In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Entscheidungen des BVerfG zum Ausschluss der ehemaligen NPD von der staatlichen Parteifinanzierung und zur Suche nach „Vertrauenspersonen“ i.S.v. Art. 104 Abs. 4 GG sowie des BVerwG zu Kreuzen in bayerischen Behörden. Die Urteile können Sie auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de oder auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichts (www.bverwg.de) abrufen.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit bei Wohnungsdurchsuchungen, des BVerwG zum Anspruch auf tödliche Medikamente und des EuGH zur „Superleague“ im europäischen Fußball Die Urteile können Sie u.a. auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de - oder des Bundesverwaltungsgerichts - unter www.bverwg.de – abrufen; ferner auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs www.curia.europa.eu/
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Schuldenbremse, des BVerwG zum Anspruch auch tödliche Medikamente und des EuGH zum „Schufa-Scoring“
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir mehrere Urteile des BVerwG zu Vereinsverboten und eine Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts könne unter www.bverwg.de abgerufen werden.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu missbräuchlichen Anträgen; des EuGH zur polnischen Justizreform und befassen uns mit der Suspendierung eines Familienrichters aus Weimar wegen Rechtsbeugung.
In unserem Rechtsprechungsüberblick zum öffentlichen Recht erörtern wir diesmal vier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - A) zur Frage, ob Verbeamtungsaltershöchstgrenzen mittelbar geschlechtsdiskriminierend sind, B) zum Begriff des „landwirtschaftlichen Betriebs“ in der Baunutzungsverordnung und C) zwei zur Professorenvergütung.
In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu missbräuchlichen Anträgen; des EuGH zur polnischen Justizreform und zwei VG-Entscheidungen zur Frage, ob Impffolgen als Dienstunfälle einzustufen sind.
In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu unwirksamen „Kinderehen“; des Landessozialgerichts zur Übernahme der Miete bei Sozialwohnungen in Berlin und die Entscheidung des VG Berlin zum Büro von Ex-Kanzler Schröder.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zum einen eine Entscheidung des BVerfG zur finanziellen Unterstützung von parteinahen Stiftungen. Zum anderen eine Entscheidung eines OVG zur Frage des Zugangs einer öffentlichen Einrichtung sowie eine Entscheidung des VG Berlin zur Exmatrikulation einer Studentin.
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zwei Beschlüsse des BVerfG – einen zum Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Sportverein und einen weiteren zur immer wieder spannenden Frage der Widereinsetzung in den vorigen Stand wenn man die Frist bis zum Ende ablaufen lässt. Das BVerwG erklärte die Anordnung der Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Tochter für rechtmäßig und bestimmte eine Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit der Wahlwiederholung in Berlin, der Frage, ob das fehlende Tempolimit auf Autobahnen eine Grundrechtsverletzung sei, der Frage nach kostenfreien Kopien im 2. Staatssexamen, Flugverbote durch eine Naturschutzbehörde und dem Solidaritätszuschlag.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit Entscheidungen des BVerfG zur Leistungsabsenkung für Personen in Sammelunterkünften, der Indizierung eines "Gangsta-Rap"-Musikalbums und zur Kennzeichnungspflicht bei Polizeivollzugsbediensteten. Dazu kommen zwei Entscheidungen zu Corona-Schutz- und Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit einer interessanten Entscheidung des BVerfG zur Bekanntgabefiktion und einer Entscheidung des EuGH zu Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und- verspätungen.
Das VG Karlsruhe war mit zwei Verfahren gegen den „großen Bruder“ in Karlsruhe, das BVerfG, beschäftigt. In beiden Fällen ging es um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des höchsten deutschen Gerichts. In einem Falle benötigte das höchste deutsche Gericht anscheinend anwaltliche Hilfe.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit interessanten Entscheidungen des BVerwG zu den Themen "Impfpflicht für Soldaten" und "Umweltschutz contra Infrastruktur".
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg frei gemacht für den Bau des umstrittenen Tunnels unter dem Fehmarnbelt. Es wies am 03. November alle Klagen gegen die Baupläne für den umstrittenen Ostseetunnel ab (Urteil vom 03.11.2020, Az. 9 A 7.19 u.a.). Die Bundesrichter entschieden, das Milliardenprojekt verstoße nicht gegen Naturschutzrecht und den Planern seien keine Abwägungsfehler unterlaufen.
Ein gläubiger Sikh-Anhänger beantragt eine Befreiung von der Pflicht beim Motorradfahren einen Schutzhelm zu tragen, da er seinen Turban, den er aus religiösen Gründen trägt, nicht ablegen will. Das BVerwG zur Bedeutung der Religionsfreiheit im Straßenverkehr.
Die Abgrenzung der straflosen Teilnahme an einem freiverantwortlichen Suizid von der täterschaftlichen Tötung eines anderen taucht regelmäßig in Klausuren auf. Nunmehr gibt es eine neue Entscheidung des BGH, mit welcher dieser seine Rechtsprechung zur Tötung (auf Verlangen) durch das Unterlassen von Rettungsbemühungen geändert hat.
Dürfen Soldaten lange Haare tragen? Dürfen Soldatinnen anders behandelt werden? Und wer ist überhaupt zuständig dafür, dies zu entscheiden? Das BVerwG mit wichtigen Erkenntnissen zur Wesentlichkeitstheorie.
Fragen zum Inhalt und Umfang des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beschäftigen das BVerfG immer wieder und führen zu grundsätzlichen Entscheidungen über den Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung. Jetzt hatte das BVerfG über die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz zu entscheiden. Das BVerfG kommt in seinem Beschluss zu einem differenzierten Ergebnis.
Verkehrszeichen sind grundsätzlich gegenüber jedermann wirksam, wenn sie bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt zu erkennen sind, egal ob der Verkehrsteilnehmer sie tatsächlich wahrnimmt oder nicht. Das BVerwG hat darüber entschieden, was diese "Sorgfalt" bei ruhendem Verkehr konkret bedeutet und bringt es auf die Formel: Umschau immer – Nachschau nur bei besonderem Anlass. Mit dieser Entscheidung zeigt sich, dass der "Abschleppfall" als Klassiker immer aktuell bleibt.
Das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 1 A 3.15) war mit der Frage befasst, ob das Verbot eines Motorradclubs durch das Bundesinnenministerium rechtmäßig war. Dabei hatte es unter anderem zu untersuchen, wann ein Zusammenschluss als Verein i.S.d. Vereinsgesetzes gilt, und wann Zweck oder Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen.
Das OVG Berlin Brandenburg hatte sich mit einem gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu befassen. Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2016 (Az. OVG 10 S 29.15) stellte es klar, dass hierbei Einwendungen, welche sich gegen die unanfechtbar gewordene Grundverfügung (hier: bauordnungsrechtliche Abbruchanordnung) richten, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Anderes gelte allenfalls, wenn die fragliche Grundverfügung nichtig war.
Der Gedanke der Transparenz durchdringt das Staatswesen mehr und mehr. Die Geheimniskrämerei öffentlicher Stellen erfährt durch die Informationsfreiheitsgesetze und grundrechtliche Wertungen einen mächtigen Gegenspieler. Dass die Informationsinteressen der Öffentlichkeit aber auch rechtliche Grenzen haben, zeigt diese aktuelle und politisch viel diskutierte Entscheidung. Mit Beschluss vom 20. Juli 2015 (Az. 6 VR 1.15) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Pressevertreter aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht das Recht umfasst, vom Bundesnachrichtendienst eine Auskunft über die einzelnen in der sogenannten Selektorenliste der National Security Agency (NSA) der USA enthaltenen Selektoren zu verlangen.
Wenngleich Passagiere Verspätungen und Zugausfälle hinzunehmen haben, so stehen ihnen doch bestimmte Fahrgastrechte zu – so etwa das Recht, so frühzeitig wie möglich über die auf ihrer Reiseroute bestehenden Behinderungen informiert zu werden. Dabei ist die Deutsche Bahn nicht nur verpflichtet, die bestehenden Mitteilungsmöglichkeiten auszuschöpfen und effektiv zu nutzen, sondern sie muss auch neue schaffen.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 09. September 2015 (Az. 6 C 28.14) entschieden.
Das Auslegen von Gesetzen ist eine der Fertigkeiten, die für die erfolgreiche Bearbeitung von öffentlich-rechtlichen Examensklausuren von zentraler Bedeutung ist. Häufig kommt es darauf an, die Struktur eines unbekannten Gesetzes zur erfassen, eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage für hoheitliches Handeln zu finden und deren Wortlaut schließlich auf den geschilderten Sachverhalt anzuwenden. Auf ExamenskandidatInnen sollten solche Fälle nicht abschreckend wirken – sie sollten sich vielmehr auf Ihr juristisches Handwerk besinnen und die Lösung peu à peu erarbeiten.
Die Entscheidung des BVerwG vom 20.11.2014 (Az. 3 C 26/13, NVwZ-RR 2015, 420 ff.) stellt ein gutes Beispiel für einen Fall dar, bei dem einem eigentlich intuitiv klar ist, welches Ergebnis das „richtige“ ist – man dies aber anhand der gesetzlichen Vorschriften genau begründen muss.
Schulischer Schwimm- und Sportunterricht steht zuletzt häufig im Mittelpunkt gerichtlicher Entscheidungen. Zumeist geht es um die Frage, ob es einem grundrechtlich fundierten Befreiungsanspruch vom koedukativen Schwimmunterricht geben kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nunmehr sehr deutlich zu dieser Frage geäußert. Nachzulesen ist diese Entscheidung in: NVwZ 2014, S. 81 ff.
Ist die Schule ein Wunschkonzert? Die eigene Erfahrung spricht wohl eher dagegen. Aber möglicherweise kann man sich ja zumindest ein bisschen etwas wünschen. Vielleicht kann man sich sogar etwas für seine Kinder wünschen. Eine alleinerziehende Mutter wollte, dass ihre beiden Grundschulkinder einen Ethikunterricht bekommen. Auf dem Lehrplan ist in Baden-Württemberg erst auf den weiterführenden Schulen der Ethikunterricht vorgesehen. Damit wollte sich die Klägerin nicht zufrieden geben und befragte schlussendlich sogar das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Frage. Nachzulesen ist dieses in vielerlei Hinsicht sehr spannende Urteil auf der Homepage des Gerichts (Az.: BVerwG 6 C 11.13).
Wunsiedel im Fichtelgebirge ist Namensgeber einer der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und zur Versammlungsfreiheit. Bis zur Auflösung seines Grabes im Jahre 2011 befand sich in der kleinen Gemeinde das Grab des Hitler Stellvertreters Heß, der in der rechten Szene bis heute Märtyrerstatus besitzt. Dies war der Grund warum sich die Gemeinde jährlich zur Pilgerstätte von Rechtsextremen entwickelte. Einmal im Jahr wurde auch ein Heß-Gedenkmarsch geplant. Im Jahre 2005 verbot die zuständige Versammlungbehörde den geplanten Marsch. Begründet wurde das Verbot auf § 15 Abs. 1 VersG iVm § 130 Abs. 4 StGB. Die hier gegen gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klagen blieben bis zum Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde. Nachzulesen ist die Entscheidung in NJW 2010, 47 ff.; vgl. auch die Zusammenfassung und Anmerkung von Hufen in: JuS 2010, 558 ff.
Heutezutage arbeiten immer noch nahezu 200 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren nach Schätzungen von UNICEF. Ein Großteil dieser Kinder arbeitet dabei in Steinbrüchen in Asien und Afrika. Teilweise werden diese Steine auch nach Deutschland exportiert und von örtlichen Steinmetzen für Friedhofsarbeiten verwendet. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat sich u.a. die Bekämpfung von Kinderarbeit zum Ziel gesetzt. Die Konvention Nr. 182 widmet sich ausschlielich dem Kampf gegen Kinderarbeit. Aber wie weit darf der kommunale Satzungsgeber sich diesem Ziel annehmen und damit möglicherweise Freiheiten der örtlichen Steinmetze beschneiden. Lange gab es immer wieder Auseinadersetzungen zwischen den Instanzengerichten. In Bayern beschäftigte das Thema sowohl den BayVGH (GewArch 2012, S. 160 ff.) als auch den BayVerfGH (Az.: Vf 32-VI-10). Schlussendlich hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht wohl wahrscheinlich das letzte Wort gesprochen. Die Entscheidung können sie nachlesen in KommJur 2014, S. 54 ff.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Laserdromes nach nationalem Recht für rechtmäßig hielt, kam es noch zu einer weiteren Entscheidung in dieser Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nämlich das Verfahren im Wege des sog. Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV (damals Art. 234 EG) dem EuGH vorzulegen. Es war nämlich zu klären, ob die Lösung des Bundesverwaltungsgerichts möglicherweise durch Europarecht korrigiert werden musste. Die Beantwortung der folgenden Vorlagefrage finden Sie in NVwZ 2004, 1471 ff. "Ist es mit den Vorschriften des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr vereinbar, dass nach natikonalem Recht eine bestimmte gewerbliche Betätigung- hier der Betrieb eines so genannten Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen- untersagt werden muss, weil sie gegen die grundgesetzlichen Wertentscheidungen verstößt?"
Ein Klassiker der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof, den sie in NJW 2002, 598 ff. komplett nachlesen können. Die Entscheidung betrifft einen Querschnitt von öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, die dann auch noch schlussendlich in eine europarechtliche Thematik mündet. Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine gefahrenabwehrrechtliche Verfügung gegen den Betreiber eines "Laserdromes".
Präsident eines Oberlandesgericht dürfte das Ziel einiger Richter sein. Es liegt jedoch auf der Hand, dass es zumeist mehr Anwärter als Stellen hierfür gibt. So war es auch als die Position des Präsidenten des OLG Koblenz frei wurde, weil der Präsident Justizminister des Landes wurde. Auf die vakante Stelle bewarben sich sowohl der Präsident des LG Koblenz als auch der Präsident des Landessozialgerichts. Grundsätzlich ist die Auswahl nach dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Prinzip der Bestenauslese vorzunehmen. Aber wer ist schon der Beste? Und was kann der unterlegene Bewerber machen, wenn er der Auffassung ist, dass der Mitbewerber zu Unrecht ernannt wurde? Dem Grunde nach werden diese sog. "beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren" durch das vorläufige Rechtsschutzverfahren geprägt. Einer Drittanfechtungsklage gegen eine vorgenommene Ernennung des Konkurrenten steht nämlich regelmäßig der sog. "Grundsatz der Ämterstabilität" entgegen. Aber natürlich gibt es keinen juristischen Grundsatz ohne Ausnahme. Die Ausnahme finden sie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in: NJW 2011, 695.
Wo liegt der Staat Mali? Wie heißt seine Hauptstadt? Welche legendäre Stadt liegt am Hauptfluss des Landes? Und wer regiert das Land? Nein es sind nicht Fragen bei Jauchs Millionärsratespielchen und es handelt sich auch nicht um einen Einstellungstest des Auswärtigen Amtes für Bewerber mit dem Spezialgebiet Westafrika. Es handelt sich um Fragen, die im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung gestellt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob juristische Referendare diese Fragen beantworten können müssen in der zweiten Staatsexamensprüfung. Nachzulesen ist die Entscheidung in BVerwGE 78, 55 ff.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet ist, kann gemeinhin als der Inlandsgeheimdienst bezeichnet werden. Aufgabe des Amtes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben. Ob darunter auch die Beobachtung des Parlamentarieres Bodo Ramelow von der Fraktion der Linkspartei fällt, hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 17.9.2013 zu entscheiden. Der Beschluss ist auf der Homepage des Gerichts nachzulesen, www.bundesverfassungsgericht.de (2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08)
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