Ob im Falle des U-Bahn Tritts oder aber jetzt nach dem schrecklichen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt: die Polizei sucht den Beschuldigten, indem sie Fahndungsfotos in den Medien veröffentlicht.
Das Thema "Konkurrenzen" wird in Klausuren meist stiefmütterlich behandelt. Im Grundsatz ist es zunächst einmal ganz einfach: eine natürliche Handlung = Tateinheit, mehrere natürliche Handlungen = Tatmehrheit.
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter muss vor dem Hintergrund der Schwächen des Deliktsrechts betrachtet werden.
Das BVerfG (1 BvR 2821/11, 1 BvR 1456/12, 1 BvR 321/12) hat die Regelungen über den Atomausstieg im AtomG für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar erklärt.
Im Juli hat der BGH (Beschluss vom 14.07.2016 - 3 StR 129/16) eine Entscheidung erlassen zum "Dauerbrenner" Thema der Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme. Da zudem noch Aspekte der Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung in Zusammenhang mit der Entscheidung beleuchtet werden könnten, möchten wir Ihnen die Entscheidung heute näher bringen.
Sonderfragen der GoA - heute: Anwendbarkeit im Falle einer Leistung durch einen Gesamtschuldner
Welche Verjährungsfrist gilt für den Pflichtteilsanspruch?
Wer auf die mündliche Prüfung zusteuert oder in einigen Monaten das schriftliche Examen angeht sollte sich infolge der Rechtsprechungsänderung des BGH mit § 476 BGB beschäftigen.
Das BVerfG hat § 10 Rindfleischetikettierungsgesetz für unvereinbar mit Art. 103 GG erklärt und dabei seine Rechtsprechung zum Bestimmtheitsgebot präzisiert.
Welche Arten der GoA sollte man unterscheiden?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen