22 Suchergebnisse



  • ÖR
    BVerfG stoppt Lesungen im Bundestag per Eilverfahren

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    Mitglieder des deutschen Bundetages gingen im Organstreitverfahren gegen die kurzfristige Anberaumung der 2. und 3. Lesung im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz (GEGÄndG) vor. Im einstweiligen Verfahren wollten sie die Abhaltung der Sitzungen hierzu stoppen – mit Erfolg. Mehr dazu hier:

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  • ÖR
    Rechtsprechungsrückblick Öffentliches Recht 2023 Teil 4

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    In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zum einen eine Entscheidung des BVerfG zur finanziellen Unterstützung von parteinahen Stiftungen. Zum anderen eine Entscheidung eines OVG zur Frage des Zugangs einer öffentlichen Einrichtung sowie eine Entscheidung des VG Berlin zur Exmatrikulation einer Studentin.

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  • ÖR
    BVerfG zur Parteienfinanzierung

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    Das BVerfG in Karlsruhe hat zwei Entscheidungen zur Parteienfinanzierung gefällt. Einem Normenkontrollantrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Erhöhung der staatlichen Höchstfördersumme gab es statt (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvF 2/18); eine Organklage der AfD hingegen wies das oberste deutsche Gericht als schon unzulässig zurück (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvE 5/18).

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  • ÖR
    Rechtsprechungsüberblick Öffentliches Recht September 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit interessanten Entscheidungen des BVerfG zur Bezuschussung einer parteinahen Stiftung der AfD und einer Entscheidung des OVG Sachsen zum Verbot eines Scheinprozesses gegen Robert Habeck.

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  • ÖR
    Rechtsprechungsüberblick Öffentliches Recht Februar 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.

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  • ÖR
    Paritätsgesetz Brandenburg verfassungswidrig

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    Das Verfassungsgericht Brandenburg hat das Paritätsgesetz für die gleichmäßige Besetzung von Listen für Landtagswahlen mit Frauen und Männern gekippt. Es verstoße gegen die Organisations- und Programmfreiheit der Parteien, die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien und der Chancengleichheit der Parteien. Darüber hinaus sei eine Verletzung des Grundrechts auf Gleichheit der Wahl und des Verbots der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts gegeben. Die Regelungen seien daher nichtig.

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  • ÖR
    Neutralität eines Ministers

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    Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?

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  • ÖR
    Rote Karte für die AfD - oder für die Bundesregierung?

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    Die Bundesbildungsministerin hatte auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung unter der Schlagzeile „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht, in der u.a. dazu aufgerufen wurde, an einer von der AfD organisierten Versammlung nicht teilzunehmen. Das BVerfG hat geklärt, wo die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Verletzung der Chancengleichheit der Parteien liegt.

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  • ÖR
    Musste der Bundestag die "Homo-Ehe" auf die Tagesordnung nehmen?

    Musste der Bundestag die "Homo-Ehe" auf die Tagesordnung nehmen?

    Die Einführung der „Ehe für alle“ war ein politischer Paukenschlag, der völlig überraschend kurz vor Ende der Legislaturperiode beschlossen wurde. Kurz davor musste sich das BVerfG noch mit der Frage beschäftigen, ob der Bundestag – was er lange Zeit verweigerte hatte – über einen entsprechenden Gesetzesentwurf hätte abstimmen müssen.

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  • ÖR
    Geheimnisvolle Nachrichtendienste – Die Grenzen des Untersuchungsrechts des Bundestages

    Geheimnisvolle Nachrichtendienste – Die Grenzen des Untersuchungsrechts des Bundestages

    Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist es "Licht ins Dunkel" zu bringen und damit die Kontrollfunktion des Bundestages gegenüber der Exekutive zu erfüllen. Damit dieses Untersuchungsrecht des Bundestages ein "scharfes Schwert" bleibt, stehen den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zahlreiche Instrumente zu Beweiserhebung zur Verfügung. Das BVerfG hatte im Rahmen eines Organstreitverfahrens darüber zu entscheiden, wie das Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse der Regierung im konkreten Fall abzuwägen ist im Hinblick auf die Herausgabe der "NSA-Selektorenlisten".

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  • ÖR
    Das Gebot effektiver Opposition gebietet nicht die Schaffung bestimmter Oppositionsfraktionsrechte

    Das Gebot effektiver Opposition gebietet nicht die Schaffung bestimmter Oppositionsfraktionsrechte

    Das Bundesverfassungsgericht war mit der Frage befasst, ob sich aus dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip und aus dem Grundsatz der Möglichkeit einer effektiven Ausübung der Oppositionsrechte eine Pflicht des Deutschen Bundestages ergebe, das Grundgesetz sowie einfachgesetzliche Regelungen abzuändern. Mit Urteil vom 03. Mai 2016 (Az. 2 BvE 4/14) hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass Grundgesetz weder explizit spezifische Oppositions(fraktions)rechte begründet, noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten. Einer Einführung von allein an den Oppositionsstatus anknüpfenden Rechten stehe insb. die Gleichheit der Abgeordneten und ihrer Zusammenschlüsse nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG entgegen.

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  • n/a
    Der Vermittlungsausschuss und sein verzerrtes Spiegelbild

    Die Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und die Frage nach dem Anspruch einzelner Abgeordneter, Mitglied eines solchen Ausschusses zu sein, werden in staatsorganisationsrechtlichen Klausuren gerne geprüft – auch um die Befugnisse und die verfahrensrechtliche Einbettung des Vermittlungsausschusses in den Gesetzgebungsprozess drehen sich viele examensrelevante Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat die damit zusammenhängenden Rechtsfragen nun um einen weiteren Aspekt ergänzt: Mit seinem Urteil vom 22. September 2015 (Az. 2 BvE 1/11) hat der Zweite Senat festgestellt, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, wonach die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Bundestages entsprechend des Proporzes der Fraktionen im Plenum zu erfolgen hat, auf Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses (vgl. Art. 77 Abs. 2 GG) keine Anwendung findet.

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  • ÖR
    Befangen oder nicht Befangen?

    Die mögliche Befangenheit eines Ratsmitglieds eignet sich hervorragend dazu, als Teilproblem in eine Examensklausur eingebaut zu werden. In der formellen Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses – z.B. über die Aufstellung eines Bebauungplanes, den Erlass einer kommunalen Satzung oder zur Einleitung eines Ratsreferendums – taucht die Frage nach der Befangenheit immer wieder auf. Die Fragen kreisen dann meist um die unmittelbare Betroffenheit, um das Vorliegen eines Gruppeninteresses und die jeweiligen Verwandschaftsgrade. Es hat sich zu dieser Frage eine umfangreiche Rechtsprechung herausgebildet, die in ihren Einzelfällen kaum mehr zu überblicken ist. In einer Examensklausur kommt es weniger auf die perfekte Kenntnis aller Urteile, sondern entscheidend darauf an, eine eigene Argumentation zu entwickeln und die Grundwertungen hinter den Befangenheitsregelungen in den Kommunalverfassungen zu verstehen.

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  • ÖR
    Verhör von Edward Snowden im Untersuchungsausschuss? Ein Organstreit

    Die NSA-Affäre hat zu vielfältigen rechtlichen und politischen Debatten geführt. Mit einem Organstreitverfahren versuchten die Fraktionen Die Linke sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vernehmung von Edward Snowden als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss zu erzwingen. Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 4.12.2014 (Az. 2 BvE 3/14). Die aufgeworfenen Fragen zur Zuständigkeit des BVerfG bei Fragen aus Untersuchungsausschüssen und zum tauglichen Antragsgegenstands eines Organstreitverfahrens eignen sich gut als Zusatzfrage in einer Examensklausur.

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  • ÖR
    NPD-Anhänger als „Spinner“, „Mob“ und „braune Brut“ – Zur Neutralitätspflicht von Bundespräsident und Regierungsmitgliedern

    Es schlug hohe Wellen, als Bundespräsident Joachim Gauck NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnete. Im Saarland kritisierte die Bildungsministerin die NPD mit harten Worten. Die NPD ging gegen beide Äußerungen verfassungsrechtlich vor. Wie weitgehend darf sich der Bundespräsident öffentlich über politische Parteien äußern und sie kritisieren? Welche Grenzen müssen hingegen Mitglieder einer Bundes- oder eine Landesregierung beachten? Wo liegen die Unterschiede der beiden Fallgruppen?

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  • ÖR
    Mit oder ohne Vorstellung?

    Es ist allgemein anerkanntes Prinzip, dass sich Kandidaten grundsätzlich dem Wahlgremium stellen und sich vorstellen. Gilt dies aber auch für die Kandidaten einer Wahl zum Bundespräsidenten. Bei der 13. und 14. Wahl des Bundespräsidenten wurde wie bisher immer auf diese Vorstellung verzichtet, obwohl es Anträge diesbezüglich gab. Das Bundesverfassungsgericht hatte somit die Gelegenheit sich grundlegend zum Prozedere der Bundespräsidentenwahl zu äußern. Die Entscheidung ist nachzulesen in: NVwZ 2014, S. 1149 ff.

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  • ÖR
    NPD gegen Gauck

    Was man der NPD lassen muss ist, dass sie durchaus für einige wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit Verantwortung tragen. So bescherte ihr Antrag im Wege des Organstreitverfahrens gegen den Bundespräsidenten Gauck neue verfassungsrechtliche Erkenntnisse zu der Frage welche Rechten und Pflichten das Staatsoberhaupt hat. Mitglieder, Unterstützer und Aktivisten der NPD hatte Gauck zuvor als "Spinner" tituliert auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion. Diese fühlte sich dadurch in ihren Rechten aus Art. 38, 21 GG verletzt, da der Bundespräsident durch diese Äußerung seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt habe. Nachzulesen was dies für das Bundesverfassungsgericht bedeutet, können Sie auf der Homepage des Gerichts, (Az.: 2 BvE 4/13).

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  • ÖR
    NPD gegen FDP

    Einen etwas skurrilen Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht vor kurzem zu entscheiden. Im Wege des Organstreitverfahrens wollte die NPD (Bundespartei) festgestellt haben, dass diese durch Verhalten der FDP (Bundestagsfraktion) in ihren verfassungsrechtlichen Rechten verletzt wurde. Gerügt wurde, dass die FDP in der Zeit des letzten Bundestagswahlkampsf, als sie noch an der Bundesregierung beteiligt war, zum einen Postwurfsendungen an zahlreiche Haushalte schickte und zum anderen auch noch Kinospots schaltete. Beide trafen Aussagen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen und zum Abbau der Staatsverschuldung. Es handelte sich hierbei nicht um erlaubte Wahlwerbung. Nachzulesen ist die Entscheidung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvE 3/12).

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  • ÖR
    Wer nicht hören mag, der muss fühlen

    Ein wenig überspitzt, aber wohl nicht gänzlich falsch kann man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 3 % Klausel für die kommende Europawahl bezeichnen. Die Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Gerichts (Az.: 2 BvE 2/13 u.a.; 2 BvR 2220/13). Streng genommen steht die Entscheidung des Gerichts in direkter Kontinuität zur Rechtsprechung des Gerichts, das vor kurzem bereits die 5 % Hürde für verfassungswidrig erklärte (vgl. NVwZ 2012, S. 33 ff.) Aus Gründen der Aktualität sollen hier noch einmal die Grundzüge der Entscheidung nachgezeichnet werden.

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  • ÖR
    Ramelow und die Schlapphüte

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet ist, kann gemeinhin als der Inlandsgeheimdienst bezeichnet werden. Aufgabe des Amtes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben. Ob darunter auch die Beobachtung des Parlamentarieres Bodo Ramelow von der Fraktion der Linkspartei fällt, hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 17.9.2013 zu entscheiden. Der Beschluss ist auf der Homepage des Gerichts nachzulesen, www.bundesverfassungsgericht.de (2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08)

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  • n/a
    Gauck und die Spinner

    Im August 2013 nahm Bundespräsident Gauck an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Schülern teil. Diskussionsstoff boten dabei auch die seit einiger Zeit stattfindenden Proteste von Mitgliedern, Aktivisten und Unterstützern der NPD gegen ein Asylbewerberheim. Gegen diese Demonstrationen wiederum kam es zu Gegendemonstrationen. Gauck bewertete diese Gegendemonstartionen während der Gesprächsrunde mit folgender Sentenz: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind alle aufgefordert." Des Weiteren sagte er, dass man so lange die NPD nicht verboten sei, deren Ansichten ertragen müsse. Die NPD hilet diese Äußerungen für verfassungswidrig und sah sich in ihren verfassungsrechtlich gewährten Rechten verletzt. Den Bechluss des Bundesverfassungserichts finden Sie auf der Homepage des Gerichts (bundesverfassungsgericht.de, Beschluss vom 17.9.2013, Az.: 2 BvE 4/13).

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  • ÖR
    Die Auflösung des Bundestages

    Bekanntermaßen verfügt der Deutsche Bundestag nicht über ein "Selbstauflösungsrecht". Nichtsdestotrotz kam es bei Zeiten schon einmal vor, dass der Deutsche Bundestag nicht seine vorgesehene Legislaturperiode durchgestanden hat. In einigen diesen Fällen wird ein komplizierter Auflösungsvorgang in Gang gebracht, der regelmäßig schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wurde. Sollte Angela Merkel es also nicht mehr bis zum 22.9.2013 aushalten, dann sollte sie sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 2005, 2669 durchlesen. Dort hatte das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der unechten Vertrauensfrage von Gerhard Schröder zu entscheiden.

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