Recht interessant

Hier findest Du Hinweise zu aktuellen Gesetzesvorhaben und interessanten Aufsätzen sowie kleine examensrelevante Themenreihen im ZR, SR und ÖR.
  • ZR
    Negative Feststellungsklage

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    Im heutigen Beitrag wollen wir uns mit dem Feststellungsinteresse im Rahmen der negativen Feststellungsklage beschäftigen. Hierzu wollen wir gemeinsam einen Beispielsfall lösen.

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  • ZR
    Grundfragen zum Mitverschulden

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    Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit Grundfragen zum Mitverschulden beschäftigen.

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  • ZR
    Verhältnis von Verjährungshöchstfristen aus § 199 BGB zu § 548 BGB

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    Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob § 548 BGB durch die Höchstfristen aus § 199 BGB (zusätzlich) begrenzt wird.

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  • ZR
    Ist ein geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH Verbraucher im Sinne des § 13 BGB?

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    Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob der geschäftsführende Alleingesellschafter als Verbraucher im Sinne des § 13 angesehen werden kann oder Kaufmann ist.

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  • ZR
    Kann man aus § 1004 I 1 BGB eine konkrete Handlung vom Störer verlangen?

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    Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit einer bestimmten Frage zur Rechtsfolge aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 auseinandersetzen. Kann über § 1004 Abs. 1 Satz 1 eine bestimmte Handlung verlangt werden? Das kommt drauf an.

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  • ZR
    Nahe Todesgefahr i.S.d. § 2250 Abs. 2

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    Die Nottestamente sind in den §§ 2249 ff. geregelt. § 2250 ermöglicht die Errichtung eines Testaments durch mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen. Mit der Problematik der gleichzeitigen Anwesenheit der Zeugen haben wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.1.2022 auseinandergesetzt („Corona-Nottestament“). Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der "nahen Todesgefahr" im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB auseinandersetzen.

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  • ZR
    Das neue Mängelrecht und die "negative Beschaffenheitsvereinbarung"

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    Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns die Auswirkungen der Neuregelungen im Kaufrecht auf die sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung ansehen

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  • ZR
    Das neue Mängelrecht – Prüfungsaufbau beim Mangel

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    Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. Der Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung vor dem objektiven Mangelbegriff gilt nicht mehr uneingeschränkt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für den Aufbau bei der Prüfung des Mangels. Im vorliegenden Beitrag wollen wir aufzeigen wie die Prüfung künftig aussehen kann.

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  • ZR
    Das neue Mängelrecht und der subjektive Mangelbegriff

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    Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. § 434 BGB begleitet uns in seiner Fassung vor dem 1.1.2022 seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002. Nun gilt es eine „neue“ Struktur im Mängelrecht kennenzulernen. In der vorliegenden Reihe beschäftigen wir uns zunächst mit den Neuerungen zum Mängelrecht und werden sodann auch die weiteren Änderungen gemeinsam besprechen.

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  • ZR
    Einseitige Erledigungserklärung

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    In diesem Beitrag wollen wir uns ein paar Grundsätze zur einseitigen Erledigungserklärung ansehen.

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