Die Einhaltung von Verfahrensprinzipien, auch Prozessrechtsgrundsätze genannt, stellt die Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens sicher. Die Prinzipien finden sich an verschiedenen Stellen des GG, der StPO sowie der EMRK. Ihre Verletzung begründet in der Regel einen Revisionsgrund.
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