24 Suchergebnisse



  • ZR
    Rechtsprechungsrückblick Zivilrecht 2024 Teil 1

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    Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

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  • ZR
    Rechtsprechungsrückblick Zivilrecht 2023 Teil 1

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Unterlassungsanspruch im Nachbarrecht, Zur Kenntnis des Vertreters beim Grundstückskauf sowie zur Anrechnung von Vorteilen beim Käufer durch eine Mängelbeseitigung einer gebrauchten Sache.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht November 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht Februar 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.

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  • SR
    Das Konkurrenzverhältnis von Sachbeschädigung und Wohnungseinbruchsdiebstahl – der BGH ändert seine Rechtsprechung

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    Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 I Nr. 3 oder IV StGB müssen die Täter irgendwie in die geschützten Räume hineingelangen. Das kann beschädigungsfrei mittels eines falschen Schlüssels passieren, oft geschieht es aber dadurch, dass die Täter Fenster oder Türen einschlagen bzw. aufhebeln und dabei zugleich eine Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB begehen. Häufig kommt es dann bei der Suche nach stehlenswerten Gegenständen zu weiteren Sachbeschädigungen im Inneren der Wohnung. Nun stellt sich die Frage nach den Konkurrenzen. Diese Frage hat der BGH Ende 2018 neu beantwortet.

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  • ZR
    Das Maklerexposé im Kaufvertrag

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 19. Januar 2018 V ZR 256/16 mit der Wirkung von Äußerungen in einem Exposé im Rahmen des Kaufvertrags. Dabei wird insbesondere dargestellt wie das Verhältnis dieser Angaben zu einem vereinbarten Haftungsausschluss zu bewerten ist.

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  • ZR
    Verlängerung der Verjährung nach § 548 durch AGB

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 8. November 2017, VIII ZR 13/17 mit der Frage, ob eine Modifikation von § 548 durch AGB erfolgen kann und wenn ja unter welchen Voraussetzungen. Dieses Urteil kann als sehr examensrelevant eingestuft werden.

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  • ZR
    Vergebliche Aufwendungen

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 20.7.2005 VIII ZR 275/04 mit dem Aufwendungsersatzanspruch aus § 284. Hier insbesondere mit der Frage nach dem Begriff der Aufwendungen und dem Anwendungsbereich der Vorschrift (NJW 2005, 2848).

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  • ZR
    Rechtsprechungsänderung beim Werkvertrag! Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten wegen Mängeln.

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der BGH gibt im Urteil vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 (NJW 2018, 1463) seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit der Abrechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Sodann zeigt der BGH wie der Abrechnungsbetrag künftig bemessen werden kann. Diese Frage ist nicht nur für die Praktiker relevant, sondern auch für das erste und zweite Staatsexamen zu beachten. In erster Linie geht es hier um die Grundsätze des Schadensrechts und i.v.F. insb. um das Bereicherungsverbot im Rahmen des Schadensersatzes.

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  • ZR
    Wenn der Mann gestaltet … ;-)

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    Unterfällt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug § 1357 I? Kann auch jeder Ehepartner die Kündigung eines solchen Vertrags wirksam erklären? Mit diesen Fragen setzt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2018 auseinander. Sicherlich ist dieser Fall eine schöne Vorlage für eine Frage in einer Examensklausur oder in der mündlichen Prüfung.

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  • ZR
    Ansprüche gegen den Fahrzeughalter eines auf einem Privatgrundstück unbefugt abgestellten Fahrzeugs

    Abschleppfälle Zivilrecht

    Kann der Berechtigte (z.B. ein Supermarktbetreiber) gegen den Fahrzeughalter Rechte aus GoA geltend machen, wenn dieser unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abgestellt hat und der Berechtigte dieses abschleppen/umsetzen lässt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Urteil des BGH vom 11.3.2016 V ZR 102/15 (abrufbar unter www.BGH.de).

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16 mit der Frage nach der Kombinationsmöglichkeit von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Falle einer Beschädigung eines KFZ. Inzident wird auch die Möglichkeit eines Übergangs zu konkreter Berechnung dargelegt, wenn der Kläger zuvor fiktiv abgerechnet hat.

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • ZR
    Pflicht des Vermieters zur Beseitigung eines leicht fahrlässig verursachten Brandschadens durch Mieter

    Der BGH hat seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt und fortgeführt, dass ein Vermieter, der eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand verursacht, den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht trifft, wegen eines Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus hat der Vermieter in diesem Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB) den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht.

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  • ZR
    Unwirksamkeit von AGB bzgl. Pfandgebühr für SIM-Karte und Entgelt für Papierrechnung

    Die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine verhältnismäßig häufige Prüfungsmaterie für das erste Staatsexamen dar. Gerade hier kommt es darauf an Problembewusstsein zu zeigen. Des Weiteren müssen Sie zeigen, dass Sie Argumente gut abwägen können. Anhand des hier besprochenen Sachverhalts lässt sich beides gut üben. Der BGH hat hier entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ i.H.v. 29,65 € berechnet wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, wenn der Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Das Gleiche gilt für eine Klausel, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist, jedenfalls dann, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Klärung einer Mangelursache gemäß § 439 II BGB

    Der BGH hat entschieden, dass § 439 II BGB verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten erfasst, „die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.“  Dieser Erstattungsanspruch bestehe auch dann weiter, wenn der Käufer später Minderung geltend macht.

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  • ZR
    Verlorener Wohnungsschlüssel als fiktiver Sachschaden der Schließanlage?

    Grundsätzlich kann ein Geschädigter den für die Beseitigung eines Sachschadens erforderlichen Aufwand auch fiktiv abrechnen, § 249 II 1 BGB. Im Falle z.B. eines Auffahrunfalls kann er also die gutachterlich errechneten Reparaturkosten verlangen, gleichwohl aber die Beule im Auto dort lassen, wo sie ist. Wie verhält es sich nun aber, wenn der Mieter einer Wohnung bei Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht in der Lage ist, einen der zwei überlassenen Schlüssel zurück zu geben. Kann der Vermieter die fiktiven Aufwendungen für den Austausch der Schließanlage ersetzt verlangen?

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  • ZR
    Ohne Rechnung – ohne Rechte!

    Die "Ohne Rechnungs" Abrede erfreut sich noch immer großer praktischer Beliebtheit. Das Verständnis des BGH für diese Form des Vertragsschlusses geht jedoch inzwischen "gen Null". Es lohnt sich, einen Blick auf die entsprechende Rechtsprechung zu werfen, die sich seit dem Jahr 2013 erheblich gewandelt hat und von daher von größerer Prüfungsrelevanz sein dürfte.

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  • ZR
    Begrenzung auf konkrete Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung

    Die Berechnung von Art und Umfangs des Schadensersatzes bei Kfz-Schäden ist bei den Klausurstellern ein beliebtes Thema für das erste Staatsexamen, ermöglicht es doch nicht nur das systematische Verständnis der Teilnehmer für die §§ 249 ff. BGB, sondern auch deren Kenntnis der einschlägigen BGH-Rechtsprechung abzufragen. Daher ist das hier zu besprechende Urteil des BGH vom 3.12.2013 – VI ZR 24/13 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), das sich mit der Höhe des Ersatzanspruchs auf Basis einer fiktiven Abrechnung befasst, auch für alle angehenden Juristen von Relevanz.

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  • ZR
    Analoge Anwendung reisevertraglicher Vorschriften auf Verträge über die Bereitstellung einer Ferienunterkunft

    Der Reisevertrag (geregelt in den §§ 651a ff. BGB) ist zugegebenermaßen ein sehr spezieller Vertragstyp – und doch ein beliebter Gegenstand von Klausuren im 1. Staatsexamen! Der Grund: seine spezielle Systematik! Ohne Vorwissen ist nämlich schwer zu erraten, dass ab Vertragsschluss das allgemeine Leistungsstörungsrecht durch den weiten Mangelbegriff des § 651 f Abs. 1 BGB verdrängt wird, der alle tauglichkeitsmindernden Fehler aus dem Gefahrbereich des Veranstalters sowie das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft umfasst. Anwendbar ist § 651 f Abs. 1 BGB seinem Wortlaut nach jedoch nur, sofern ein Reisevertrag iSd § 651 a Abs. 1 BGB vorliegt. Dies erfordert eine „Gesamtheit von Reiseleistungen“, also das Erbringen von mindesten 2 Leistungsteilen. Die §§ 651a ff. BGB erfassen also in erster Linie den typischen Fall einer Pauschalreise. Aber auch bei einzelnen Reiseleistungen kann im Einzelfall das Bedürfnis nach Anwendung des Reisevertragsrechts bestehen. Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 23.10.2012 – X ZR 157/11 (kostenlos abrufbar unter www. bundesgerichtshof.de) erneut damit zu befassen, inwiefern auf Verträge über die Bereitstellung einer Ferienunterkunft die §§ 651a ff. BGB entsprechend anwendbar sind.

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  • ZR
    Aufwendungsersatzanspruch des Lehrers für die Anschaffung eines Schulbuchs

    Der Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für betrieblich veranlasste Tätigkeiten nach § 670 BGB analog ist ein alter Hut in arbeitsrechtlichen Klausuren – zumindest in seinen Standardkonstellationen wie etwa der Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen. Spannend wird es erst, wenn man das altbekannte Terrain verlasst! Wie sieht es etwa mit einem Aufwendungsersatzanspruch des Lehrers für die Anschaffung eines im Unterricht benötigten Schulbuchs aus? Stellt sich eine solche (dem Bearbeiter bisher unbekannte) Problematik in einer Klausur, ist es unerlässlich, nicht nur die entsprechende Anwendbarkeit des § 670 BGB im Arbeitsverhältnis zu kennen, sondern auch seine konkreten Voraussetzungen auf den Einzelfall anzuwenden zu wissen. Mit der oben genannten Frage (und den Voraussetzungen des Anspruchs nach § 670 BGB analog) hatte sich das BAG in seinem Urteil vom 12.03.1013 (Az. 9 AZR 455/11 – kostenlos abrufbar unter www.bundesarbeitsgericht.de) zu befassen.

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  • ZR
    Ausgleichsansprüche in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Ausgleichsansprüche in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehören mittlerweile zu den Prüfungsklassikern des ersten juristischen Examens. Dabei ist es bei der Klausurlösung von Vorteil, wenn man die ­– zumindest beim ersten Lesen – relativ kompliziert erscheinende Prüfungsfolge sicher parat hat und sich im Gutachten mit den gängigen Argumentationsmustern der Rechtsprechung auseinandersetzen kann. Dem hier vereinfachten Fall liegt die Entscheidung des BGH vom 08.05.2013 – XII ZR 123/12 zugrunde, kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.

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  • SR
    Wann ist das Ausnutzen der Arg- und Wehlosigkeit bei § 211 StGB "bewusst"?

    Die Mordmerkmale müssen aufgrund einer Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 45,227) in Ansehung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die die Verwirklichung des Tatbestandes nach sich zieht, restriktiv ausgelegt werden. Bei der Heimtücke gem. § 211 StGB führt dies dazu, dass nach h.M. die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers "bewusst" zur Tötung ausgenutzt werden muss. Aber war genau erfordert dieses "bewusste" Ausnutzen? Und was macht man, wenn das Opfer trotz aller Bedrohungen cool bleibt und mit nichts Bösem rechnet?

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  • ZR
    Persönliche Haftung des mittelbar an einer OHG beteiligten Treugebers

    Das die Gesellschafter einer OHG persönlich mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, ist ein alter Hut. Dass auch Gesellschafter einer GbR mit Ihrem persönlichen Vermögen für Verbindlichkeiten haften auch. Noch ein alter, wenn auch weniger bekannter alter Hut ist, dass der Auftrag, jemand anders möge für einen die Posittion des Gesellschafters ausüben, ohne dass man selbst Gesellschafter wird, nicht dazu führt, dass man als Gesellschafter gilt. Das genaue Verhältnis zwischen tatsächlichem Gesellschafter und "Treugeber" ist seit jeher in seinen rechtlichen Auswirkungen umstritten. Der BGH entschied nun in einer Reihe von Fällen eine wichtige Regressproblematik, die aufgrund ihrer Verbindung mit dem allgemeinen Schuldrecht von Prüfungsämtern aufgegriffen werden könnte. BGHUrt. v. 24. 7. 2012 − II ZR 297/11, NJW 2013, 452 mit instruktiver Besprechung von Stöber in NJW 2013, 832 oder Wertenbruch in NZG 2013, 285. Das Urteil ist kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de

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