In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wann von einem Erklärungsboten auszugehen ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wie die Rechtsprechung einen Mangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt.
In Betracht kommen grds. der enge und der weite Beschaffenheitsbegriff. In diesem Beitrag wollen wir uns der Frage widmen welcher der beiden Begriffe in der Klausur zu Grunde zu legen ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns u.a. ansehen wann von einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgegangen werden kann.
In diesem Beitrag wollen wir uns eine weitere Frage zum Stellvertretungsrecht ansehen. Es geht um den Irrtum bei der Vollmachtserteilung und die damit einhergehende Frage nach der Möglichkeit der Anfechtung der Vollmacht.
In diesem Beitrag wollen wir uns einen kleinen Überblick über die verschiedenen Arten der Vollmacht ansehen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Anforderungen an das Handeln im fremden Namen gestellt werden und welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang in Betracht kommen.
In diesem Beitrag wollen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob der Geschäftsunfähige oder der beschränkt Geschäftsfähige Stellvertreter oder Bote sein kann und uns die Gründe für die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit des Handelns genauer ansehen.
Bevor man die Regeln der §§ 164ff. in der Klausur zur Anwendung bringt muss geprüft werden, ob diese überhaupt anwendbar sind. Hier ist unter anderem zur Botenschaft abzugrenzen. In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen nach welchen Kriterien die Abgrenzung erfolgt, aus welcher Perspektive diese vorzunehmen ist und insbesondere wann die Abgrenzung von besonderer Relevanz ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns kurz ansehen welche Voraussetzungen bei der Bewertung der Wirksamkeit von Prozesshandlungen zu prüfen sind.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen