20 Suchergebnisse



  • ZR
    Befangenheit bei Vorbefassung durch Ehefrau

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    Im vorliegenden Fall (BGH NJW - RR 2023, 431) beschäftigt sich der BGH mit Fragen zur Befangenheit. Hier insb. mit der Frage wie sich die Vorbefassung eines wie sich nahe persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern auswirken.

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  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 4

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute befassen wir uns 3 lehrreichen und aktuellen Entscheidungen des BGH zu den Mordmerkmalen des § 211 StGB

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  • ÖR
    Rechtsprechungsrückblick Öffentliches Recht 2023 Teil 5

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    In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu unwirksamen „Kinderehen“; des Landessozialgerichts zur Übernahme der Miete bei Sozialwohnungen in Berlin und die Entscheidung des VG Berlin zum Büro von Ex-Kanzler Schröder.

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  • ZR
    Zur Zulässigkeit von Verweisen auf Anlagen bei eigenhändigen Testamenten

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    Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen wann die Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung anzunehmen ist, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden. Insgesamt ein spannendes Urteil mit hoher Examensrelevanz, insbesondere daher, da der Senat in der vorliegenden Entscheidung ein restriktives Prüfungsprogramm für solche Fälle etabliert.

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  • ZR
    Wichtige Rechtsprechung im Zivilrecht aus dem Jahr 2019

    Objektive und subjektive Klagehäufung

    Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.

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  • ZR
    Rückforderungsansprüche nach Schenkung - wie gewonnen so zerronnen!

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    Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH zum Umgang mit Rückforderungsansprüchen von Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe ggü. dem Schwiegerkind. Ausgangspunkt des Beitrags ist das wegweisende Urteil des BGH vom 3.2.2010 – XII ZR 189/06, weiterhin werden Aspekte des Urteils vom 20.7.11 – XII ZR 149/09 sowie vom 3.12.2014 – VII ZR 181/13 eingebunden und schließlich auf den Beschluss des OLG Bremen vom 17.8.2015 4 UF 52/15 eingegangen.

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  • ZR
    Vererblichkeit einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

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    Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23. Mai 2017 - VI ZR 261/16) zur Vererblichkeit von Ansprüchen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Insbesondere wird die Frage geklärt, ob Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit der Klage vor dem Versterben des ursprünglichen Anspruchsinhabers zu einer abweichenden Beurteilung führen kann.

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  • ZR
    Wenn der Mann gestaltet … ;-)

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    Unterfällt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug § 1357 I? Kann auch jeder Ehepartner die Kündigung eines solchen Vertrags wirksam erklären? Mit diesen Fragen setzt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2018 auseinander. Sicherlich ist dieser Fall eine schöne Vorlage für eine Frage in einer Examensklausur oder in der mündlichen Prüfung.

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  • ÖR
    Musste der Bundestag die "Homo-Ehe" auf die Tagesordnung nehmen?

    Musste der Bundestag die "Homo-Ehe" auf die Tagesordnung nehmen?

    Die Einführung der „Ehe für alle“ war ein politischer Paukenschlag, der völlig überraschend kurz vor Ende der Legislaturperiode beschlossen wurde. Kurz davor musste sich das BVerfG noch mit der Frage beschäftigen, ob der Bundestag – was er lange Zeit verweigerte hatte – über einen entsprechenden Gesetzesentwurf hätte abstimmen müssen.

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  • SR
    Macht ein Arzt sich strafbar, wenn er einen Suizid durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen begleitet?

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    Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.

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  • ÖR
    Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut – Schaffung eines isolierten Abstammungsklärungsanspruchs nicht verfassungsrechtlich geboten

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts war mit der Frage befasst, ob das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) nach geltender Gesetzeslage ausreichend geschützt ist. Mit Urteil vom 19. April 2016 (Az. 1 BvR 3309/13) stellte das Gericht fest, dass die aktuelle deutsche Rechtslage sowohl mit dem Grundgesetz wie auch mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte vereinbar ist.

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  • SR
    Wonach bestimmt sich die Verwerflichkeit bei den niedrigen Beweggründen?

    Erst jüngst (01.12.2015) wurden die Eltern eines 19 jährigen Mädchens vom LG Darmstadt wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Die Tochter soll sexuelle Kontakte zu Ihrem Freund gehabt haben, ohne mit ihm verlobt gewesen zu sein. Für die aus Pakistan stammenden, strengreligiösen, muslimischen Eltern sollte die Tötung die "Familienehre" wieder herstellen. Nun stellt sich bei den sog. "Ehrenmorden" regelmäßig die Frage, auf wessen Wertvorstellungen bei der Bewertung der Niedrigkeit abzustellen ist. Der BGH hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.

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  • SR
    Wann wird ein Zeuge zum Beschuldigten?

    Die Frage, wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird ist strafprozessual vor allem vor dem HIntergrund der unterschiedlichen Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen respektive Beschuldigten und der damit korrespondierenden Belehrungspflichten relevant. Wird ein Beschuldigter zu Unrecht noch als Zeuge vernommen und dementsprechend nicht gem. §§ 136, 163 a Abs. 4 S. 2 belehrt, dann ist diese Aussage nicht verwertbar. Nachfolgende Aussagen könnten evtl. nur dann verwertbar sein, wenn der nunmehr als Beschuldigter Vernommene qualifiziert belehrt wurde. Eine qualifizierte Belehrung setzt voraus, dass der Beschuldigte auf die fehlende Verwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen wird.

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  • ZR
    Rückforderung einer Zuwendung an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Der BGH hat entschieden, dass die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Gemeinschaft verstirbt, regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung ist. Darüber hinaus, kann die Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung scheitert.

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  • ZR
    Kein Schadenersatzanspruch wegen der Information über die Erbkrankheit des geschiedenen Ehepartners

    Der BGH hat entschieden, dass § 823 Abs. 1 BGB nicht den Schutz eines sorgeberechtigten Elternteils vor den psychischen Belastungen, die damit verbunden sind, dass er von einer genetisch bedingten Erberkrankung des anderen Elternteils und dem damit einhergehenden Risiko Kenntnis erlangt, dass auch die gemeinsamen Kinder von der Krankheit betroffen sein könnten, bezweckt. Darüber hinaus stellte der BGH fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf Nichtwissen der eigenen genetischen Veranlagung“, das den Einzelnen davor schützt, Kenntnis über ihn betreffende genetische Informationen mit Aussagekraft für seine persönliche Zukunft zu erlangen, ohne dies zu wollen, umfasst.

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  • ZR
    Mithaftung des Ehegatten nach § 1357 BGB auch nach Trennung?

    § 1357 BGB stellt eine der Schlüsselnormen des ehelichen Güterrechts dar und sollte allen Examenskandidaten bekannt sein. Durch § 1357 BGB wird jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen – durch den Vertragsschluss wird der andere Ehegatte also automatisch mitverpflichtet und mitberechtigt. Was geschieht jedoch, wenn es sich um Dauerschuldverhältnis handelt und die Ehegatten sich nun trennen oder der bloß mitverpflichtete Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht? Endet die Mitverpflichtung oder besteht sie fort? Der BGH hatte am 24.04.2013 – XII ZR 159/12 Gelegenheit, diese Frage zu entscheiden (Der Beschluss ist kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de).

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  • ZR
    Ausgleichsansprüche in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Ausgleichsansprüche in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehören mittlerweile zu den Prüfungsklassikern des ersten juristischen Examens. Dabei ist es bei der Klausurlösung von Vorteil, wenn man die ­– zumindest beim ersten Lesen – relativ kompliziert erscheinende Prüfungsfolge sicher parat hat und sich im Gutachten mit den gängigen Argumentationsmustern der Rechtsprechung auseinandersetzen kann. Dem hier vereinfachten Fall liegt die Entscheidung des BGH vom 08.05.2013 – XII ZR 123/12 zugrunde, kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.

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  • ZR
    Vertraglich modifizierter Zugewinnausgleich

    In relativ kurzen Abständen hat sich der BGH mit zwei Entscheidungen zur Wirksamkeit von Eheverträgen geäußert. Die Entscheidungen setzen sich mit grundsätzlichen Erwägungen zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausgleichsregelungen im Scheidungsfall auseinander und sind somit für die Prüfungsämter die „Grundzüge des Familienrechts“ abprüfen wollen, von gesteigerter Relevanz. Studierende in der Examensvorbereitung sollten sich BGH Az. XII ZR 48/11 und BGH Az. XII ZB 143/12 durchlesen und die Argumentationsketten versuchen nachzuvollziehen. Die Entscheidungen sind kostenlos abrufbar auf www.bundesgerichtshof.de.

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  • ZR
    Schuld, Sühne und Ehe

    Das Familienrecht ist speziell – und dennoch Teil des BGB. Jetzt hat der BGH entschieden, dass sowohl EHE als auch ELTERNSCHAFT ein SCHULDVERHÄLTNIS darstellen. Das ist auf den ersten Blick so merkwürdig wie (zumindest für den Spruchkörper in Rot) revolutionär. Hier lebt das auf, was anderswo gerne Examensrelevanz genannt wird. Siehe: BGH, Beschluss vom 20. 2. 2013 − XII ZB 412/11, nachzulesen unter www.bundesgerichtshof.de oder in der NJW 2013, 2108.

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  • ZR
    Verfügt übers Ganze

    Zwar genügt für das Examen ein Überblick über das Familienrecht, allerdings bedeutet das nicht, dass nur die Kompetenz des Inhaltsverzeichnisstudiums gefragt ist. Studierende sollten sich vor allem mit den Bezügen zu Schuld- und Sachenrechts vertraut machen, um nicht mit aller Überzeugung auf dem Glatteis der Klausursituation eher flachzuliegen anstatt überzeugend auszulegen. In BGHZ 106, 253 findet sich eine Entscheidung, die eine im Kern per se glatteisträchtige Situation betrifft.

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