Steht nach Abschluss der Hauptverhandlung nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat, dann muss er „in dubio pro reo“ freigesprochen werden. Anders ist die Situation bei der Wahlfeststellung und der Post- bzw. Präpendenz.
Die Einhaltung von Verfahrensprinzipien, auch Prozessrechtsgrundsätze genannt, stellt die Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens sicher. Die Prinzipien finden sich an verschiedenen Stellen des GG, der StPO sowie der EMRK. Ihre Verletzung begründet in der Regel einen Revisionsgrund.
Wir haben uns im JURACADEMY Club bereits mit Verfahrenshindernissen auseinandergesetzt. Heute wollen wir uns einmal mit dem fehlenden Eröffnungsbeschluss befassen.
Im heutigen Beitrag wollen wir uns mit dem Feststellungsinteresse im Rahmen der negativen Feststellungsklage beschäftigen. Hierzu wollen wir gemeinsam einen Beispielsfall lösen.
Im vorliegenden Fall wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, was unter dem sog. In-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu verstehen ist.
Der Bundestag beschließt Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies soll der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen. Kritiker sehen aber den Amtsermittlungsgrundsatz und effektiven Rechtsschutz in Gefahr.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus (Urteil vom 16.11.2022, Az. VerfGH 154/21). Gleichzeitig erklärte das Gericht auch die Wahlen zu allen zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig und ordnete Neuwahlen an. Der VerfGH ging damit weiter als gedacht.
Das VG Köln hat über zwei Klagen und Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Die Partei darf nun bundesweit als Verdachtsfall eingestuft und geheimdienstlich beobachtet werden. Auch für Beamte kann das Urteil Auswirkungen haben.
Legte ein Täter einen gefälschten Impfausweis vor, um z.B. in einer Apotheke ein Impfzertifikat zu erhalten, war das nach alter Rechtslage nach h.M. aufgrund einer Strafbarkeitslücke straflos. Diese Lücke wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 24. November 2021 geschlossen.
Die Berlinerinnen und Berliner haben sich am 26. September für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit ist der Berliner Senat nun aufgefordert dazu ein Gesetz zu erarbeiten.
Wichtigste Informationen zur examensrelevanten Revokationsklage.
Darf man Durchsuchungsbeschlüsse veröffentlichen, um in der heißen Phase des Wahlkampfes Tatsachen richtig zu stellen, die zuvor durch eine missverständliche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft „verdreht“ wurden und einen der Kanzlerkandidaten belasten? Mit dieser Frage muss sich nun die StA Berlin befassen.
Gem. § 344 StPO ist die eingelegte Revision zu begründen. Damit unterscheidet sie sich von der Berufung, die gem. § 317 StPO nicht begründet werden muss, sondern nur begründet werden kann. Bei den Gründen unterscheidet man die relativen von den absoluten Revisionsgründen.
Die Ratifizierung des Medienstaatsvertrags ist gescheitert – an einer geplanten Gebührenerhöhung. Beinah zerbrochen ist daran auch die „Kenia-Koalition“ in Sachsen-Anhalt, der Innenminister musste gehen. Eilanträge der "öffentlich-rechtlichen" wies das BverfG zurück.
Bei § 267 StGB geht es vornehmlich um das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit der Urkunde. Eine Urkunde ist unecht, wenn der nach außen ersichtliche und der tatsächliche Aussteller auseinanderfallen. Wenn nun aber der Aussteller seine Urkunde verändert, ist die Urkunde nach wie vor echt.
An der Spitze des höchsten deutschen Gerichts hat es einen Wechsel gegeben. Wie wird man Richter am BVerfG, welche Qualifikationen muss man aufweisen? Wer wählt und ernennt die Richter? Wie lange dauern die Amtszeiten und wer bestimmt die interne Aufteilung der Posten?
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Für den Fall der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist keine einheitliche Rechtfolge vorgesehen: stattdessen gibt es – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes – unterschiedliche Folgen. Im äußersten Falle kann der VA nichtig, also von Anfang an unwirksam sein.
Auch in 2019 und Corona bedingt in 2020 hat es einige, wichtige Änderungen im Strafverfahrensrecht gegeben, die wir nachfolgend im Überblick zusammengestellt haben, damit Sie in den Prüfungen auf dem aktuellen Stand sind.
Den Religionsgemeinschaften kommt nach dem GG eine besondere Rolle zu. Die Glauben-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 4 GG geschützt, ergänzt wird dieser durch Art. 140 GG, nach dem Regelungen der WRV - die sog. Fünf Kirchenartikel - weitergelten.
Mit § 217 StGB hat der Gesetzgeber die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt. Unter „geschäftsmäßiger“ Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung ist jede auf Wiederholung angelegte Tätigkeit zu verstehen. Diese Norm hat das BVerfG nun heute (26.02.2020) für verfassungswidrig und – da es nicht verfassungskonform ausgelegt werden kann – für nichtig erklärt.
In diesem Beitrag schauen wir uns die wichtigsten Aspekte zur Widerklage an und erarbeiten uns das Prüfungsschema zur Widerklage.
„man darf ja nichts mehr sagen...“ Die Grundlagen der Meinungsfreiheit werden derzeit heftig diskutiert. Teils wird behauptet, es gäbe gar keine freie Rede mehr, in manchen Fällen gibt es sogar internationale Kritik an den geltenden Regelungen. Auf der anderen Seite verroht der sprachliche Umgang zusehends, vor allem in den sog. „sozialen Medien“. Gibt es die Meinungsfreiheit noch? Wo liegen ihre Grenzen?
Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist das zentrale Kriterium, wenn es darum geht, eine straflose Teilnahme an einer Selbsttötung oder Selbstverletzung von einer Verletzung oder gar Tötung in mittelbarer Täterschaft gem. § 25 I Alt. 2 StGB abzugrenzen. Unter welchen Voraussetzungen aber kann von einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gesprochen werden?
Das Grundgesetz regelt in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a) Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem grundrechtsgleichen Recht verletzt zu sein. Was ist bei der Zulässigkeitsprüfung zu beachten?
In Betracht kommen grds. der enge und der weite Beschaffenheitsbegriff. In diesem Beitrag wollen wir uns der Frage widmen welcher der beiden Begriffe in der Klausur zu Grunde zu legen ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns kurz ansehen welche Voraussetzungen bei der Bewertung der Wirksamkeit von Prozesshandlungen zu prüfen sind.
Seit geraumer Zeit sind E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen. Für das Führen eines solchen E - Scooters ist kein Führerschein erforderlich, gefahren werden dürfen sie aber erst ab einem Alter von 14 Jahren. Auch sind sie versicherungspflichtig. Sofern man nun alkoholisiert mit 1.1 Promille ohne Ausfallerscheinungen einen solchen E-Scooter fährt, stellt sich die Frage, ob man sich gem. den §§ 315c, 316 StGB strafbar machen kann. Das hängt davon ab, ob ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug oder ein sonstiges Fahrzeug ist.
Strafrechtlich relevante Sachverhalte gelangen auf unterschiedlichen Wegen zur Kenntnis der Verfolgungsbehörden. Sobald die Verfolgungsbehörden Kenntnis erlangt haben, sind sie gem. § 152 II StPO (Legalitätsprinzip) verpflichtet. Häufig geschieht diese Kenntniserlangung durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Was ist nun der Unterschied?
Allgemein bekannt ist ein Haftbefehl gem. § 114 StPO, mit welchem die Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft, die in der Regel der Verfahrenssicherung dient, sind in den §§ 112ff StPO geregelt. Was ist nun aber eine Sitzungshaft bzw. ein Sitzungshaftbefehl?
Das Berliner Volksbegehren zur Enteignung schlägt politisch hohe Wellen. Ein guter Anlass zu wiederholen, was das Grundgesetz dazu sagt.
In diesem Beitrag wollen wir klären, ob eine Anfechtung generell bedingungsfeindlich ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Arten von Prozesshandlungen es gibt und warum die Differenzierung bedeutsam ist.
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu spektakulären, illegalen Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang kam, deren Teilnehmer mit den bestehenden Strafrechtsnormen nicht immer schuldangemessen betraft werden konnten – man denke nur an den „Berliner Raser“ – hat der Gesetzgeber reagiert und im Jahr 2017 mit § 315d StGB verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt. Wir schauen uns die wesentlichen Aspekte einmal mit der heute beginnenden Reihe an.
Als Jurist(in) ist man es ja gewohnt, ständig allem und jedem zu widersprechen. Dass der BGH also in einem Widerspruch eine Lösung sieht, überrascht von daher wenig. Worauf bezieht sich nun aber die „Widerspruchslösung“ des BGH?
Auftakt unserer neuen Reihe zum Verwaltungsprozessrecht. Für die Bestimmung des Rechtswegs bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sind neben § 40 VwGO auf- und abdrängende Sonderzuweisungen zu prüfen. Hier die wichtigsten:
Diese Urteile sind im Rahmen mündlicher Prüfungen schon gelaufen und finden sicher bald Einzug in das schriftliche Examen. Hier ein kurzer und knapper Überblick.
Mit seinem Urteil vom Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 213/17 bekräftigt der BGH, dass Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung formlos möglich sind, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539).
Dürfen Aufnahmen, die Autofahrer mit der Dashcam machen, in straf- oder zivilrechtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden? Mit dieser Frage hat sich nun der BGH in seiner Entscheidung vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) auseinandergesetzt und sich dabei der Rechtsauffassung anderer Gerichte (z.B. OLG Stuttgart in einem Bußgeldverfahren) angeschlossen
Das OLG hat im „Fall Puigdemont“ festgestellt, dass eine Auslieferung an Spanien nicht wegen „Rebellion“ gem. Art. 472 des spanischen Strafgesetzbuches sondern wenn überhaupt dann nur wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ gem. Art. 432, 252 des spanischen Strafgesetzbuches in Betracht kommen könne. Damit ist in Spanien eine Verfolgung wegen Rebellion nicht mehr möglich, sollte Puigdemont ausgeliefert werden.
Insbesondere bei Straßenverkehrsdelikten stehen dem Gericht zwei Möglichkeiten zur Verfügung mit denen sichergestellt werden kann, dass der Täter für eine gewisse Dauer kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehrt mehr führen kann, nämlich das Fahrverbot gem. § 44 StGB und die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB. Was ist nun aber der Unterschied?
Das Strafverfahrensrecht kennt eine Vielzahl von Verfahrenshindernissen. Diese Hindernisse führen dazu, dass eine Entscheidung in der Sache nicht ergehen kann. Sie sind von Amts wegen in jedem Abschnitt des Erkenntnisverfahrens zu berücksichtigen.
In diesem Beitrag wollen wir uns einen Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten in der ZPO verschaffen.
Bundesgerichtshof legt Fragen zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.
Welche Fragen gilt es im Rahmen mit einem Antrag auf Schmerzensgeld zu erörtern. Hier kurz zusammengefasst.
Im Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Gesetze verabschiedet, die in mündlichen Prüfungen und / oder Klausuren in Zukunft relevant werden. Es handelt sich um den Wohnungseinbruchsdiebstahl, um verbotene Kraftfahrzeugrennen und die Erweiterung der Medienöffentlichkeit. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen