In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit bei Wohnungsdurchsuchungen, des BVerwG zum Anspruch auf tödliche Medikamente und des EuGH zur „Superleague“ im europäischen Fußball Die Urteile können Sie u.a. auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de - oder des Bundesverwaltungsgerichts - unter www.bverwg.de – abrufen; ferner auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs www.curia.europa.eu/
Das BVerwG hat die Freiburger Parkgebührensatzung, die eine starke Erhöhung der Kosten für Anwohnerparkausweise vorsah, für unwirksam erklärt. Die Erhöhung der Sätze hielt der Senat für grundsätzlich korrekt, forderte aber eine Rechtsverordnung als Grundlage. Die Entscheidung betrifft Kommunen bundesweit, vor allem was die rechtliche Ausgestaltung angeht.
Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen, ob im Fall nicht vorgenommener geschuldeter Schönheitsreparaturen eine fiktive Abrechnung im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht kommt. Diese Frage war insbesondere mit Blick auf die Entsprechung zum Werkvertrag aus BGH NJW 2018, 1463 ff. relevant. Im Hinblick auf das Kaufrecht wurde die Erstreckung der Entsprechung bereits mit BGH NJW 2022, 686 ff. abgelehnt.
Das BVerfG in Karlsruhe hat zwei Entscheidungen zur Parteienfinanzierung gefällt. Einem Normenkontrollantrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Erhöhung der staatlichen Höchstfördersumme gab es statt (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvF 2/18); eine Organklage der AfD hingegen wies das oberste deutsche Gericht als schon unzulässig zurück (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvE 5/18).
Das VG Karlsruhe war mit zwei Verfahren gegen den „großen Bruder“ in Karlsruhe, das BVerfG, beschäftigt. In beiden Fällen ging es um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des höchsten deutschen Gerichts. In einem Falle benötigte das höchste deutsche Gericht anscheinend anwaltliche Hilfe.
Mit dieser Frage mussten sich - Dank Corona und den entsprechenden, einschränkenden Regelungen - die Gerichte in den letzten Monaten vermehrt befassen. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe (Beschluss v. 26.07.2022, 2 Rv21 Ss 262/22) die Rechtsfrage gem. § 121 II Nr. 1, I Nr. 1b GVG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Die im April 2021 beschlossene „Bundesnotbremse“ mit nächtlichen Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das BVerfG.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20, erneut die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat erhöht.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine bahnbrechende Entscheidung gefällt, diesmal im Bereich Klimaschutz: Das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes greife zu kurz, entschieden die höchsten Richterinnen und Richter. Erstmals verpflichtet das Karlsruher Gericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030. Eine zu zögerliche Klimapolitik bedrohe die Freiheit künftiger Generationen und verletzte daher deren Grundrechte. Der Bund muss daher nun auch regeln, wie es mit dem Klimaschutz nach 2030 weitergehen soll.
Lange war sie umstritten – die Mietpreisdeckelung in Berlin. Nun haben die Richter in Karlsruhe das Prestigeprojekt des Berliner Senats gekippt. Dem Land fehle die Gesetzgebungskompetenz. Nach 14 Monaten ist der Berliner Mietendeckel Geschichte - auf die Berliner Mieter, die von ihm profitierten, kommen nun Nachforderungen zu.
In den letzten Wochen gab es einige Unklarheiten dazu, ob und inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Partei bundesweit beobachtet und was diesbezüglich kommuniziert werden darf.
Nach dem Reaktorunglück in Japan wurde der Atomausstieg beschlossen. Den Kraftwerksbetreibern wurden Entschädigungen zugesichert. Das Atomgesetz (AtG) wurde entsprechend geändert, zuletzt mit der 16. Novelle 2018. Das BVerfG verlangt nun Nachbesserungen. Insbesondere bemängelt es, dass Ausgleichszahlungen für betroffene Kraftwerksbetreiber unzumutbar geregelt seien. Auch sie die 16. Novelle aufgrund formaler Mängel nie in Kraft getreten.
Am 26. Februar 2020 wurde eine weitreichende Entscheidung des BVerfG zum Recht auf Suizid und Hilfe zum Suizid veröffentlicht. Der zweite Senat - 2 BvR 2347/15 - entschied, dass § 217 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 (Bundesgesetzblatt I Seite 2177) das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes verletze, die Vorschrift daher mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sei.
Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die privaten Rechte auf Schutz von Daten gestärkt: Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte das „Privacy Shield“ Abkommen mit den USA für unwirksam. Das Karlsruher Gericht erklärte die bestehenden Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.
Da für einen Beschuldigten bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung streitet, ist eine vorherige Inhaftierung nur unter engen Voraussetzungen möglich, die in den §§ 112 ff StPO geregelt sind. Die Untersuchungshaft dient der Verfahrenssicherung und soll grundsätzlich nicht länger als 6 Monate andauern, §§ 121, 122 StPO. Was passiert nun, wenn wegen Corona keine Verhandlungen durchgeführt werden können? Mit dieser Frage haben sich jüngst 2 Oberlandesgerichte befasst.
Das BVerfG hatte in den letzten Wochen den Corona-bedingten Beschränkungen von Grundrechten enge Grenzen auferlegt und dabei erneut die Grundrechte gestärkt und ihre Rolle im demokratischen Gemeinwesen betont. Am 1. Mai lehnten die Karlsruher Richter*innen dagegen drei Eilanträge gegen auf Corona-Schutzverordnungen gestützte Versammlungsverbote ab.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 08.5.2018 – VIII ZR 200/17, abgedruckt in NZM 2018, 556 mit der Frage, ob ein dauerhafter Kündigungsausschluss durch AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarung wirksam vereinbart werden kann. In diesem Zusammenhang wird dargelegt wann von einem „Stellen“ ausgegangen werden kann und ob sich derjenige, der die AGB gestellt hat, auf die Unwirksamkeit der AGB‘s berufen kann. Die Original Entscheidung kannst Du unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018-5-8&nr=84235&pos=22&anz=25 nachlesen.
Am 29. September 2015 hat der VGH Mannheim geurteilt (Az. 3 S 741/15), dass eine Baugenehmigung einerseits den Bau der genehmigten Anlage gestattet und andererseits die Feststellung enthält, dass die Anlage allen zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht – aufgrund letztgenannter Legalisierungswirkung kann die errichtete Anlage später nicht als baurechtswidrig bewertet werden.
§ 240 StGB ist ein sog. "offener" Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht aufgrund der Verletzung des Tatbestandes indiziert ist, sondern gem. § 240 II positiv im Rahmen einer Verwerflichkeitsprüfung festgestellt werden muss. Bei Blockadeaktionen ist dabei stets das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit in die Wertung einzubeziehen.
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