Recht interessant

Hier findest Du Hinweise zu aktuellen Gesetzesvorhaben und interessanten Aufsätzen sowie kleine examensrelevante Themenreihen im ZR, SR und ÖR.
  • SR
    § 238 III StGB und der gefahrspezifische Zusammenhang

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    Wir setzen unsere kleine Reihe zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei Erfolgsqualifikationen fort und befassen uns heute mit der Nachstellung mit Todesfolge gem. § 238 I, III StGB. Kann man den gefahrspezifischen Zusammenhang auch dann bejahen, wenn sich das Opfer selbst tötet?

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  • SR
    § 251 StGB und der (sukzessive) gefahrspezifische Zusammenhang

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    Der Raub mit Todesfolge gem. § 251 StGB ist eine Erfolgsqualifikation zum Raub und, wegen des Verweises der §§ 252, 255 StGB, auch zur räuberischen Erpressung und zum räuberischen Diebstahl. Die Todesfolge muss der Täter des Grunddelikts wenigstens leichtfertig herbeigeführt haben. Darüber hinaus muss zwischen dem Grunddelikt und dem Tod ein gefahrspezifischer Zusammenhang bestehen. Was ist darunter nun zu verstehen?

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  • SR
    Wie wirkt sich eigentlich der error in persona auf Tatbeteiligte aus?

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    Trifft der Täter ein anderes Objekt als das ursprünglich vorgestellte, so stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um einen unbeachtlichen error in persona oder aber um eine aberratio ictus handelt. Ist das zum Zeitpunkt der Vornahme der Tathandlung avisierte Angriffsobjekt auch zugleich das Verletzungsobjekt, dann handelt es sich um einen error in persona. Hat der Täter nicht alleine agiert, sondern mit eine Mittäter oder gibt es vielleicht einen Anstifter oder ist er gar nur Werkzeug, dann stellt sich die weitere Frage, wie sich dieser Irrtum auf den Teilnehmer auswirkt.

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  • SR
    Die „Polizeiflucht“ und das „Rennen gegen sich selbst“

    Ist der tödlich verunglückte Beifahrer bei einem illegalen Autorennen „selbst schuld“?

    Mit § 315d I StGB hat der Gesetzgeber u.a. in der Nr. 3 das „Rennen gegen sich selbst“ unter Strafe gestellt. Dieses ist nur dann strafbar, wenn der grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelnde Fahrer mit der Absicht handelt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Wie macht sich nun ein Täter strafbar, der vor der Polizei flieht, dies aber, damit er nicht erwischt wird, mit höchstmöglicher Geschwindigkeit tun will?

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  • SR
    Die nächtliche Hausdurchsuchung, § 104 StPO

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    Aus Art. 13 I GG ergibt sich, dass die Wohnung „unverletzlich“ ist. Die eigenen „vier Wände“ sind also grundsätzlich ein vor staatlichem Zugriff geschützter Raum. Die Absätze 2ff des Art. 13 GG regeln dann allerdings Ausnahmen. So ist u.a. eine Durchsuchung einer Wohnung gem. Abs. 2 möglich, sofern sie ein Richter angeordnet hat oder aber ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug. Was macht nun aber die Staatsanwaltschaft, wenn nachts kein Richter zu erreichen ist?

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  • SR
    Die Wegnahme bei den §§ 242, 249 StGB – was ist bei der Prüfung zu beachten?

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    Unter Wegnahme wird der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers verstanden. Die Wegnahme ist damit in 3 Schritten zu prüfen:

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  • SR
    Ist es gem. § 316 StGB strafbar, ohne Ausfallerscheinungen mit 1,1 Promille einen E-Scooter zu fahren?

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    Seit geraumer Zeit sind E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen. Für das Führen eines solchen E - Scooters ist kein Führerschein erforderlich, gefahren werden dürfen sie aber erst ab einem Alter von 14 Jahren. Auch sind sie versicherungspflichtig. Sofern man nun alkoholisiert mit 1.1 Promille ohne Ausfallerscheinungen einen solchen E-Scooter fährt, stellt sich die Frage, ob man sich gem. den §§ 315c, 316 StGB strafbar machen kann. Das hängt davon ab, ob ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug oder ein sonstiges Fahrzeug ist.

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  • SR
    Der Rücktritt eines Mittäters im Vorbereitungsstadium

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    Eine Besonderheit stellt der Rücktritt eines Mittäters im Vorbereitungsstadium dar. Sagt sich ein Mittäter noch im Vorbereitungsstadium von der Tat los, wird die Haupttat jedoch vollendet und ist für die Vollendung der Tatbeitrag des Mittäters noch ursächlich, so ist streitig, wie dieser Fall zu lösen ist.

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  • SR
    Ibiza Gate – durften die SZ und der Spiegel das „Strache-Video“ öffentlich zugänglich machen?

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    In Betracht käme eine Strafbarkeit der verantwortlichen Journalisten gem. § 201a I Nr. 3 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Danach macht sich strafbar, wer Bildaufnahmen gebraucht, die unter den Voraussetzungen des § 201a I Nr. 1 oder 2 StGB hergestellt wurden. Einschlägig hier könnte § 201a I Nr. 1 StGB sein. Schauen wir uns dessen tatbestandliche Voraussetzungen einmal näher an.

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  • SR
    Strafantrag, Strafanzeige – was ist der Unterschied?

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    Strafrechtlich relevante Sachverhalte gelangen auf unterschiedlichen Wegen zur Kenntnis der Verfolgungsbehörden. Sobald die Verfolgungsbehörden Kenntnis erlangt haben, sind sie gem. § 152 II StPO (Legalitätsprinzip) verpflichtet. Häufig geschieht diese Kenntniserlangung durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Was ist nun der Unterschied?

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