In diesem und in den folgenden Beiträgen wollen wir uns mit dem Kaufmannsbegriff beschäftigen. Hier sollte bei der Vorbereitung nicht auf Lücke gesetzt werden. Die Grundlagen des Handelsrechts können häufig über das Ergebnis einer Arbeit entscheiden, ohne dass das Handelsrecht den Dreh und Angelpunkt der Klausur darstellt. Wer jedoch nicht weiß wann die Besonderheiten des Handelsrechts in der zivilrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind kann schnell falsch abbiegen und damit an den in der Klausur angelegten Fragen vorbei schreiben.
Hier findest Du einige weitere wichtige Einzelfragen zum VZD
Hier findest Du einige wichtige Einzelfragen zum VZD
Allgemeine Grundsätze für die Auslegung von AGB
Anbei eine interessante Frage zur Rügeobliegenheit.
Ist im Klausurfall die Schenkung wegen groben Undanks zu prüfen, so muss vor der Prüfung eines ausreichenden Widerrufsgrunds sauber dargelegt werden welche Anforderungen an die Widerrufserklärung gemäß § 531 Abs. 1 zu stellen sind. Gerade dieser Aspekt wird in Klausuren regelmäßig nicht ausreichend angesprochen. So verlierst Du jedoch bloß unnötig Punkte.
Wann stellt Verschleiß einen Mangel dar? Wie ist der normale und wie der übermäßige Verschleiß einzuordnen?
In diesem Beitrag wollen wir uns eine Sonderfrage zu § 1020 S.2 ansehen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen, ob § 434 Abs. 3 auch bei einem Identitätsaliud Anwendung findet.
Welche Anforderungen sind an die Stellung als Besitzdiener zu stellen? Gleichsam sind dies die Abgrenzungskriterien zum Besitzmittlungsverhältnis.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen