25 Suchergebnisse



  • ZR
    Bestandskraft eines Aufhebungsvertrags (nur) zur sofortigen Annahme

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    Das BAG musste sich in 2022 mit verschiedenen Fragen zur Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags beschäftigen, so z.B. ob die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung und Strafanzeige in Betracht kommt und ob ein Widerruf nach den §§ 312 ff. BGB im Rahmen des Aufhebungsvertrags möglich ist. Ein großer Schwerpunkt lag sodann bei der Frage, ob die konkreten Umstände einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 in Verbindung mit § 249 Abs. 1 begründeten.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht November 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht Juli 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.

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  • ÖR
    Streikrecht für Beamte?

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    Dürfen Beamte streiken? Ist das Recht auf Streik ein Grundrecht gem. Art. 9 Abs. 3 GG? Oder genießt das Streikverbot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 GG den verfassungsrechtlichen Schutz einer institutionellen Garantie? Und wie ist eine mögliche Kollision dieser beiden Verfassungsgüter aufzulösen?

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  • ZR
    Identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten

    Identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten

    Das OLG Frankfurt am Main beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 mit der Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten, der seine Strafe weitgehend verbüßt hat und wegen des Strafrestes unter Bewährung steht, zulässig ist.

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  • ZR
    Anspruch auf (Teil-) Urlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli

    Anspruch auf (Teil-) Urlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli

    Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich im vorliegenden Fall mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer, welcher erst am 1. Juli in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, bereits nach Ablauf von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch erwirbt.

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  • ÖR
    (Kein) Kopftuch im Kindergarten?

    (Kein) Kopftuch im Kindergarten?

    Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob der muslimischen Erzieherin in einem kommunalen Kindergarten untersagt werden kann, während ihrer Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 18.10.2016, 1 BvR 354/11) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteile des BAG auf.

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  • ZR
    Nachmieter stellen ist gar nicht so einfach!

    Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können. (Leitsatz BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - LG Duisburg AG Mülheim an der Ruhr)

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  • ZR
    Unwirksame Kündigung im Kleinbetrieb aufgrund von Altersdiskriminierung

    Eine Kündigung stellt ein gravierendes Ereignis für einen Arbeitnehmer dar. Im hier besprochenen Fall wurde einer Arbeitnehmerin mit Hinweis auf ihre anstehende Pensionsberechtigung gekündigt. Das BAG entschied, dass eine altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb nach § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG unwirksam sein kann.

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  • ZR
    Entschädigungsanspruch eines Scheinbewerbers

    Sog. „AGG-Hopper“ sind mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen und Problem. Bewerbungen erfolgen hier nur zum Schein, um bei einer erhofften Ablehnung Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Auch im vorliegenden Fall hatte sich das BAG mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Hier geht der Senat davon aus, dass die Eigenschaft eines Bewerbers i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur gegeben ist, wenn mit der Bewerbung auch das Ziel verfolgt wird, tatsächlich eingestellt zu werden.

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  • ZR
    Haftungsausschluss von Auszubildenden bei „betrieblicher Tätigkeit“

    Auch die Nebengebiete sollten für die Examensvorbereitung im Auge behalten werden. Hierfür bietet sich die vorliegende arbeitsrechtliche Entscheidung gut an. Hier hat das BAG entschieden, dass Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer haften. Entscheidend für das Vorliegen einer „betrieblichen Tätigkeit“ und das Eingreifen des Haftungsausschlusses im Sinne von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII sei die Verursachung des Schadensereignisses durch eine Tätigkeit des Schädigers, die ihm von dem Betrieb oder für den Betrieb, in dem sich der Unfall ereignet hat, übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse erbracht wurde.

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  • ÖR
    Arbeitszeit oder Ladenschluss? Zu den Gesetzgebungskompetenzen aus Art. 74 I Nr. 11 und Nr. 12 von Bund und Ländern

    Bei der Lektüre der Entscheidung des BVerfG vom 14.1.2015 (Az. 1 BvR 931/12; NVwZ 2015, 582 ff.) zum Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Thüringen kann man lernen und nachvollziehen, wie man die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern mustergültig voneinander abgrenzt. Das BVerfG geht mehr in die Tiefe, schaut insbesondere detaillierter in die Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum Ladenschluss, als dies in einer Examensklausur erforderlich ist. Die Grundzüge und der Aufbau der Argumentation sind jedoch für Examenskandidaten interessant. Diese Entscheidung kann als Grundgerüst für eine Klausur aus dem Staatsorganisationsrecht herhalten und durch weitere Probleme angereichert werden.

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  • ZR
    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung bei sexueller Belästigung

    Der sog. Busengrapscher-Fall hat in den Medien ein großes Echo erfahren. Teilweise wurde das Urteil stark kritisiert, da es einen Freibrief für sexuelle Belästigungen ausstellen würde. Andere wiederrum machten auf die Besonderheiten des konkreten Falles aufmerksam. Höchste Zeit sich juristisch mit diesem Fall vertieft auseinander zusetzen, da dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit Inhalt einer Examensklausur werden wird. Das BAG hat hier entschieden, dass eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten nach § 7 Abs. 3 AGG darstellt. Sie ist "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 I BGB geeignet. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist aber abhängig von den Umständen des Einzelfalls, u.a. von ihrem Umfang und ihrer Intensität.

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  • ZR
    Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung

    Die „Bild“-Berichterstattung führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Hier wehrte sich Starfriseur Udo Walz gegen eine ihn erwähnende Berichterstattung in dem Internetportal www.bild.de. Der BGH hatte sich daher mit den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichtserstattung zu befassen. Hier hat der BGH u.a. entschieden, dass bei der Abwägung des Interesses eines Betroffenen am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten mit dem Recht des Berichterstattenden auf Meinungs- und Medienfreiheit für ein Überwiegen der letztgenannten Interessen spricht, dass die angegriffene Berichterstattung mit wahren Tatsachenbehauptungen den Betroffenen nur in seiner beruflichen Sphäre betrifft.

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  • ZR
    Unterschiedliche Gewährung von Urlaubstagen aufgrund des Alters – Kein Verstoß gegen das AGG

    Auch Arbeitsrecht gehört zum Pflichtfachstoff für das erste Staatsexamen (§ 11 Abs.  2 Nr.  6 JAG NRW). Trotzdem werden von den Justizprüfungsämtern arbeitsrechtliche Sachverhalte nicht allzu häufig gestellt. Umso wichtiger ist es aber daher, die neuen und wichtigen Entscheidungen aus diesem Bereich zu kennen. In dem hier besprochenen Fall hat das BAG entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren einräumt, diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 S. 3 Nr. 1 AGG zulässig sein kann.

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  • ÖR
    Flashmob vor Gericht

    Darf ein sog. "Flashmob" als Arbeitskampfmaßnahme benutz werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich in NJW 2014, S. 1874 ff. das Bundesverfassungsgericht.

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  • SR
    Zum unmittelbaren Ansetzen, wenn eine Körperverletzung in die Tötung übergehen soll

    Gem. § 22 StGB muss der Täter nach seiner Vorstellung zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatebstandes unmittelbar ansetzen. Dies ist unproblematisch der Fall, wenn der Täter ein Merkmal des Tatbestandes bereits verwirklicht hat. Inwieweit nicht tatbestandsmäßiges Handeln eine Tat schon in das Versuchsstadium bringen kann, ist im Einzelfall anhand einer wertenden Betrachtung zu ermitteln. Danach können Handlungen, die wegen der notwendigen Zusammengehörigkeit mit der eigentlichen Tathandlung als deren Bestandteil erscheinen, ein unmittelbares Ansetzen darstellen.

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  • ÖR
    Die unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten

    Das Angonese-Urteil des EuGH (nachzulesen in EuZW 2000, S. 468) hat sich in kurzer Zeit zum Klassiker entwickelt, den jeder Studierende kennen muss. Es ist maßgebend für die Dogmatik der Grundfreiheiten und eignet sich besonders gut als Grundlage für eine Klausur. Knackpunkt der Entscheidung war die Frage, ob Privatrechtssubjekte Adressaten der Arbeitnehmerfreizügigkeit sein können.

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  • n/a
    Das Francovich-Urteil und die unionsrechtliche Staatshaftung

    Wegweisend für die Haftung von Mitgliedstaaten bei einem Verstoß gegen Unionsrecht war die Francovich-Entscheidung des EuGH (EuGH Slg. 1991, I-5357 = NJW 1992, 165), die Sie kennen sollten.

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  • ZR
    Aufwendungsersatzanspruch des Lehrers für die Anschaffung eines Schulbuchs

    Der Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für betrieblich veranlasste Tätigkeiten nach § 670 BGB analog ist ein alter Hut in arbeitsrechtlichen Klausuren – zumindest in seinen Standardkonstellationen wie etwa der Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen. Spannend wird es erst, wenn man das altbekannte Terrain verlasst! Wie sieht es etwa mit einem Aufwendungsersatzanspruch des Lehrers für die Anschaffung eines im Unterricht benötigten Schulbuchs aus? Stellt sich eine solche (dem Bearbeiter bisher unbekannte) Problematik in einer Klausur, ist es unerlässlich, nicht nur die entsprechende Anwendbarkeit des § 670 BGB im Arbeitsverhältnis zu kennen, sondern auch seine konkreten Voraussetzungen auf den Einzelfall anzuwenden zu wissen. Mit der oben genannten Frage (und den Voraussetzungen des Anspruchs nach § 670 BGB analog) hatte sich das BAG in seinem Urteil vom 12.03.1013 (Az. 9 AZR 455/11 – kostenlos abrufbar unter www.bundesarbeitsgericht.de) zu befassen.

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  • ZR
    Der ewige Streit ums Weihnachtsgeld...

    Der Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes aus betrieblicher Übung gehört zu den Standardproblemen des Arbeitsrechts: Gewährt der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verpflichtung ein Weihnachtsgeld, haben die Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung auch im darauffolgenden Jahr einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung. Um dem zu entgehen, stehen dem Arbeitgeber zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann die Leistung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt kombinieren – dieser verhindert, dass ein Rechtsanspruch in Zukunft entsteht. Alternativ kann er die Leistung mit einem Widerrufsvorbehalt verbinden. Dieser verhindert zwar nicht die Entstehung des Anspruchs, ermöglicht aber den Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen später wieder zu beseitigen. Was gilt, wenn der Arbeitgeber sich für Freiwilligkeits- UND Widerrufsvorbehalt entscheidet, hatte das BAG am 8.12.2010 – 10 AZR 671/09 zu entscheiden.  

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  • ZR
    Verdeckte Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz

    Verdeckte Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz beschäftigen schon seit längerem die deutschen Arbeitsgerichte. Das BAG bestätigt in seinem Urteil vom 21.06.2012 – 2 AZR 153/11 (kostenlos abrufbar unter www.bundesarbeitsgerichts.de) die bisherige Rechtsprechungslinie und präzisiert die drei Voraussetzungen, unter denen der Arbeitgeber die verdeckten Aufnahmen in einem späteren Kündigungsschutzprozess verwenden darf: Es muss ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers gegen einen räumlich und funktional abgrenzbaren Kreis von Arbeitnehmern vorliegen; es dürfen keine weniger einschneidenden Mittel zu Verdachtsaufklärung zur Verfügung stehen; und die heimliche Videoüberwachung darf insgesamt nicht unverhältnismäßig sein. Weiter beschäftigt sich das BAG mit den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 6 b Abs.2 BDSG.

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  • ZR
    Mobbing als Kündigungsgrund

    Arbeitsrecht ist Zivilrecht. Diese erschreckende Wahrheit holt einen spätestens in der Examensvorbereitung ein. Da Arbeitsrecht aber eben Zivilrecht ist, muss es einen garnicht erschrecken - ein paar Gesetze markiert, vorher durchgelesen und wichtige Fallgruppen gelernt und verstanden und schon kann man, fest im Schuldrechtssattel sitzend, auch durch vermeintlich steinigeres Gelände reiten. Wir reiten heute zum Arbeitsgericht Magdeburg; dieses hatte sich in einem zuweilen mit Belustigung zu lesenden Urteil mit der Frage zu beschäftigen, ob einem Mobbenden einfach so gekündigt werden kann. Kann es nicht - soviel sei verraten - wer das Urteil im Original lesen will, der findet das von uns vereinfachte ArbG Magdeburg Urteil vom 15.07.2013 ­ 3 Ca 713/13 HBS bei juris oder in der BeckRS 2013, 71156.

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  • ZR
    Das Arbeitsjahr hat 13 Monate

    AGB-Kontrolle und Arbeitsrecht. In dem kürzlich entschiedenen Fall, geht es um zwei prüfungsrelevante Themenfelder: aus dem Individualarbeitsrecht die "freiwillige" Sonderleistung (13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld) des Arbeitgebers, aus dem allgemeinen Zivilrecht die AGB-Auslegung. Das Urteil vom 17. 4. 2013 – 10 AZR 281/12 – ist abrufbar unter www.bundesarbeitsgericht.de oder nachzulesen in der NZA 2013, 787.

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  • ZR
    Gestörte Gesamtschuld im Arbeitsverhältnis

    Die gestörte Gesamtschuld ist ein Klassiker, der Studierende immer wieder erhebliche Probleme bereitet. Nicht nur der Aufbau, die Subsumtion – sondern das grundlegende Verständnis dieser Konstruktion sind kompliziert und wollen durchdacht werden. Es verbietet sich eine streng schematische Vorgehensweise, vielmehr sollte eine Sensibilisierung für eine penible Problematisierung anhand des Gesetzes eingeübt werden. Methodisches Feingefühl zeigt der BGH in seinem Urteil vom 11. 11. 2003 ­ VI ZR 13/03 abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de

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