Im Juli hat der BGH (Beschluss vom 14.07.2016 - 3 StR 129/16) eine Entscheidung erlassen zum "Dauerbrenner" Thema der Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme. Da zudem noch Aspekte der Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung in Zusammenhang mit der Entscheidung beleuchtet werden könnten, möchten wir Ihnen die Entscheidung heute näher bringen.
Immer wieder ein "Klausurklassiker": die Abgrenzung dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit!
Diese anstehende Änderung sollte Ihnen bekannt sein, wenn Sie kurz vor der mündlichen Prüfung stehen!
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