Recht interessant

Hier findest Du Hinweise zu aktuellen Gesetzesvorhaben und interessanten Aufsätzen sowie kleine examensrelevante Themenreihen im ZR, SR und ÖR.
  • SR
    Der rechtliche Hinweis gem. § 265 StPO

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    Gegenstand des Urteils in einem Strafverfahren ist gem.§ 264 Abs. 1 StPO die in der Anklage bezeichnete (prozessuale) Tat. Nun können sich in einer Hauptverhandlung neue Erkenntnisse ergeben, die ggfs. einen rechtlichen Hinweis gem. § 265 StPO oder aber eine Nachtragsanklage gem. § 266 StPO erforderlich machen.

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  • SR
    Arten der Wahlfeststellung

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    Steht nach Abschluss der Hauptverhandlung nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat, dann muss er „in dubio pro reo“ freigesprochen werden. Anders ist die Situation bei der Wahlfeststellung und der Post- bzw. Präpendenz.

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  • SR
    Die Verfahrensprinzipien im Strafprozessrecht

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    Die Einhaltung von Verfahrensprinzipien, auch Prozessrechtsgrundsätze genannt, stellt die Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens sicher. Die Prinzipien finden sich an verschiedenen Stellen des GG, der StPO sowie der EMRK. Ihre Verletzung begründet in der Regel einen Revisionsgrund.

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  • SR
    Der fehlende Eröffnungsbeschluss - Verfahrenshindernis

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    Wir haben uns im JURACADEMY Club bereits mit Verfahrenshindernissen auseinandergesetzt. Heute wollen wir uns einmal mit dem fehlenden Eröffnungsbeschluss befassen.

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  • SR
    Der zivile Ungehorsam als Rechtfertigungsgrund

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    Die Aktionen der „Letzten Generation“ richten sich nicht nur gegen Autofahrer, indem Straßen für eine geraume Zeit blockiert werden, sondern auch gegen Sachen, indem z.B. Gebäude mit Graffiti besprüht werden. Anders als bei § 240 StGB, bei dem die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Wertung unterliegt (§ 240 Abs.2 StGB), enthält § 303 StGB keine vergleichbare Wertungsebene. Damit stellt sich die Frage nach einem möglichen Rechtfertigungsgrund wegen „zivilen Ungehorsams“.

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  • SR
    Was ist eine prozessuale Tat?

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    Die prozessuale Tat ist im Strafverfahren von großer Relevanz. So ist Gegenstand des Urteils gem. § 264 StPO nur die in der Anklage bezeichnete Tat. Art. 103 Abs. 3 GG macht deutlich, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal bestraft werden darf (ne bis in idem). Schauen wir uns deswegen nachfolgend einmal an, was unter einer prozessualen Tat zu verstehen ist.

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  • SR
    Kann bei § 316 StGB ein Mitfahrer Täter sein?

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    Die Täterschaft bestimmt sich in Abgrenzung zur Teilnahme im Wesentlichen nach der Tatherrschaft. Für den BGH ist sie ein wesentliches Kriterium zur Bestimmung des Täterwillens, für die h.Lit. das ausschlaggebende, objektive Abgrenzungskriterium. Was setzt nun aber die Tatherrschaft voraus und wer kann bei § 316 StGB Täter sein?

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  • SR
    Das tatbestandsausschließende Einverständnis und seine Voraussetzungen

    Problem: Das Gestaltungsrecht wurde im Sachverhalt noch nicht erklärt.

    Ist der Rechtsgutsinhaber mit der Verletzung des geschützten Rechtsguts rechtswirksam einverstanden, dann kann sich der Täter nicht aus der infrage kommenden Norm strafbar machen.

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  • SR
    Das unmittelbare Ansetzen beim Versuch

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    Aus § 22 StGB ergibt sich, dass „eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.“ Mit dem unmittelbaren Ansetzen verlässt der Täter mithin das Stadium der straflosen Vorbereitung. Die Abgrenzung ist mitunter schwierig.

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  • SR
    Die mutmaßliche Einwilligung beim Diebstahl gem. § 242 StGB

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    Das geschützte Rechtsgut beim Diebstahl ist jedenfalls das Eigentum. Da es sich um ein Individualrechtsgut handelt, ist eine rechtfertigende Einwilligung möglich, die als tatsächliche und mutmaßliche Einwilligung in Erscheinung treten kann.

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