36 Suchergebnisse



  • ZR
    Rechtsprechungsrückblick Zivilrecht 2023 Teil 3

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    Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht November 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht März 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.

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  • ZR
    Rückzahlung des Reisepreises für eine infolge der COVID-19-Pandemie stornierte Klassenfahrt

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    Im vorliegenden Fall musste sich das OLG Hamm mit der Möglichkeit eines Rücktritts von einem Pauschalreisevertrag wegen der Corona-Pandemie beschäftigen und hier insbesondere mit der Frage, ob ein entschädigungsfreier Rücktritt vor Reiseantritt nach § 651h III angenommen werden konnte.

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  • ZR
    Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte?

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    Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2020 IX ZR 289/19 mit der Frage der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrags.

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  • ZR
    Zurückweisung der Kaufsache wegen geringfügiger Mängel möglich?

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    In der Rechtsprechung lange ungeklärt und in der Literatur umstritten war die Frage, ob der Käufer einer Sache die Annahme wegen unerheblicher Mängel verweigern darf. Während ein großer Teil der Literatur die Frage über § 266 löst, geht der BGH hier den Weg über ein Zurückweisungsrecht aus § 273. Diese Frage ist als höchst examensrelevant einzustufen und muss beherrscht werden.

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  • ZR
    Kündigung eines Pferdepensionsvertrags

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    Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 12.Februar 2020 – mit dem Pferdepensionsvertrag und den Regelungen über die Kündigung, sowie der Frage inwieweit die ordentliche Kündigung mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist in AGB versehen werden kann. Das Urteil ist sehr examensrelevant. Wie andere aktuelle Urteile findest Du das Urteil auch in Kürze als Falltrainingsvideo in unseren ZR Onlinekurs.

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  • ZR
    Kalt erwischt - Anspruch auf Mitbeheizung einer Doppelhaushälfte

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 08.2.2013 u.a. mit sehr interessanten Fragen zur Kündigung und der Frage, ob aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis auch Leistungsansprüche erwachsen können Abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013-2-8&nr=63513&pos=1&anz=2

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  • ZR
    Haftung im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 26.4.2016 mit den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitsverhältnis unter Nachbarn entstanden ist. Abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-4-26&nr=75102&pos=16&anz=35

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  • SR
    Der error in persona und die Mittäterschaft gem. § 25 II StGB

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    Beim error in persona irrt sich der Täter hinsichtlich der Identität seines Angriffsobjekts, gleichwohl sind zum Zeitpunkt der Vornahme der Tathandlung das Angriffs- und das Verletzungsobjekt identisch, weswegen der error in persona unbeachtlich ist und keinen Irrtum gem. § 16 I StGB darstellt. Wie wirkt sich nun aber der für den unmittelbar handelnden Mittäter unbeachtliche error in persona auf den anderen Mittäter aus?

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  • ZR
    Zulässigkeit eines „immerwährenden Kündigungsausschlusses“

    Die Untätigkeit eines Staatsanwaltes – nicht nur §§ 258a,13 StGB sondern auch § 339 StGB?

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 08.5.2018 – VIII ZR 200/17, abgedruckt in NZM 2018, 556 mit der Frage, ob ein dauerhafter Kündigungsausschluss durch AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarung wirksam vereinbart werden kann. In diesem Zusammenhang wird dargelegt wann von einem „Stellen“ ausgegangen werden kann und ob sich derjenige, der die AGB gestellt hat, auf die Unwirksamkeit der AGB‘s berufen kann. Die Original Entscheidung kannst Du unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018-5-8&nr=84235&pos=22&anz=25 nachlesen.

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  • ZR
    Das Maklerexposé im Kaufvertrag

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 19. Januar 2018 V ZR 256/16 mit der Wirkung von Äußerungen in einem Exposé im Rahmen des Kaufvertrags. Dabei wird insbesondere dargestellt wie das Verhältnis dieser Angaben zu einem vereinbarten Haftungsausschluss zu bewerten ist.

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  • ZR
    Verlängerung der Verjährung nach § 548 durch AGB

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 8. November 2017, VIII ZR 13/17 mit der Frage, ob eine Modifikation von § 548 durch AGB erfolgen kann und wenn ja unter welchen Voraussetzungen. Dieses Urteil kann als sehr examensrelevant eingestuft werden.

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  • ZR
    Rechtsprechungsänderung beim Werkvertrag! Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten wegen Mängeln.

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der BGH gibt im Urteil vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 (NJW 2018, 1463) seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit der Abrechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Sodann zeigt der BGH wie der Abrechnungsbetrag künftig bemessen werden kann. Diese Frage ist nicht nur für die Praktiker relevant, sondern auch für das erste und zweite Staatsexamen zu beachten. In erster Linie geht es hier um die Grundsätze des Schadensrechts und i.v.F. insb. um das Bereicherungsverbot im Rahmen des Schadensersatzes.

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  • SR
    Überwachergarant bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

    Überwachergarant bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

    Nicht nur in den Fällen, in denen das Opfer mit Tötungsvorsatz lebensgefährdende Mittel zu sich nimmt, die der Täter zuvor besorgt oder bereitgestellt hat, stellt sich die Frage nach einer Strafbarkeit gem. §§ 212 (216), 13 StGB sondern auch in den Fällen, in denen das Opfer ohne Tötungsvorsatz gefährliche Drogen konsumiert, die ihm vom Täter zur Verfügung gestellt wurden. Ist der Täter handlungspflichtig, wenn sich das mit den Drogen verbundene, eigenverantwortlich eingegangene Risiko tödlich realisiert?

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  • ZR
    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Überweisung der Miete

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Überweisung der Miete

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 5.10.2016 VIII ZR 222/15 mit der Frage auf welchen Zeitpunkt bei Mietzahlungen im Überweisungsverkehr abzustellen ist. Kommt es darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag (§ 556b BGB) auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist oder kommt es darauf an, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt?

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  • ZR
    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15 – abrufbar unter www.Bundesgerichtshof.de – mit der Frage, ob bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der an sich geeignet ist einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig dazu führt, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretener Gesundheitsschädigung umgekehrt wird. Die hier zu erörternde Beweislastumkehr ist im Rahmen des Behandlungsvertrags gem. §§ 630a ff. (für die Behandlung von Menschen) kodifiziert. Im Kern geht es daher um die Frage, ob diese Grundsätze auf den tierärztlichen Behandlungsvertrags übertragbar sind.

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  • ZR
    Besteht eine Aufklärungspflicht über das Fehlen eines branchenüblichen Versicherungsschutzes?

    Aufklärungspflicht eines Juweliers zum Versicherungsschutz

    In diesem Fall lernen sie wann eine Aufklärungspflicht im Rechtsverkehr angenommen werden kann. Im vorliegenden Fall des BGH, vom 02.06.2016 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de/) musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Juwelier den Kunden über eine fehlende – jedoch branchenübliche – Versicherung aufklären muss. Diese Frage lässt sich sehr einfach in einer Klausur unterbringen.

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • ZR
    Nachmieter stellen ist gar nicht so einfach!

    Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können. (Leitsatz BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - LG Duisburg AG Mülheim an der Ruhr)

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  • ZR
    Entschädigungsanspruch eines Scheinbewerbers

    Sog. „AGG-Hopper“ sind mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen und Problem. Bewerbungen erfolgen hier nur zum Schein, um bei einer erhofften Ablehnung Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Auch im vorliegenden Fall hatte sich das BAG mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Hier geht der Senat davon aus, dass die Eigenschaft eines Bewerbers i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur gegeben ist, wenn mit der Bewerbung auch das Ziel verfolgt wird, tatsächlich eingestellt zu werden.

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  • ZR
    Zur Verkürzung von Verjährungsfristen in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

    Der BGH hat entschieden, dass eine Verjährungsregelung in AGB unwirksam ist, wenn sich ihr für einen durchschnittlichen Kunden nicht mit der gebotenen Klarheit entnehmen lässt, ob die Verjährung eines Nachbesserungsanspruchs dazu führen kann, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Nachbesserungspflicht nach Ablauf eines Jahres oder erst nach zwei Jahren ab Ablieferung der Kaufsache nicht mehr geltend gemacht werden kann. Hierin ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu sehen.

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  • ZR
    Voraussetzungen für Rücktritt und Anfechtung beim Gebrauchtwagenkauf

    Gebrauchtwagenhändler genießen in Deutschland nicht den besten Ruf. Die enorme Zahl von Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich zeigen jedenfalls, dass die Erwartungshaltung von Verkäufer und Käufer oftmals weit auseinandergeht. In diesem Fall hatte der BGH die Frage zu entscheiden, wann Arglist des Verkäufers gegeben und unter welchen Umständen ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Fristsetzung möglich ist.

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  • ZR
    Mietmangel bei Lärm von nachträglich errichtetem Bolzplatz

    In diesem Urteil hatte sich der BGH damit zu befassen, ob Lärm von einem nachträglich errichtetem Bolzplatz ein Mietmangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB darstellt. Die Vermieter hat auf Zahlung des vollen Mietzinses bestanden, während die Mieter diesem eine Mietminderung entgegenhielten. Der BGH hat hier entschieden, dass nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung begründen, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.

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  • ZR
    Unterlassungsanspruch bei Rauchen auf dem Nachbarbalkon

    In der hier besprochenen Entscheidung hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Unterlassungsanspruch des Nachbarmieters gegen das Rauchen des Nachbarn auf dessen Balkon besteht. Hier hat der BGH u.A. entschieden, dass die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, auch dann eine verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 Abs. 1 BGB ist, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist.

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  • ZR
    Abwälzbarkeit von Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung

    Das Verhältnis von Vermietern und Mietern ist oftmals nicht von Harmonie geprägt. Gestritten wird vor allem gerne über die Wirksamkeit von Kündigungen, Ansprüchen bei Mängeln und Wirksamkeit von AGB. In dem hier vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um Letzteres. Es stellte sich die Frage, inwieweit der Vermieter verpflichtet ist Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn ihm die Wohnung unrenoviert überlassen wurde. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht standhält, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt.

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  • ZR
    Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei Eigenbedarfskündigung

    Über die Wirksamkeit von Kündigungen bei Mietverträgen wird häufig gestritten. In diesem Fall hatte der BGH sich damit zu befassen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Eigenbedarfskündigung als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist. Hier hat der BGH entschieden, dass der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsabschluss nicht über die Aussicht einer begrenzten Mietdauer aufklärt. Die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung ist in diesen Fällen wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam.

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  • ZR
    Keine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden

    In dieser Entscheidung hatte sich das OLG Nürnberg damit zu befassen, inwieweit eine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden in Betracht kommt. Es entschied, dass Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen begründen. Gerade die Prüfung von gesetzlichen Ansprüchen im Zivilrecht ist auch immer wieder Prüfungsstoff im ersten juristischen Staatsexamen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von besonderer Relevanz. Aber auch davon abgesehen, lohnt das Lesen auf jeden Fall: Gerade wenn das OLG Nürnberg von den „Aktivitäten der Biber“ spricht, kann man nur schmunzeln.

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  • ZR
    Unwirksamkeit von AGB bzgl. Pfandgebühr für SIM-Karte und Entgelt für Papierrechnung

    Die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine verhältnismäßig häufige Prüfungsmaterie für das erste Staatsexamen dar. Gerade hier kommt es darauf an Problembewusstsein zu zeigen. Des Weiteren müssen Sie zeigen, dass Sie Argumente gut abwägen können. Anhand des hier besprochenen Sachverhalts lässt sich beides gut üben. Der BGH hat hier entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ i.H.v. 29,65 € berechnet wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, wenn der Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Das Gleiche gilt für eine Klausel, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist, jedenfalls dann, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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  • ZR
    Rückforderung einer Zuwendung an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Der BGH hat entschieden, dass die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Gemeinschaft verstirbt, regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung ist. Darüber hinaus, kann die Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung scheitert.

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  • ZR
    Unerheblichkeit versteckter Änderungen des Angebots in der Annahmeerklärung

    Auch der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann in Examensklausuren immer wieder eine Rolle spielen. Interessant wird es gerade dann, wenn es um die Auslegung und Anwendung von bekannten Normen geht (hier: § 150 Abs. 2 BGB). So auch im vorliegenden Fall: Hier hat der BGH unter anderem entschieden, dass die Grundsätze von Treu und Glauben es erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. 

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  • ZR
    Ohne Rechnung – ohne Rechte!

    Die "Ohne Rechnungs" Abrede erfreut sich noch immer großer praktischer Beliebtheit. Das Verständnis des BGH für diese Form des Vertragsschlusses geht jedoch inzwischen "gen Null". Es lohnt sich, einen Blick auf die entsprechende Rechtsprechung zu werfen, die sich seit dem Jahr 2013 erheblich gewandelt hat und von daher von größerer Prüfungsrelevanz sein dürfte.

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  • ZR
    Der Haakjöringsköd-Fall

    Der Rechtsgrundsatz der falsa demonstratio non nocet (Falschbezeichnung schadet nicht) begleitet Studenten der Rechtswissenschaft von ihrer ersten BGB-AT-Vorlesung bis hin zu den Klausuren der Staatsexamina. Durchaus lohnenswert kann es sein, sich einmal das Musterbeispiel zur falsa demonstratio non nocet anzuschauen: Den Haakjöringsköd-Fall des Reichsgerichts (RGZ 99, 147).

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  • ZR
    Der Nitrierofen-Fall

    Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist ein beliebtes Thema im ersten Staatsexamen – bietet er doch mit seiner Vielzahl an denkbaren Fallkonstellationen die Gelegenheit, nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch Systemverständnis und Argumentationsfähigkeit der Kandidatinnen auf den Prüfstand zu stellen. Im berühmten „Nitrierofen-Fall“, Urteil vom 02.07.1996 – X ZR 104/94 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), klärte der BGH Grundsätzliches hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen vertragsfremden Dritten vertragliche Ersatzansprüche zugute kommen können.

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  • ZR
    Vertraglich modifizierter Zugewinnausgleich

    In relativ kurzen Abständen hat sich der BGH mit zwei Entscheidungen zur Wirksamkeit von Eheverträgen geäußert. Die Entscheidungen setzen sich mit grundsätzlichen Erwägungen zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausgleichsregelungen im Scheidungsfall auseinander und sind somit für die Prüfungsämter die „Grundzüge des Familienrechts“ abprüfen wollen, von gesteigerter Relevanz. Studierende in der Examensvorbereitung sollten sich BGH Az. XII ZR 48/11 und BGH Az. XII ZB 143/12 durchlesen und die Argumentationsketten versuchen nachzuvollziehen. Die Entscheidungen sind kostenlos abrufbar auf www.bundesgerichtshof.de.

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  • ZR
    Neues aus der Schwarzarbeit

    Motive für eine Rechtsprechungsänderung sind so vielfältig wie Ihre tatsächliche Anwendung und Umsetzung selten. Manchmal ist eine Änderung der Rechtsprechung aber keine "echte" Änderung, sondern nur eine Änderung des Ergebnisses aufgrund einer Gesetzesänderung. So einen Fall sah der BGH in seinem Urteil vom 01.08.2013 ­ VII ZR 6/13 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Der Fall behandelt die "Ohne-Rechnungs-Abrede" und die Geltung von Mängelgewährleistungsrechten trotz einer solchen. 

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