25 Suchergebnisse



  • ÖR
    BVerfG stoppt Lesungen im Bundestag per Eilverfahren

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    Mitglieder des deutschen Bundetages gingen im Organstreitverfahren gegen die kurzfristige Anberaumung der 2. und 3. Lesung im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz (GEGÄndG) vor. Im einstweiligen Verfahren wollten sie die Abhaltung der Sitzungen hierzu stoppen – mit Erfolg. Mehr dazu hier:

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  • ÖR
    Rechtsprechungsrückblick Öffentliches Recht 2023 Teil 5

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    In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu unwirksamen „Kinderehen“; des Landessozialgerichts zur Übernahme der Miete bei Sozialwohnungen in Berlin und die Entscheidung des VG Berlin zum Büro von Ex-Kanzler Schröder.

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  • ÖR
    BVerfG zur Parteienfinanzierung

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    Das BVerfG in Karlsruhe hat zwei Entscheidungen zur Parteienfinanzierung gefällt. Einem Normenkontrollantrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Erhöhung der staatlichen Höchstfördersumme gab es statt (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvF 2/18); eine Organklage der AfD hingegen wies das oberste deutsche Gericht als schon unzulässig zurück (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvE 5/18).

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  • ÖR
    Karlsruhe gegen Karlsruhe

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    Das VG Karlsruhe war mit zwei Verfahren gegen den „großen Bruder“ in Karlsruhe, das BVerfG, beschäftigt. In beiden Fällen ging es um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des höchsten deutschen Gerichts. In einem Falle benötigte das höchste deutsche Gericht anscheinend anwaltliche Hilfe.

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  • ÖR
    Rechtsprechungsüberblick Öffentliches Recht September 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit interessanten Entscheidungen des BVerfG zur Bezuschussung einer parteinahen Stiftung der AfD und einer Entscheidung des OVG Sachsen zum Verbot eines Scheinprozesses gegen Robert Habeck.

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  • ÖR
    BVerfG rügt Angela Merkel für Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen

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    Das BVerfG urteilte anlässlich einer Rede der damaligen Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika erneut zur Chancengleichheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG und erläuterte dabei Regeln zur Abgrenzung amtlicher von privaten Äußerungen, den Voraussetzungen eines Eingriffs in die Chancengleichheit und möglichen Rechtfertigungsgründen.

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  • ÖR
    EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen BVerfG-Urteil

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    Im Streit über ein Urteil des BVerfG zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

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  • ÖR
    Klimaschutzgesetz greift zu kurz

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    Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine bahnbrechende Entscheidung gefällt, diesmal im Bereich Klimaschutz: Das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes greife zu kurz, entschieden die höchsten Richterinnen und Richter. Erstmals verpflichtet das Karlsruher Gericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030. Eine zu zögerliche Klimapolitik bedrohe die Freiheit künftiger Generationen und verletzte daher deren Grundrechte. Der Bund muss daher nun auch regeln, wie es mit dem Klimaschutz nach 2030 weitergehen soll.

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  • ÖR
    Gesetz zum Atomausstieg muss nachgebessert werden

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    Nach dem Reaktorunglück in Japan wurde der Atomausstieg beschlossen. Den Kraftwerksbetreibern wurden Entschädigungen zugesichert. Das Atomgesetz (AtG) wurde entsprechend geändert, zuletzt mit der 16. Novelle 2018. Das BVerfG verlangt nun Nachbesserungen. Insbesondere bemängelt es, dass Ausgleichszahlungen für betroffene Kraftwerksbetreiber unzumutbar geregelt seien. Auch sie die 16. Novelle aufgrund formaler Mängel nie in Kraft getreten.

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  • ÖR
    Neutralität eines Ministers

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    Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?

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  • ÖR
    Rote Karte für die AfD - oder für die Bundesregierung?

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    Die Bundesbildungsministerin hatte auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung unter der Schlagzeile „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht, in der u.a. dazu aufgerufen wurde, an einer von der AfD organisierten Versammlung nicht teilzunehmen. Das BVerfG hat geklärt, wo die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Verletzung der Chancengleichheit der Parteien liegt.

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  • ÖR
    Geheimnisvolle Nachrichtendienste – Die Grenzen des Untersuchungsrechts des Bundestages

    Geheimnisvolle Nachrichtendienste – Die Grenzen des Untersuchungsrechts des Bundestages

    Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist es "Licht ins Dunkel" zu bringen und damit die Kontrollfunktion des Bundestages gegenüber der Exekutive zu erfüllen. Damit dieses Untersuchungsrecht des Bundestages ein "scharfes Schwert" bleibt, stehen den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zahlreiche Instrumente zu Beweiserhebung zur Verfügung. Das BVerfG hatte im Rahmen eines Organstreitverfahrens darüber zu entscheiden, wie das Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse der Regierung im konkreten Fall abzuwägen ist im Hinblick auf die Herausgabe der "NSA-Selektorenlisten".

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  • ÖR
    Die Video Live-Übertragung und das Versammlungsrecht

    Videoübertragung und Versammlungsfreiheit

    Auf einer Pro-Erdogan-Kundgebung in Köln wollte der Veranstalter den Präsidenten der Türkei auf einer Video-Leinwand live für eine Rede zuschalten. Die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde hat dies untersagt. Ein Antrag des Veranstalters im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 VwGO wurde vom OVG Münster abgelehnt. Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG war erfolglos. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG sei kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern in Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

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  • ÖR
    Das Gebot effektiver Opposition gebietet nicht die Schaffung bestimmter Oppositionsfraktionsrechte

    Das Gebot effektiver Opposition gebietet nicht die Schaffung bestimmter Oppositionsfraktionsrechte

    Das Bundesverfassungsgericht war mit der Frage befasst, ob sich aus dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip und aus dem Grundsatz der Möglichkeit einer effektiven Ausübung der Oppositionsrechte eine Pflicht des Deutschen Bundestages ergebe, das Grundgesetz sowie einfachgesetzliche Regelungen abzuändern. Mit Urteil vom 03. Mai 2016 (Az. 2 BvE 4/14) hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass Grundgesetz weder explizit spezifische Oppositions(fraktions)rechte begründet, noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten. Einer Einführung von allein an den Oppositionsstatus anknüpfenden Rechten stehe insb. die Gleichheit der Abgeordneten und ihrer Zusammenschlüsse nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG entgegen.

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  • ÖR
    Ermittlungsbefugnisse nach BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig – Großer Lauschangriff als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff

    Ermittlungsbefugnisse nach BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig – Großer Lauschangriff als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff

    Mit Urteil vom 20. April 2016 (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche Ermittlungsbefugnisse nach dem BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Bestimmungen ermöglichen den Beamten des Bundeskriminalamtes teilweise unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen – maßgeblich in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. des Telekommunikationsgeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in das Recht auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme.

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  • ÖR
    Geheim ist geheim: Kein Anspruch der Presse auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste

    Der Gedanke der Transparenz durchdringt das Staatswesen mehr und mehr. Die Geheimniskrämerei öffentlicher Stellen erfährt durch die Informationsfreiheitsgesetze und grundrechtliche Wertungen einen mächtigen Gegenspieler. Dass die Informationsinteressen der Öffentlichkeit aber auch rechtliche Grenzen haben, zeigt diese aktuelle und politisch viel diskutierte Entscheidung. Mit Beschluss vom 20. Juli 2015 (Az. 6 VR 1.15) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Pressevertreter aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht das Recht umfasst, vom Bundesnachrichtendienst eine Auskunft über die einzelnen in der sogenannten Selektorenliste der National Security Agency (NSA) der USA enthaltenen Selektoren zu verlangen.

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  • ÖR
    Zur Reichweite des Informationsrechts von Bundestagsabgeordneten im Hinblick auf Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

    Im Zuge des Erlasses von Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) kommt es in letzter Zeit verstärkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Umfang von Informationsrechten der Öffentlichkeit gegenüber der Exekutive. Es geht aber auch um Parlamentsabgeordnete. Nicht nur die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die parlamentarische Geheimdienstkontrolle wirft die Frage auf: Wie viel dürfen Abgeordnete bzw. Fraktionen wissen und wo verlaufen die Grenzen ihres Informationsrechts?

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  • ÖR
    Verhör von Edward Snowden im Untersuchungsausschuss? Ein Organstreit

    Die NSA-Affäre hat zu vielfältigen rechtlichen und politischen Debatten geführt. Mit einem Organstreitverfahren versuchten die Fraktionen Die Linke sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vernehmung von Edward Snowden als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss zu erzwingen. Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 4.12.2014 (Az. 2 BvE 3/14). Die aufgeworfenen Fragen zur Zuständigkeit des BVerfG bei Fragen aus Untersuchungsausschüssen und zum tauglichen Antragsgegenstands eines Organstreitverfahrens eignen sich gut als Zusatzfrage in einer Examensklausur.

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  • ÖR
    NPD-Anhänger als „Spinner“, „Mob“ und „braune Brut“ – Zur Neutralitätspflicht von Bundespräsident und Regierungsmitgliedern

    Es schlug hohe Wellen, als Bundespräsident Joachim Gauck NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnete. Im Saarland kritisierte die Bildungsministerin die NPD mit harten Worten. Die NPD ging gegen beide Äußerungen verfassungsrechtlich vor. Wie weitgehend darf sich der Bundespräsident öffentlich über politische Parteien äußern und sie kritisieren? Welche Grenzen müssen hingegen Mitglieder einer Bundes- oder eine Landesregierung beachten? Wo liegen die Unterschiede der beiden Fallgruppen?

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  • ZR
    Keine Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung, grundsätzlich nicht vererblich ist. Dies ergebe sich zwar nicht daraus, dass „die ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts unauflöslich an die Person ihres Trägers gebunden und als höchstpersönliche Rechte unverzichtbar und unveräußerlich, also nicht übertragbar und nicht vererblich sind“, jedoch aus der Natur und dem Zweck des Geldentschädigungsanspruchs selbst.

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  • ÖR
    NPD gegen FDP

    Einen etwas skurrilen Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht vor kurzem zu entscheiden. Im Wege des Organstreitverfahrens wollte die NPD (Bundespartei) festgestellt haben, dass diese durch Verhalten der FDP (Bundestagsfraktion) in ihren verfassungsrechtlichen Rechten verletzt wurde. Gerügt wurde, dass die FDP in der Zeit des letzten Bundestagswahlkampsf, als sie noch an der Bundesregierung beteiligt war, zum einen Postwurfsendungen an zahlreiche Haushalte schickte und zum anderen auch noch Kinospots schaltete. Beide trafen Aussagen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen und zum Abbau der Staatsverschuldung. Es handelte sich hierbei nicht um erlaubte Wahlwerbung. Nachzulesen ist die Entscheidung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvE 3/12).

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  • ÖR
    Ramelow und die Schlapphüte

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet ist, kann gemeinhin als der Inlandsgeheimdienst bezeichnet werden. Aufgabe des Amtes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben. Ob darunter auch die Beobachtung des Parlamentarieres Bodo Ramelow von der Fraktion der Linkspartei fällt, hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 17.9.2013 zu entscheiden. Der Beschluss ist auf der Homepage des Gerichts nachzulesen, www.bundesverfassungsgericht.de (2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08)

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  • ÖR
    Wer hat Angst vor Osho?

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 105, 279 ff.) musste sich in der sog. "Osho-Entscheidung" mit einigen kniffligen Grundrechtsfragen beschäftigen. Beispielsweise mit der Frage, ob der Staat eine Ermächtigungsgrundlage für nur mittelbare Grundrechtseingriffe benötigt. Zudem musste es klären welche Äußerungen die Bundesregierung zu einer religiösen Sekte machen darf.

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  • ÖR
    Ist die NPD verfassungsgemäß?

    Dachte man bisher die entscheidende Frage sei eher, ob die NPD verfassungswidrig sei, so musste sich das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres mit einem in die andere Richtung zielenden Antrag der NPD beschäftigen. Ziel dieses Antrages war festzustellen, dass die Partei nicht verfassungswidrig sei. Auch wenn die Inszenierung dieses Antrages durchaus propagandistisch anmutete so verbargen sich hinter dem Verfahren durchaus interessante juristische Probleme. Nachzulesen ist der erfolglose Antrag der NPD in NVwZ 2013, 568 ff.

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  • ÖR
    Deutsches Theater einmal anders

    "Das war Theater, aber es war legitimes Theater", sagte der heutige Bundesverfassungsrichter Peter Müller zu den Vorgängen in der Bundesratssitzung vom 22.3.2002. Damals war er noch Ministerpräsident des Saarlandes und nach seiner Lesart Mitglied im Theaterensemble des Bundesrats. In einer weiteren Hauptrolle war Klaus Wowereit als der große Regisseur im Gewand des Bundesratspräsidenten zu sehen. Die weiteren tragenden Figuren dieses Dramas waren drei Mitglieder der damaligen großen Koalitionsregierung des Landes Brandenburg, nämlich der Ministerpräsident Stolpe (SPD), dessen Stellvertreter Schönbohm (CDU) und der Landesarbeitsminister Ziel (SPD). In einer Nebenrolle als Rumpelstilzchen durfte noch Roland Koch (CDU), damals Ministerpräsident Hessens, als größtmöglicher Beklager eines Verfassungsbruches auftreten. Gestritten hatten sich alle Beteilgte über eine Abstimmung im Bundesrat. Abgestimmt werden sollte über das politisch heikle "Zuwanderungsgesetz". Entscheidungserheblich kam es dabei auf die Stimmen des Landes Brandenburg an. Aber durfte der Bundesratspräsident diese Stimmen überhaupt mitzählen? Diese Frage musste schlussendlich das Bundesverfassungsgericht im Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens entscheiden. Nachzulesen ist dieser schon heute als historisch zu bezeichnende Fall in NJW 2003, 339 ff.

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