Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter wurde bislang nicht nur über § 185 StGB sondern auch über § 103 StGB mit einem gegenüber der einfachen Beleidigung erhöhten Strafmaß erfasst. Diese besondere "Majestätsbeleidigung" soll nunmehr nach dem Beschluss des Bundestages (02.06.2017) Geschichte sein. Damit haben sich aber noch nicht alle "Majestätsbeleidigungen" erledigt.
Nicht vergessen: Bei arbeitsgerichtlichen Klausuren, in denen Personenschäden eines Arbeitnehmers zu prüfen sind, ist regelmäßig an die §§ 104, 105 SGB VII zu denken.
Das "Vetretenmüssen" gem. § 280 I 1 BGB ist ein häufiger Prüfungspunkt in der Klausur. Achten Sie darauf, dass Sie diesen Punkt sauber prüfen.
Sofern es um die Rechte der Parteien geht, sollte Ihnen Art. 21 GG geläufig sein. Hieraus ergeben sich folgende Rechte der Parteien:
Hier erfahren sie wie sie die jeweiligen Modelle beim gemeinschaftlichen Testament in der Klausur kurz beschreiben sollten.
Nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Doch aus der Vorschrift folgt noch viel mehr.
Systematische Prüfung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments.
Fragen rund um das gemeinschaftliche Testament sind von hoher Examensrelevanz. Wer sich in diesem Bereich eine systematische Arbeitsweise aneignet, kann sich im Examen ohne große Mühe von der Masse abheben. Der Artikel zeigt ihnen die wichtigsten Fragen und gibt ihnen Ratschläge zum Umgang mit dem gemeinschaftlichen Testament in der Prüfung. Der Artikel besteht aus einigen Einzelteilen und wird sukzessive erweitert.
StaatsorgaKompakt. Der Deutsche Bundestag. Das unmittelbar gewählte Parlament ist mehr als nur das wichtigste Organ der Gesetzgebung. Welche Funktionen und Aufgaben hat er nach dem Grundgesetz? Dazu heute ein kurzer Überblick.
Bei einer wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt gem. § 105 StPO rechtswidrigen Durchsuchung ist es möglich, dass die dabei unmittelbar aufgefundenen Beweise aufgrund eines Verwertungsverbots nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden dürfen. Aber was ist mit anderen Beweisen, z.B. der im Anschluss gemachten geständigen Einlassung des Beschuldigten? Gibt es hier eine "Fernwirkung"?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen