seinem am 27. Februar veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) das Verbot des Hessischen VGH bestätigt – es ist Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst verboten, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie den Staat repräsentieren (also z.B. bei der staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertretung). Der entsprechende Eingriff in die Religionsfreiheit und auch die Freiheit der Berufsausübung ist durch die Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung von Zeugen oder des Beschuldigten führt zur Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung und i.d.R. auch zum Beweisverwertungsverbot. Problematisch ist dabei häufig, ab wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird. Ob das spätere Urteil trotz Verwertungsverbots auf dem Beweismittel beruhen darf, hängt wiederum in einigen Fällen nach Ansicht des BGH vom Widerspruch in der Hauptverhandlung ab. Ob dies auch für Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren gilt, hat der BGH nun ebenso wie die Frage, ab wann die Beschuldigteneigenschaft beginnt, geklärt.
Dürfen Soldaten lange Haare tragen? Dürfen Soldatinnen anders behandelt werden? Und wer ist überhaupt zuständig dafür, dies zu entscheiden? Das BVerwG mit wichtigen Erkenntnissen zur Wesentlichkeitstheorie.
Dass eine unterlegene Partei erst nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens überhaupt von dem Rechtsstreit erfährt - und im Falle eines unbegründeten Antrags - überhaupt nicht: klingt komisch, ist aber in Pressesachen so. Ob und inwieweit ein solches Verfahren verfassungsgemäß ist, hat nun das BVerfG entschieden.
In einem Strafverfahren sind verschiedene Verfahrensgrundsätze zu beachten. Aus Art 20 III GG ergibt sich u.a. der Beschleunigungsgrundsatz, wonach die Organe der Rechtspflege gehalten sind, das Strafverfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Dieser Grundsatz ist verletzt, so das BVerfG, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Inhaftierung (U-Haft) und dem ersten Hauptverhandlungstermin beinahe 2 Jahre vergehen.
Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.
Der VGH München war mit der Frage befasst, in welchem Umfang Haltung und Zucht von Geflügel in einem (faktischen) allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Mit Beschluss vom 28.04.2016 (Az. 9 CS 15.2118) stellte das Gericht fest, dass die Geflügelhaltung im Wohngebiet sich auf einige wenige Stück zu beschränken habe, um den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung gerecht zu werden.
Mit Urteil vom 20. April 2016 (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche Ermittlungsbefugnisse nach dem BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Bestimmungen ermöglichen den Beamten des Bundeskriminalamtes teilweise unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen – maßgeblich in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. des Telekommunikationsgeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in das Recht auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts war mit der Frage befasst, ob das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) nach geltender Gesetzeslage ausreichend geschützt ist. Mit Urteil vom 19. April 2016 (Az. 1 BvR 3309/13) stellte das Gericht fest, dass die aktuelle deutsche Rechtslage sowohl mit dem Grundgesetz wie auch mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte vereinbar ist.
Mit Fragen der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG sowie dem Tatbestand des „Benutzens des Roten Kreuzes“ nach § 123 Abs. 1, 3 OWiG hatte sich das Sächsische OVG zu befassen.Mit Urteil vom 19. Oktober 2015 (3 L 486/15) hat das Gericht entschieden, dass die Verwendung von Aufdrucken „Deutsches totes Kreuz“ auf einem Pkw zwar möglicherweise in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fielen. Jedenfalls aber sei die behördliche Beschlagnahme dieses Pkw durch entgegenstehende Grundrechte Dritter gerechtfertigt. Weiter stellte das Sächsische OVG fest, dass für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.d. § 125 Abs. 1, 3 OWiG auf die Sichtweise eines flüchtigen Betrachters ohne besondere Sachkunde abzustellen sei.
Die Untersuchungshaft gem. §§ 112ff StPO nebst den einschlägigen Rechtsmitteln (Haftbeschwerde und Haftprüfung) gegen die Anordnung derselben sind immer wieder Gegenstand von Klausuren und werden auch gerne in der mündlichen Prüfung erörtert. Eine Entscheidung des KG Berlin soll daher Anlass sein für eine nähere Beleuchtung dieses prüfungsrelevanten Themas.
Das OVG Berlin Brandenburg hatte sich mit einem gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu befassen. Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2016 (Az. OVG 10 S 29.15) stellte es klar, dass hierbei Einwendungen, welche sich gegen die unanfechtbar gewordene Grundverfügung (hier: bauordnungsrechtliche Abbruchanordnung) richten, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Anderes gelte allenfalls, wenn die fragliche Grundverfügung nichtig war.
Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. November 2015 (Az. OVG 6 S 39.15) steht im Zusammenhang mit dem seit August 2013 allen Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres zustehenden Rechtsanspruch, in Einrichtungen der Kindertagespflege gefördert zu werden. Das hatte darüber zu entscheiden, ob der private Träger eines an eine Grundschule angeschlossenen Horts verpflichtet ist, alle diese Schule besuchenden Kinder – im Rahmen seiner Kapazitäten – zu betreuen und entsprechende Betreuungsverträge mit den Eltern abzuschließen.
Am 29. September 2015 hat der VGH Mannheim geurteilt (Az. 3 S 741/15), dass eine Baugenehmigung einerseits den Bau der genehmigten Anlage gestattet und andererseits die Feststellung enthält, dass die Anlage allen zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht – aufgrund letztgenannter Legalisierungswirkung kann die errichtete Anlage später nicht als baurechtswidrig bewertet werden.
Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 4 S 1914/15) hat der VGH Mannheim festgestellt, dass das in den Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Dienst- und Zivilkleidung sowie zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei Baden-Württemberg enthaltene Verbot von Tätowierungen, die einen vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken und im Dienst sichtbar sind, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Die Rechtsprechung des EGMR wirkt auch in die deutsche verfassungsrechtliche Dogmatik hinein. Um auf die Examensklausuren im Öffentlichen Recht gut vorbereitet zu sein, sollte man die Entwicklung der Anwendung der EMRK stets im Blick behalten. In ihrem Urteil vom 16. Juni 2015 zur Rechtssache Delfi AS v. Estonia (Beschwerde Nr. 64569/09) hat die Große Kammer des EGMR sich zur Reichweite der Pressefreiheit nach Art. 10 EMRK sowie zur Verantwortlichkeit der Betreiber von kommerziellen Online-Nachrichtenportalen für die Inhalte von auf ihren Seiten veröffentlichten Nutzerkommentaren geäußert.
Das Auslegen von Gesetzen ist eine der Fertigkeiten, die für die erfolgreiche Bearbeitung von öffentlich-rechtlichen Examensklausuren von zentraler Bedeutung ist. Häufig kommt es darauf an, die Struktur eines unbekannten Gesetzes zur erfassen, eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage für hoheitliches Handeln zu finden und deren Wortlaut schließlich auf den geschilderten Sachverhalt anzuwenden. Auf ExamenskandidatInnen sollten solche Fälle nicht abschreckend wirken – sie sollten sich vielmehr auf Ihr juristisches Handwerk besinnen und die Lösung peu à peu erarbeiten.
Die Entscheidung des BVerwG vom 20.11.2014 (Az. 3 C 26/13, NVwZ-RR 2015, 420 ff.) stellt ein gutes Beispiel für einen Fall dar, bei dem einem eigentlich intuitiv klar ist, welches Ergebnis das „richtige“ ist – man dies aber anhand der gesetzlichen Vorschriften genau begründen muss.
Die Beurteilung der Ersatzfähigkeit von Schockschäden stellt Prüflinge immer wieder vor größere Probleme. Im Examen ist aber mit dieser Thematik durchaus zu rechnen. In der hier besprochenen Entscheidung hatte der BGH sich damit zu befassen, inwieweit psychische Beeinträchtigungen infolge des Unfalltodes naher Angehöriger eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Er entschied, dass bei dieser Beurteilung, dem Umstand maßgebliche Bedeutung zukommt, ob die Beeinträchtigungen auf die direkte Beteiligung des „Schockgeschädigten“ an dem Unfall oder Miterleben des Unfalls zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt einer Unfallnachricht ausgelöst worden sind.
Gerade auch Kenntnisse im Zivilprozessrecht werden immer wieder im ersten Staatsexamen abgeprüft. Vor diesem Hintergrund ist der hier vom BGH entschiedene Fall von besonderer Relevanz. Der BGH hat hier seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann genügt, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.
Mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG auch auf kommunalen Friedhöfen Wirkung entfalten kann, beschäftigt sich ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 980/13), das auf der Homepage des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann. Es handelt sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilungen. Die Konstellation zeigt einmal mehr die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit, die vorliegend weder vom Amtgericht noch vom Oberlandesgericht ausreichend gewürdigt wurde.
Zu den wesenlichen Rechten eines Angeklagten im Strafprozess gehören das Recht auf Anwesenheit vor allem in der Hauptverhandlung sowie das Recht auf einen Verteidiger. Was aber passiert, wenn ein Angeklagter auf sein Anwesenheitsrecht verzichtet und sich statt dessen nur von seinem Anwalt vertreten lassen möchte? Das BVerfG und der EGMR sind unterschiedlicher Auffassung.
Ulli Hoeneß, Alice Schwarzer und viele mehr versuchen, sich der staatlichen Strafverfolgung mittels einer Selbstanzeige zu entziehen - mal mehr, mal weniger erfolgreich. Die Hochkonjunktur der Selbstanzeige erklärt sich auch aus der staatlichen Praxis des Ankaufs "gestohlener" Steuerdaten. Erneut musste sich nun ein Gericht, dieses Mal der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.02.2014, VGH B 26/13 - abrufbar unter http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/), mit der Verwertbarkeit von Erkenntnissen befassen, die aus einem solchen Ankauf stammen. Ebenso wie schon zuvor das BVerfG (Beschluss vom 9.11.2010, 2 BvR 2101/09 - abrufbar unter http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-109.html) verneinte der Verfassungsgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot.
Die Stellvertretung bei einseitigen Rechtsgeschäften führt eher ein Schattendasein in der studentischen Ausbildungsliteratur. Der Beschluss des BGH vom 25.10.2012 – Az. V ZB 5/12 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) greift dieses Themenfeld auf und verknüpft es mit Problemen aus dem Bereich des Handelsrechts, namentlich der Prokuraerteilung sowie der negativen Publizität des Handelsregister gemäß § 15 I HGB. Eingekleidet ist der Fall in das unter Studierenden eher unbekannte Beschwerdeverfahren nach § 15 II 1 BNotO.
Die GbR kann als solche Trägerin von eigenen Rechten sein. Das ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern aus einer Analogie zu den Vorschriften der OHG. Das ist ein alter Hut – sollte man meinen. Kürzlich hatte das OLG Frankfurt a.M. einen Fall vorliegen, der gut veranschaulicht, welche Tücken sich noch über zehn Jahre nach der Anerkennung der partiellen Außenrechtsfähigkeit der GbR in der Praxis auftun. Die Entscheidung: OLG Frankfurt a. M. , Beschluss vom 20. 9. 2012 – 20 W 264/12, ist zu finden in der NZG 2013, 338 oder Abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen