Wieder ist unser Klausurenkurs im Zivilrecht um eine neue Klausur - diesmal die Klausur: „In sich verwurzelt“ - bereichert worden. Diese Klausur kombiniert klassische Fragen mit aktuellen, höchstrichterlich geklärten, Fragestellungen. Im ersten Teil der Klausur geht es insb. um examensrelevante Fragestellungen zu § 181 im Rahmen einer Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen durch die Eltern. Dabei ist das Grundstück mit einer Hypothek belastet und ein zum Nießbrauch berechtigter Dritter vermietet Teile des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes. Insb. der Aufbau der Klausur ist in solchen Konstellationen schwierig, allein daher sollte man eine solche Klausur in der Vorbereitung üben. Bzgl. des Nießbrauchs und der Vermietung stellten sich spannende Fragen. Ist § 566 BGB - ggf. analog – auch in solchen Konstellationen anwendbar? Was passiert eigentlich bei Beendigung des Nießbrauchs? Wie wirken sich diese Umstände auf die rechtliche Nachteilhaftigkeit aus und wo genau prüft man dies in der Klausur? Hier sollte man die Gesamtbetrachtungslehre assoziieren und an die teleologischen Reduktionen im Rahmen der Prüfung von § 181 denken.
Im zweiten Teil der Klausur wurde materiell insb. BGH NJW 2023, 3722 verarbeitet, damit insb. die Frage nach der Anwendbarkeit von § 281 auf § 1004 I 1. Daneben zeigen wir auf, welche (vielen) Anspruchsgrundlagen in einem solchen Fall in der Klausur noch angesprochen werden sollten. Damit der – vielen mittlerweile bekannte – Fall nicht zu langweilig wird, wurde die Prüfung mit einer Falschberatung durch einen Rechtsanwalt verknüpft. In erster Instanz verliert der schlecht beratene Kläger und wird zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt; die Berufungseinlegungsfrist wird durch das Verschulden eines Kanzleimitarbeiters versäumt. Nun musste der „Prüfungsrahmen“ gefunden werden. Auch hier galt es, den Aufbau logisch vorzunehmen. Zunächst musste geprüft werden, ob überhaupt noch etwas gegen das Urteil unternommen werden konnte. Bzgl. der Berufung wurde nicht mehr erwartet, als auf die relevanten Vorschriften hinzuweisen und die Verfristung aufzuzeigen; sodann sollte man jedoch noch die Wiedereinsetzung ansprechen. Hier war insb. das Verschulden relevant. Muss sich der Mandant das Verschulden des Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen? Und muss sich der Rechtsanwalt das Verschulden seiner Mitarbeiter zurechnen lassen? Hier traf diesen sogar schon ein eigenes Organisationsverschulden. Ergo: Keine Wiedereinsetzung möglich. Damit bleibt nur noch die Prüfung der anwaltlichen Haftung (§§ 280 ff.). Doch wie ist der Anwaltsvertrag eigentlich einzuordnen? Im Rahmen der Pflichtverletzung musste die Frage aufgeworfen werden, ob die Beratung fehlerhaft war. Daher musste die Zulässigkeit (extrem knapp) und Begründetheit der Berufung geprüft werden. Die Begründetheit der Berufung richtet sich sodann nach der Zulässigkeit und Begründetheit (hier wurde das oben genannte Urteil relevant; Schwerpunkt!) der ursprünglichen Klage. Inhaltlich waren die prozessualen Fragestellungen kaum erörterungsbedürftig. Diese dienten nur dazu, Ihnen abzuverlangen, den (logischen) Aufbau einer solchen Prüfung aufzuzeigen. Da ein Anspruch in der Hauptsache nicht bestand, war der unbedingte Rat zur Klage fehlerhaft und damit pflichtwidrig. Auch kausal? Hier sollten Sie die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens bemühen! Der Schaden lag in der auferlegten Kostenlast.
Neben diesen Inhalten enthält die Arbeit eine Vielzahl von Hinweisen, Klausurtipps und Vertiefungen, die über den eigentlichen Klausurinhalt hinausgehen.
Sie sehen, eine Menge Holz! Das zwingt dazu, effizient zu arbeiten und sich vor der Reinschrift einen sauberen Aufbau zurechtzulegen. Ohne „echten Plan“ ist man in dieser Klausur verloren. Oberstes Gebot in einer Examensklausur sollte sein, fertig zu werden! Unfertige Klausuren werden hart abgestraft. So muss man gelegentlich üben, Klausuren zu schreiben, die am Rande des (zeitlich) Zumutbaren stehen. Diese Klausur fällt sicherlich in diese unangenehme Kategorie.
Wir laden Sie damit herzlich zu unserem Klausurenkurs ein und wünschen beim Schreiben der Klausuren viel Freude und sodann Erfolg im Examen.
Hinweis
Unser Klausurenkurs wird laufend aktualisiert und um neue Klausuren ergänzt damit Sie sich bestmöglich auf das Examen vorbereiten können.
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