In diesem Beitrag wollen wir uns eine Definition des Schuldverhältnisses erarbeiten.
In diesem Beitrag wollen wir uns anschauen wie es sich auswirkt, wenn der Käufer im Rahmen der Fristsetzung eine unmögliche Art der Nacherfüllung fordert.
In diesem Beitrag wollen wir uns mit den Anforderungen an die Erheblichkeit im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 beschäftigen. Dieses Merkmal ist im Rahmen der Ausschlussgründe beim Rücktritt zu prüfen.
Im diesem Beitrag wollen wir uns zusammenfassend die Voraussetzungen des nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 II 2 analog ansehen.
Kann eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit auch außerhalb von § 377 HGB bestehen? Mit dieser Frage musste sich zuletzt der BGH in seinem Urteil vom 2.7.2019 – AZ VIII ZR 74/18 auseinandersetzen.
Mit der Frage, ob ein Mangel schon vor Abnahme vorliegen kann, korrespondiert die Frage, ob die Mängelgewährleistungsrechte auch schon vor der Abnahme zur Anwendung gelangen können.
Diese Frage ist nicht nur im Kaufrecht, sondern auch im Werkvertragsrecht relevant. Während im Kaufrecht schon eine recht gefestigte Rechtsprechung existiert, ist dies im Werkvertragsrecht noch nicht der Fall. Die nachfolgenden Ansatzpunkte können in der Klausur diskutiert werden.
In diesem Beitrag schauen wir uns die wichtigsten Aspekte zur Widerklage an und erarbeiten uns das Prüfungsschema zur Widerklage.
In unserer „Lernblätter“-Reihe schauen wir uns ausgewählte Problemkreise im Rahmen examensrelevanter Rechtsgebiete in Kurzform an. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Wir merken uns daher: die Geschäftsführung ohne Auftrag kann als Schuldverhältnis Anknüpfungspunkt für die Haftung nach den §§ 280ff. sein.
Mit diesem Recht muss man sich gelegentlich im Deliktsrecht auseinandersetzen. Dieses Recht ist von der Rechtsprechung schon lange anerkannt, jedoch in der Literatur nicht unumstritten.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen