Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, muss gem. § 132 III 1 GVG beim BGH, sofern ein Senat von der Rechtsprechung anderer Senate abweichen möchte, der große Senat angerufen werden, sofern zuvor die anderen Senate erklärt haben, dass sie an ihrer Rechtsprechung festhalten möchten. Was aber passiert, wenn der anfragende Senat sich widersprüchlich verhält?
Diese in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage erfährt aufgrund eines Anfragebeschlusses des BGH vom 01. Juni 2016 (2 StR 335/15) neue Belebung, weswegen wir uns damit noch einmal beschäftigen wollen.
Häufig kommt es in Klausuren vor, dass eine Partei Gestaltungsrechte erklären könnte, es jedoch noch nicht getan hat. Wie geht man damit in einer Klausur um?
Wir machen weiter mit unserer Staatsorga Reihe und schauen und heute das Bundesstaatsprinzip an.
Der Streit um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland beschäftigt kurz nun auch das BVerfG. Eine vom Beschwerdeführer eingelegte Beschwerde wurde zwar als unzulässig zurückgewiesen. Gleichwohl hat das BVerfG inhaltliche Ausführungen zum Thema gemacht.
"....Deutschland ist ein SOZIALER Bundesstaat." Mit diesen Worten wird in Art. 20 GG das Sozialstaatsprinzip konstituiert. Was genau folgt daraus?
Bei den Tathandlungen des § 263a StGB ist üblicherweise die Variante des "unbefugten Verwendens" klausurrelevant. Gelegentlich ist aber auch die unrichtige oder unvollständige Verwendung von Daten Gegenstand einer Klausur. Auch diese Variante ist nach h.M. täuschungsäquivalent auszulegen. Wie das geht, zeigt nachfolgender Fall:
Das Bienenvolk ist keine Republik. Warum und was aus dem Republik-Prinzip folgt in unserem neuen Beitrag aus der Reihe "StaatsorgaR"...
Der Mieter ist bei verspäteter Rückgabe der Mietsache verpflichtet eine Entschädigung an den Vermieter zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der ortsüblichen Miete. Die Entschädigung ist neben der vereinbarten Miete zu zahlen. Wie ist die ortsübliche Miete zu bestimmen? Kann § 546a auch dann Anwendung finden, wenn der Vermieter nach Rückgabe der Wohnung diese selbst nutzen oder aus anderen Gründen nicht vermieten will?
Die Ersatzfähigkeit von Schockschäden sollten sie beherrschen. Hier handelt es sich um einen Fall der bloß psychisch vermittelten Kausalität und zumeist nur mittelbaren Verursachung. Aus diesem Grund ist i.R.d. Zurechnung genau zu prüfen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen