In der letzten Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit welchem § 169 GVG geändert werden soll. Demnach sollen die Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte demnächst live verfolgt werden können. Auch soll es möglich sein, mündliche Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter zu übertragen, was das Chaos zu Beginn des NSU Prozesses in Zukunft wohl verhindern wird.
Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Erweiterung_Medienoeffentlichkeit_Gerichtsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2