Nachfolgend möchten wir Ihnen die wesentlichen Verfahrensprinzipien vorstellen. Bitte lesen Sie die jeweils genannten Normen und prägen Sie sich so ein, worum es im Einzelnen geht.
- Offizialprinzip: die Verfolgung einer Straftat erfolgt grds. durch den Staat: § 152 Abs. 1 StPO.
- Legalitätsprinzip: wenn nur der Staat eine Straftat verfolgen darf, dann ist er bei einem Anfangsverdacht dazu auch verpflichtet: § 152 Abs. 2 StPO.
- Akkusationsprinzip: „wo keine angeklagte Tat, da kein Urteil: §§ 151, 264 StPO.
- Gesetzlicher Richter: keine Willkür, die Zuständigkeiten der Spruchkörper (AG, LG, OLG BGH) müssen vorab geklärt sein: Art. 101 GG
- Öffentlichkeitsprinzip: keine geheimen Gerichte: § 169 GVG
- Beschleunigungsgrundsatz: das Verfahren soll sich nicht über Jahre hinziehen: Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 228 ff StPO.
- Untersuchungsgrundsatz: eine Aufklärung der Straftat erfolgt durch den Staat, d.h. Polizei und StA und später das Gericht von Amts wegen, wobei be- und entlastende Umstände zu ermitteln sind: §§ 160 Abs. 2, 244 Abs. 2 StPO.
- Fair Trail Prinzip: das Verfahren muss rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen: Art. 6 Abs. 1 EMRK
- Rechtliches Gehör: der Angeklagte ist in den verschiedenen Abschnitten des Erkenntnisverfahrens anzuhören: Art. 103 Abs. 1 GG
- Nemo te netur: der Angeklagte muss nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken: Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.
- Ne bis in idem: niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden: Art. 103 Abs. 3 GG
- In dubio pro reo: das Gericht muss überzeugt sein von der Schuld des Angeklagten: § 261 StPO.
- Unmittelbarkeitsgrundsatz: das Gericht trifft seine Entscheidung aufgrund der unmittelbar in der Hauptverhandlung gewonnen Eindrücke, grds. ist nur das tatnächste Beweismittel relevant: §§ 250, 261 StPO.
- Mündlichkeitsgrundsatz: nur das, was mündlich in die Hauptverhandlung eingebracht wurde, ist Gegenstand des Urteils: § 261 StPO.
- Freie Beweiswürdigung: das Gericht urteilt nach seiner freien Überzeugung: § 261 StPO.