In unserem Rechtsprechungsrückblick im öffentlichen Recht betrachten wir heute ein Urteil des BVerfG zur Besetzung von Posten im Bundestag, des BVerwG zur Frage, ob bei Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht eine anderweitige Verwendbarkeit gesucht werden muss und zur Verpflichtung einer Stadt einen Markt fortzuführen. Die Urteile können Sie auf der Seite der jeweiligen Gerichte nachlesen.
Der VGH Baden-Württemberg musste sich in der zugrundeliegenden Entscheidung damit auseinandersetzen, ob eine Tagespflegeeinrichtung unter § 13 BauNVO fällt.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit einer interessanten Entscheidung des BVerfG zur Bekanntgabefiktion und einer Entscheidung des EuGH zu Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und- verspätungen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zu den Themen "Ausfallpauschale bei nicht wahrgenommenem Termin" und "Anspruchsumfang bei § 1004 I 1 BGB".
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Das OVG M-V hat Reisebeschränkungen zu Ostern für unwirksam erklärt. Der neu gefasste §4a Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) sei - zumindest bei summarischer Prüfung - unverhältnismäßig und verletzte das Grundrecht auf Freiheit der Person.
Das OLG Saarbrücken musste sich im vorliegenden Fall mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bestuhlung eines Gemeindeschwimmbads beschäftigen.
Die steigenden Mieten führen in immer mehr Städten und Gemeinden dazu, dass sich Familien mit Kindern oder Personen mit durchschnittlichem Einkommen keine Wohnung mehr leisten können. Um diese Entwicklung zu stoppen, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine davon ist die sog. „Mietpreisbremse“ mit der die Höhe der Miete bei Neuvermietung „gedeckelt“ werden soll. Das BVerfG hat sich in einer aktuellen Entscheidung damit befasst, ob das verfassungsgemäß ist.
Die Stadt Koblenz hatte in ihrer Badeordnung das Tragen von Burkinis außerhalb des Schulschwimmens verboten. Muslimischen Badegästen, die auf dem Tragen der Burkini bestanden, konnte Hausverbot erteilt werden. Das OVG Rheinland-Pfalz musste die Badeordnung überprüfen.
Auf einer Versammlung fotografiert ein Polizist Versammlungsteilnehmer. Nicht weil eine Gefahr von ihnen ausgeht, sondern allein für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Social Media. "Moderne Polizeiarbeit ohne Grundrechtseingriff" sagt die Behörde. "Unzulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit" sagt der Versammlungsleiter. Was sagt das Gericht?
Ein italienisches Gesetz verbietet italienischen Bürgern gewerblich die Ascheurnen von Verstorbenen in Italien aufzubewahren. Ein Fall für den EuGH?
Verkehrssicherungspflichten sind ein beliebter Prüfungsgegenstand. Dabei sind Fragen rund um Streu- und Räumpflichten sehr beliebt. Entscheidungen hierzu sollten daher zum Anlass genommen werden die Grundsätze zu wiederholen. Hier haben wir das Urteil des BGH vom 21.02.2018, VIII ZR 255/16 besprochen.
Im vorliegenden Fall vom 16.5.2017 (X ZR 142/15) musste der BGH klären, ob eine Kündigung des Reisenden gemäß § 651j in Betracht kommt, wenn der Reisepass des Reisenden ungültig ist oder nicht als für den Reiseantritt hinreichend anerkannt wird.
Als Teil des Gesamtpakets zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken hatte der Bund 2010 die Brennelemente-Steuer eingeführt. Besteuert wurde der Verbrauch von Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wurde. Das BVerfG spricht dem Bund jetzt die Gesetzgebungskompetenz dafür ab und erklärt das Gesetz für nichtig.
Ist die Rindfleischetikettierungsstrafbarkeitsverordnung nichtig? Auf den ersten Blick ein Spezialthema für die kleine Gruppe der Lebensmittelrechtler. Auf den zweiten Blick von erheblicher Klausurrelevanz, wenn das BVerfG die Entscheidung darüber mit wichtigen Klarstellungen zu Bestimmtheitsgebot und Art. 80 GG verbindet.
Heidenspaß-Party am Karfreitag? Die Ordnungsbehörde hatte die Veranstaltung einer Weltanschauungsgemeinschaft verboten und auf den gesetzlichen Schutz der stillen Tage verwiesen. Das BVerfG hat die aus dem Feiertagsschutz folgenden Grundrechtseinschränkungen im Grundsatz für verfassungsmäßig erklärt – verlangt aber Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen und Versammlungen.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 17/16 im Wesentlichen mit folgenden Fragen: Wie ist im Fall der verspäteten Rückgabe von Wohnraum die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete gem. § 546a zu bestimmen? Ist ein solcher Entschädigungsanspruch gegebenenfalls dadurch ausgeschlossen, dass der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigte und gar nicht vermieten wollte?
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob der muslimischen Erzieherin in einem kommunalen Kindergarten untersagt werden kann, während ihrer Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 18.10.2016, 1 BvR 354/11) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteile des BAG auf.
Ein Freizeitbad, das als öffentliches Unternehmen geführt wurde, gewährte Einheimischen einen Nachlass auf den Eintrittspreis. Ein Besucher aus Österreich sah sich dadurch diskriminiert und verlangte nach dem Besuch des Bades den Differenzbetrag zurück. "Pacta sunt servanda" sagen die Zivilgerichte und lehnen eine unmittelbare Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG oder dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot ab. Das BVerfG entscheidet zur "Flucht ins Privatrecht", zum allgemeinen Gleichheitssatz und zum Recht auf den gesetzlichen Richter.
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Versagung einer Baugenehmigung für die Einrichtung einer Begräbnisstätte für Gemeindepriester in einer Kirche im Industriegebiet die Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verletzt. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 9.5.2016, 1 BvR 2202/13) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteil auf.
Das VG Stuttgart hatte eine bauordnungsrechtliche Verfügung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit Urteil vom 13. April 2016 (Az. 2 K 158/13) stellte das Gericht fest, dass die gegenüber einem Grundstückseigentümer ergangene Anordnung, ein Wochenendhaus in einer „unauffälligen Farbe“ zu streichen, die zuvor mit der Baubehörde abzustimmen ist, wegen Unbestimmtheit materiell rechtswidrig ist.
Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. November 2015 (Az. OVG 6 S 39.15) steht im Zusammenhang mit dem seit August 2013 allen Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres zustehenden Rechtsanspruch, in Einrichtungen der Kindertagespflege gefördert zu werden. Das hatte darüber zu entscheiden, ob der private Träger eines an eine Grundschule angeschlossenen Horts verpflichtet ist, alle diese Schule besuchenden Kinder – im Rahmen seiner Kapazitäten – zu betreuen und entsprechende Betreuungsverträge mit den Eltern abzuschließen.
Mit Urteil vom 30. Juni 2015 (Az. 22 B 14.564) hat der VGH München entschieden, dass Forderungen, die ein Großabnehmer von Masthühnern an den Betreiber eines Maststalls stellt, nicht ohne Weiteres den Ausschlag geben bei der Beantwortung der Frage, ob alle zumutbaren organisatorischen und betrieblichen Lärmminderungsmaßnahmen ergriffen wurden.
In dieser Entscheidung hatte sich das OLG Nürnberg damit zu befassen, inwieweit eine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden in Betracht kommt. Es entschied, dass Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen begründen. Gerade die Prüfung von gesetzlichen Ansprüchen im Zivilrecht ist auch immer wieder Prüfungsstoff im ersten juristischen Staatsexamen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von besonderer Relevanz. Aber auch davon abgesehen, lohnt das Lesen auf jeden Fall: Gerade wenn das OLG Nürnberg von den „Aktivitäten der Biber“ spricht, kann man nur schmunzeln.
In Examensklausuren kommen Bahnhöfe – nicht erst seit den Kofferbombern von Köln oder den Protesten rund um Stuttgart21 – immer wieder als Einsatzort der Polizei vor. Dort können Fragen zu polizeirechtlichen Standardmaßnahmen und auch zum Versammlungsrecht auftauchen. Wenn die Bundespolizei, die an Bahnhöfen ohnehin stationiert ist, eingreift, verbinden sich damit interessante Rechtsfragen. Hierfür sind Kenntnisse zur Grundstruktur und zum Anwendungsbereich des BPolG notwendig, um nicht nur Bahnhof zu verstehen.
Die Entscheidung des VGH Mannheim setzt sich mit dem Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Baurechtsbehörde nach § 65 S. 1 LBO BW auseinander. Gerade die Frage des Drittschutzes baurechtlicher Vorschriften taucht in Examensklausuren immer wieder auf und bereitet den Bearbeitern oft erhebliche Schwierigkeiten. Die Entscheidung geht auch auf die Auslegung der Vorschriften zum Abstandsrecht in der LBO BW ein und prüft die Voraussetzungen einer Ermessensreduktion auf Null. Es handelt sich um eine Entscheidung, die als Vorlage für eine Baurechtsklausur geradezu prädestiniert ist.
Wunsiedel im Fichtelgebirge ist Namensgeber einer der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und zur Versammlungsfreiheit. Bis zur Auflösung seines Grabes im Jahre 2011 befand sich in der kleinen Gemeinde das Grab des Hitler Stellvertreters Heß, der in der rechten Szene bis heute Märtyrerstatus besitzt. Dies war der Grund warum sich die Gemeinde jährlich zur Pilgerstätte von Rechtsextremen entwickelte. Einmal im Jahr wurde auch ein Heß-Gedenkmarsch geplant. Im Jahre 2005 verbot die zuständige Versammlungbehörde den geplanten Marsch. Begründet wurde das Verbot auf § 15 Abs. 1 VersG iVm § 130 Abs. 4 StGB. Die hier gegen gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klagen blieben bis zum Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde. Nachzulesen ist die Entscheidung in NJW 2010, 47 ff.; vgl. auch die Zusammenfassung und Anmerkung von Hufen in: JuS 2010, 558 ff.
Mit der Frage, ob sich Anwohner gegen eine Straßenumbenennung juristisch wehren können, musste sich das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 befassen. Eine Bezirksvertretung der Stadt Köln hatte beschlossen, die Carl-Diem Straße umzubenennen in die Müngersdorfer Allee. Carl-Diem war ein bekannter Sportfunktionär, dessen Rolle in der Zeit von 1933-1945 unter Historikern umstritten ist. Dies mag auch der Grund für die Entscheidung der Bezirksvertretung gewesen sein. Gegen diesen Ratsbeschluss setzte sich die Deutsche Sporthochschule rechtlich zur Wehr. Die Umbenennung hätte u.a. zur Folge gehabt, dass die Sporthochschule Kosten für Adressänderungen aufzubringen hätte. Die Entscheidung können Sie nachlesen in: NVwZ-RR 2008, S. 487 ff.
Heutezutage arbeiten immer noch nahezu 200 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren nach Schätzungen von UNICEF. Ein Großteil dieser Kinder arbeitet dabei in Steinbrüchen in Asien und Afrika. Teilweise werden diese Steine auch nach Deutschland exportiert und von örtlichen Steinmetzen für Friedhofsarbeiten verwendet. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat sich u.a. die Bekämpfung von Kinderarbeit zum Ziel gesetzt. Die Konvention Nr. 182 widmet sich ausschlielich dem Kampf gegen Kinderarbeit. Aber wie weit darf der kommunale Satzungsgeber sich diesem Ziel annehmen und damit möglicherweise Freiheiten der örtlichen Steinmetze beschneiden. Lange gab es immer wieder Auseinadersetzungen zwischen den Instanzengerichten. In Bayern beschäftigte das Thema sowohl den BayVGH (GewArch 2012, S. 160 ff.) als auch den BayVerfGH (Az.: Vf 32-VI-10). Schlussendlich hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht wohl wahrscheinlich das letzte Wort gesprochen. Die Entscheidung können sie nachlesen in KommJur 2014, S. 54 ff.
Diese zunächst ein wenig seltsam klingende Frage musste das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 22.2.2011 (NJW 2011, 1201 ff.) entscheiden. Grundsätzlich sind natürliche Personen und soweit es Art. 19 Abs. 3 GG zulässt juristische Personen des Privatrechts grundrechtsberechtigt. Demgegenüber steht der Staat als Grundrechtsadressat. Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte alle drei staatlichen Gewalten. Schwierig ist es seit jeher juristische Personen des öffentlichen Rechts in dieses System einzuordnen. Grundsätzlich gilt für diese als organisatorischem Bestandteil des Staates, dass sie nicht grundrechtsberechtigt sind, so lange sie sich nicht in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden. Anerkannt ist dies für die Universitäten, die Rundfunkanstalten und die Religionsgemeinschaften. Gemeinden sind dagegen nicht grundrechtsfähig. Wie dies zu beurteilen ist für eine juristische Person des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht wird, ist Gegenstand der im Folgenden geschilderten Fraport-Entscheidung, die Examenskandidaten parat haben sollten.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen