37 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 8

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns im Rahmen der Straßenverkehrsdelikte die konkrete Gefahr bei den §§ 315b Abs. 1, 315c Abs. 1und 315 d Abs. 2 StGB und den entsprechenden Gefährdungsvorsatz in Abgrenzung zum Tötungsvorsatz an.

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  • SR
    § 239 StGB und das Einverständnis

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    § 239 StGB schützt den Willen des Opfers, den Aufenthaltsort zu verlassen, sich also fort-zu-bewegen. Was aber, wenn das Opfer sich in der konkreten Situation gar nicht fortbewegen will? In diese Situation aber nur deshalb hineingeraten ist, weil es nicht weiß, worum bzw. wohin es geht?

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  • SR
    Der Eingehungsbetrug und das Problem der Schadensberechnung

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    Sofern der Täter bei Vertragsschluss täuscht, kann schon dieses täuschende Verhalten einen vollendeten Betrug gem. § 263 StGB begründen – auf den Austausch der vereinbarten Leistungen kommt es dann nicht mehr an. Es ist also in einer Klausur immer voreilig und falsch, in diesen Fällen nur den versuchten Betrug zu prüfen.

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  • SR
    Der Erlaubnistatbestandsirrtum einmal anders

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    Beim Erlaubnistatbestandsirrtum irrt der Täter sich in tatsächlicher Hinsicht, indem er irrig von Umständen ausgeht, die ihn rechtfertigen würden, so sie denn vorlägen. In der Regel stellt der Täter sich eine Rechtfertigungslage (z.B. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gem. § 32 StGB) vor, die es tatsächlich gar nicht gibt. Denkbar ist aber auch, dass der Täter tatsächlich angegriffen wird, er sich aber über die Intensität des Angriffs und damit über die Erforderlichkeit der Verteidigung irrt.

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  • SR
    Die Urkunde, der Ausweis und die Fotokopie

    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    Regelmäßig taucht in Klausuren das Problem auf, dass ein Täter z.B. zur Begehung eines Betruges gem. § 263 StGB eine Fotokopie eines Originals verwendet. Es muss dann die Frage geklärt werden, ob die Fotokopie eine Urkunde ist. Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des BGH zu § 281 StGB wollen wir uns das Problem noch einmal näher ansehen.

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  • SR
    §§ 151, 264 StPO: Wo kein Kläger, da kein Richter!

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    Aus § 151 StPO ergibt sich, dass die „Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung (…) durch die Erhebung einer Klage bedingt“ ist (Akkusationsprinzip). In § 264 StPO heißt es dementsprechend: „Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat…“ Was ist nun aber unter der (prozessualen) „Tat“ zu verstehen?

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  • SR
    Die Gewahrsamsenklave bei den §§ 242 und 249 StGB

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    Sowohl der Diebstahl gem. § 242 StGB als auch der Raub gem. § 249 StGB setzen die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus. Ob eine vollendete Wegnahme vorliegt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Der BGH hat sich in 2019 mit dem „Klassiker“ der Wegnahme von Sachen in Selbstbedienungsläden beschäftigen müssen und hat dabei schulbuchmäßig die Voraussetzungen durchgeprüft.

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  • SR
    Das Entwenden von Pfandleergut

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    Immer häufiger gibt es Fälle, bei denen Täter Pfandleergut entwenden, um dieses dann entweder direkt an der Kasse eines Supermarkets zurückzugeben und um den Pfandbetrag zurückzuerhalten oder aber um einen dort aufgestellten Automaten zu befüllen und anschließend mit dem Bon an die Kasse zu gehen, um dort dann erneut den Pfandbetrag zu erhalten. Es stellt sich in diesen Fällen zunächst die Frage, ob die Täter sich gem. § 242 StGB strafbar gemacht haben könnten. Ende 2018 hat nun der BGH erstmals dazu Stellung genommen.

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  • SR
    Wann ist eigentlich deutsches Strafrecht anwendbar?

    Rechtsstaat und Rückwirkung

    Im Zivilverfahren ist es möglich, dass ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwenden muss. Im Strafrecht ist das jedoch nicht möglich. Ein Strafverfahren kann hier nur durchgeführt werden, wenn deutsches Strafrecht anwendbar ist. Ist deutsches Strafrecht nicht anwendbar, dann liegt ein Verfolgungshindernis vor. Ob deutsches Strafrecht anwendbar ist, bestimmt sich nach den §§ 3 ff StGB.

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  • SR
    „Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot“

    Führerscheinentzug wegen Kneipenschlägerei?

    Mit diesem Versprechen ködert ein Anbieter über das Internet seine verzweifelten Kunden und ist damit tatsächlich auch erfolgreich. Fraglich ist nun, ob derjenige, der auf das Angebot eingeht, strafbar ist. Von Interesse ist dabei vor allem § 164 II StGB.

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  • SR
    Dolus eventualis und die Überprüfung durch den BGH

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    Die Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit ist nicht nur für Sie in der Klausur eine Herausforderung – sie ist es auch für die erstinstanzlichen Gerichte. Hier wie dort wird häufig nicht sauber gearbeitet. Das, was der BGH dann beanstandet, wird im Examen durch Ihre Korrektoren beanstandet, weswegen wir uns einmal ansehen wollen, worauf es ankommt.

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  • SR
    Dreiecksbetrug oder Diebstahl in mittelbarer Täterschaft?

    Dreiecksbetrug oder Diebstahl in mittelbarer Täterschaft?

    Beim Betrug gem. § 263 I StGB müssen Verfügender und Geschädigter nicht identisch sein. Sofern ein Dreiecksverhältnis (Täter-Verfügender-Geschädigter) in Betracht kommt, machen Sie das in einer Klausur im Obersatz deutlich, indem Sie ausführen, wem gegenüber und zu wessen Lasten der Betrug begangen worden sein soll. Ein Dreiecksbetrug ist aber nur dann verwirklicht, wenn die Verfügung des Irrenden dem Geschädigten zugerechnet werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind streitig.

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  • SR
    Trickdiebstahl oder Sachbetrug?

    Trickdiebstahl oder Sachbetrug?

    Bei einem durch eine Täuschung ermöglichten Gewahrsamswechsel stellt sich in der Klausur die Frage, ob es sich um einen Trickdiebstahl gem. § 242 StGB oder aber um einen Sachbetrug gem. § 263 StGB handelt. Sofern die Täuschung zu einer Vermögensverfügung geführt hat, liegt Betrug vor und Diebstahl scheidet aus, da der Gewahrsamswechsel nicht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgte.

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  • ZR
    Ansprüche gegen den Fahrzeughalter eines auf einem Privatgrundstück unbefugt abgestellten Fahrzeugs

    Abschleppfälle Zivilrecht

    Kann der Berechtigte (z.B. ein Supermarktbetreiber) gegen den Fahrzeughalter Rechte aus GoA geltend machen, wenn dieser unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abgestellt hat und der Berechtigte dieses abschleppen/umsetzen lässt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Urteil des BGH vom 11.3.2016 V ZR 102/15 (abrufbar unter www.BGH.de).

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  • SR
    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Gem. § 105 I 1 StPO dürfen Durchsuchungen grundsätzlich nur durch den Richter und nur ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Was aber ist zu tun, wenn der erreichbare Richter eine sofortige Anordnung ablehnt und zunächst Akteneinsicht fordert. Lebt dann die Gefahr im Verzug wieder auf? Und dürfen die dann gewonnen Beweise verwertet werden, wenn „nur“ die StA die Durchsuchung angeordnet hat?

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  • SR
    Ist der tödlich verunglückte Beifahrer bei einem illegalen Autorennen „selbst schuld“?

    Ist der tödlich verunglückte Beifahrer bei einem illegalen Autorennen „selbst schuld“?

    Illegale Autorennen – ob auf Autobahnen oder in der Innenstadt - führen nur allzu häufig zu tödlichen Folgen, die entweder die Teilnehmer selber treffen oder aber unbeteiligte Dritte. In diesen Fällen stellt sich dann die Frage, ob neben den Straßenverkehrsdelikten, vor allem § 315c StGB, auch Tötungsdelikte verwirklicht sein können. Das LG Berlin hat erstmalig mit Datum vom 27.02.2017 einen Raser wegen Mordes an einem unbeteiligten Dritten gem. § 211 verurteilt. Der BGH hat im Fall der Tötung eines am Rennen Beteiligten nur eine fahrlässige Tötung angenommen. Das insoweit klausurrelevante Urteil des BGH vom 20.11.2008 (4 StR 328/08) wollen wir uns nachfolgend einmal ansehen.

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  • SR
    Die missbräuchlich verwendete ec-Karte - Betrug oder Computerbetrug?

    Der "Klausurklassiker" im Zusammenhang mit dem Computerbetrug gem. § 263a StGB ist die dritte Tathandlungsvariante, nämlich das "unbefugte Verwenden von Daten". Streitig ist hier insbesondere, wie die Unbefugtheit zu bestimmen ist. Die nachfolgend dargestellt Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 befasst sich mit dieser Frage und wirft zugleich neue Fragen auf, die den Anwendungsbereich des Betruges gem. § 263 StGB betreffen. Grund genug also, dass wir uns mit dieser Entscheidung auseinandersetzen.

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  • ZR
    Nachmieter stellen ist gar nicht so einfach!

    Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können. (Leitsatz BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - LG Duisburg AG Mülheim an der Ruhr)

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  • ZR
    Haftungsausschluss bei Motorradfahrt in der Gruppe

    Das OLG Frankfurt/M. hat entschieden, dass wenn Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstands fahren, dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand führt.

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  • n/a
    „Behandlung analog“ - Rückerstattungsanspruch der Krankenkasse im Falle gefälschter Rechnungen

    Der VGH Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Krankenkasse von ihrer Patientin die Rückerstattung erbrachter Kassenleistungen verlangen kann, die auf Grundlage von gefälschten Rechnungen ausgezahlt wurden. Im konkreten Fall hatte der behandelnde Arzt sogenannte „analoge Rechnungsstellung“ betrieben und andere als die eigentlich erbrachten Behandlungsleistungen ausgewiesen. Davon hatte er seine Patienten auch in Kenntnis gesetzt. Mit Urteil vom 14. August 2015 (Az. 2 S 384/14) hat der VGH Baden-Württemberg entschieden, dass Patienten, die derlei Rechnungen kommentarlos bei ihrer Krankenkasse einreichen, zwar nicht arglistig handeln. Doch sind sie, weil sie Kenntnis aller relevanten Umstände besitzen und sich der Rechtswidrigkeit dieses Vorgangs zumindest grob fahrlässig verschließen, zur Rückzahlung der erhaltenen Kassenleistungen verpflichtet.

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  • SR
    Was bedeutet "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" bei § 224 I Nr. 4 StGB?

    Begeht ein Täter gem. § 224 I Nr. 4 StGB eine Körperverletzung "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich", dann erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 10 Jahre. Aus dem Wort "Beteiligten" ergibt sich, dass diese sowohl (Mit) Täter als auch Teilnehmer sein können. "Gemeinschaftlich" bedeutet, dass sie zur selben Zeit am selben Ort zusammenwirken müssen. Welche Anforderungen sind nun aber an dieses Zusammenwirken zu stellen?

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  • SR
    Stellt der gutgläubige Eigentumserwerb beim Betrug einen Schaden dar?

    Sofern eine Sache nicht gem. § 935 Abs. 1 BGB abhandengekommen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB möglich. Ein Käufer, der also vom Nichtberechtigten erwirbt, erhält damit die volle Eigentümerposition, sofern er gutgläubig ist. Möchte der bisherige Eigentümer sein Eigentum zurück erlangen, muss er dem Käufer zur Überzeugung des Gerichts Bösgläubigkeit nachweisen. Dies dürfte in der Regel nicht gelingen, weswegen zumeist der Betrug gem. § 263 StGB durch den Verkauf und die Übergabe der Sache mangels Schadens abgelehnt werden muss. Dass es auch anders geht, zeigt nachfolgende Entscheidung des BGH (Urteil v. 15.04.2015 - 1 StR 337/14 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de).

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  • ÖR
    Nachbarrechtliche Abbruchsanordnung wegen Verstoß gegen Abstandsflächen im Baurecht

    Die Entscheidung des VGH Mannheim setzt sich mit dem Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Baurechtsbehörde nach § 65 S. 1 LBO BW auseinander. Gerade die Frage des Drittschutzes baurechtlicher Vorschriften taucht in Examensklausuren immer wieder auf und bereitet den Bearbeitern oft erhebliche Schwierigkeiten. Die Entscheidung geht auch auf die Auslegung der Vorschriften zum Abstandsrecht in der LBO BW ein und prüft die Voraussetzungen einer Ermessensreduktion auf Null. Es handelt sich um eine Entscheidung, die als Vorlage für eine Baurechtsklausur geradezu prädestiniert ist.

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  • SR
    Die Abofalle: Betrug durch irreführende Gestaltung einer Internetseite

    Wer kennt das nicht: man möchte eine kostenfreie Software downloaden oder aber an einem Gewinnspiel teilnehmen und erhält einige Zeit später zu seinem großem Erstaunen eine Rechnung über einen angeblich geschlossenen Abovertrag. Nun schaut man sich die Internetseite noch einmal genauer an und stellt fest, dass dort tatsächlich - allerdings versteckt - darauf hingewiesen wird, dass man mit der Registrierung einen mehrmonatigen Abovertrag über mehr oder weniger brauchbare Leistungen schließen wird. Der BGH (2 StR 616/12 - Urteil v. 05.03.2014, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) hat sich in Fortsetzung seiner Rechtsprechung zur sog. "Insertionsofferte" (BGH 4 StR 439/00 - Urteil v. 26. April 2001) erneut mit der Frage beschäftigt, inwieweit ein Betrug durch eine irreführende Gestaltung einer Internetseite vorliegen kann.

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  • SR
    Es brennt, es brennt .... aber brennt es auch vollendet?

    Die Brandstiftungsdelikte gem. den §§ 306 ff StGB werden in der Examensvorbereitung meist vernachlässigt, was im Ernstfall dann zu bösen Überraschungen führen kann. Aus diesem Grund wollen wir uns anlässlich einer BGH Entscheidung vom 14.11.2013 (3 StR 336/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) mit der Brandstiftung an dieser Stelle etwas näher beschäftigen.

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  • SR
    Und schon wieder: Sportwettenbetrug nach Spielmanipulation beim Fußball

    Schon mit unserer Entscheidungsbesprechung vom 05.08.2013 (http://www.juracademy.de/web/news-detail.php?id=42084) haben wir uns mit dem "Klausurklassiker" Sportwettenbetrug beschäftigt.Der BGH (4 StR 479/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) musste sich nun vor kurzem mit einer weiteren Variante auseinandersetzen. Wie Sie sicherlich bereits wissen, sind vor allem die Prüfungspunkte "Täuschung" und "Vermögensschaden" problematisch. Im Fall "Hoyzer" hatte der BGH seinerzeit beides bejaht und wegen § 263 StGB verurteilt. In der nachfolgend dargestellten Entscheidung hat der BGH nun die Täuschung verneint.

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  • SR
    Was ist eine prozessuale Tat?

    Der Begriff der "prozessualen Tat" ist in der StPO von zenraler Bedeutung. Nach ihm bestimmt sich zum Beispiel, ob ein Lebenssachverhalt bereits rechtshängig ist oder sogar schon rechtskräftig abgeurteilt ist - mithin also ggfs. Verfahrenshindernisse vorliegen.  Außerdem ist gem. § 264 StPO nur die angeklagte prozessuale Tat Gegenstand des Urteils. Da der Grundsatz "ohne Kläger kein Richter" gilt (siehe dazu auch § 151 StPO), kann das Gericht nicht aus eigener Zuständigkeit etwas mit aburteilen, was nicht zuvor seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde.

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  • SR
    Keine konkludente Täuschung ohne rechtliches Interesse oder: Worüber ein Beamter so nachdenkt!

    Bei der konkludenten Täuschung im Rahmen des § 263 StGB muss der Täter - in Abgrenzung zum Täuschen durch Unterlassen - ein Verhalten zeigen, dem ein gewisser Erklärungswert zukommt. Diesen Erklärungswert zu ermitteln ist im Einzelfall nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt, dass nur das erklärt wird, woran der Erklärungsempfänger ein rechtlich geschütztes Interesse hat. Das gleiche Problem stellt sich bei § 263a StGB in der Variante des Verwendens unrichtiger Daten, welches "täuschungsäquivalent" sein muss.

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  • SR
    Zur Strafbarkeit gem. § 240 StGB (Nötigung) von anwaltlichen Mahnschreiben

    Eine "Cash-Cow" besonderer Art ist das anwaltliche Mahnschreiben, welches u.a. bei tatsächlichen oder vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen (Streaming von Videos bei "redtube") massenhaft verschickt wird. In derartigen Mahnschreiben, die sich zumeist an rechtliche Laien richten, wird mitunter auch mit dem Einschalten der Staatsanwaltschaft für den Fall der Nichtzahlung der geltend gemachten Forderung gedroht. Nunmehr hat der BGH (Beschluss vom 05.09.2013, AZ 1 StR 162/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) deutlich gemacht, dass diese Schreiben den Tatbestand der Nötigug gem. § 240 StGB erfüllen können.

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  • SR
    Was ist eine "andere Straftat" bei § 306 b II Nr. 2 StGB?

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer "anderen Tat" gesprochen werden kann, stellt sich nicht nur bei § 211 StGB. Auch bei § 306 b II Nr. 2 StGB wird verlangt, dass der Täter "in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken". Mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 hat der BGH hierzu seine Rechtsprechung geändert und Ihnen damit einen "Klausurklassiker" beschert. Grund genug, sich mit dieser wenig beliebten Problematik aus dem Strafrecht BT III zu beschäftigen.in

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  • SR
    "Ich dachte, da wär noch wer" - Die vermeintliche Mittäterschaft

    Der untaugliche Versuch zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass der gewünschte Erfolg nicht eintreten kann, weil der Täter z.B. das falsche Mittel oder das falsche Tatobjekt wählt. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang ist die vermeintliche Mittäterschaft, bei der der Täter lediglich irrig annimmt, er handele mit einem anderen zusammen. Dieser vermeintliche Mittäter soll nach Vorstellung des Täters auch die eigentliche Tathandlung vornehmen. Was auch tatsächlich geschieht, allein: für ihn ist sie nicht strafbar. Alles klar?
    Mit dieser Kostellation musste sich der BGH (NStZ 1995, 120) in dem sog. "Münzhändlerfall" auseinandersetzen:

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  • SR
    Wie "schneidig" ist § 32 StGB?

    § 32 StGB ist eine Erlaubnisnorm, die selbst die Tötung eines anderen rechtfertigen kann und sei es nur zur Abwendung eines Angriffs z.B. auf das Eigentum. Im Gegensatz zu § 34 StGB muss hier keine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen (Ausn.: krasses Missverhältnis - im Rahmen der Gebotenheit zu prüfen).  Es geht ausschließlich um die Verteidigungshandlung - das Folgenrisiko dieser Handlung trägt grundsätzlich der Angreifer. Gleichwohl gibt es gewisse Einschränkunken, so bei der Verwendung lebensgefährlicher Verteidigungsmittel und der Notwehrprovokation. Mit einem solchen "Lehrbuchfall" musste sich der BGH im letzten Jahr befassen (4 StR 197/12 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder nachzulesen in der NStZ 2013, 139). Grund genug für uns, es ihm gleich zu tun. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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  • SR
    Die schädigende Melkmaschine

    Ein „Klassiker“ ist die BGH Entscheidung zum „Melkmaschinen“ Fall aus dem Jahr 1961. Da Ihnen der Betrug gem. § 263 StGB mit seinen ca. 30 examensrelevanten Problemen mit einiger Wahrscheinlichkeit in den Klausuren begegnen wird, wollen wir uns eines dieser Probleme, nämlich die Frage nach dem von § 263 StGB erfassten Schaden, insbesondere unter Berücksichtigung des „subjektiven Schadenseinschlags“, einmal näher ansehen.

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  • SR
    Sportwettenbetrug durch Spielwettenmanipulation

    Der Fall "Hoyzer" dürfte selbst Nichtjuristen ein Begriff sein. Für die Juristen gehört er in Zusammenhang mit § 263 StGB zum grundlegenden Examenswissen, zumal seit der Entscheidung des BVerfG vom 07.12.2011 (2 BvR 2500/09 - abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht oder aber nachlesbar in JuS 2012, 266) die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Schadensberechnung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Mit Urteil vom 20.Dezember 2012 (4 StR 55/12 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder aber nachlesbar in JuS 2013,656) hat der BGH dementsprechend seine Argumentation zum Schaden beim Sportwettenbetrug geändert.

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  • SR
    Durstiges Auto - leeres Portemonnaie

    Der BGH und auch Sie in Ihren Klausuren müssen sich immer wieder mit Fallgestaltungen auseiandersetzen, bei denen Täter - wahlweise mit oder ohne Beobachtung durch das Tankstellenpersonal - ohne bezahlen zu wollen an einer SB - Tankstelle ihre Fahrzeuge betanken. Diese kleinen Fälle eignen sich gut dazu, sich Gedanken zu machen über die Abgrenzung des Diebstahls gem. § 242 StGB vom Betrug gem. § 263 StGB, weswegen uns das nachfolgend einmal näher ansehen wollen...

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  • SR
    Das unmittelbare Ansetzen beim Trickdiebstahl mit dem "Wash-Wash-Verfahren"

    Das unmittelbare Ansetzen zur Tat gem. § 22 StGB beginnt beim Trickdiebstahl gem. § 242 StGB noch nicht zwingend mit dem unmittelbaren Ansetzen zum Trick sondern bestimmt sich wie sonst auch nach der "gemischt subjektiv-objektiven Theorie". Die Abgrenzung Trickdiebstahl - Sachbetrug erfolgt anhand der Vorstellung des Opfers.

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  • ZR
    Suchmaschinenbetreiber haftet für Suchvorschläge

    Für die Praxis mehr als relevant: Der BGH urteilt erstmals, dass Suchmaschinenbetreiber (vorliegend: Google) für automatisch generierte Vervollständigungsvorschläge (autocomplete) in der Sucheingabe haftbar gemacht werden können. Für die Examensvorbereitung auch relevant: Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung des "Online"-Persönlichkeitsschutz über §§ 823, 1004 BGB weiter! BGH Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12 abrufbar (nach Veröffentlichung) unter www.bundesgerichtshof.de

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