Nach Art. 20 Abs. 1 ist Deutschland eine Bundesrepublik. Was macht eine Republik aus? Als Kern des Republikprinzips ergibt sich, dass das Staatsoberhaupt gewählt (und nicht geboren) wird und sein Amt nur auf Zeit (und nicht auf Lebenszeit, wie z.b. der gewählte Papst) innehat. Insofern ist das Königreich, die Monarchie der Gegenbegriff zur Republik. Staatsoberhaupt Deutschlands ist der Bundespräsident, der gem. Art. 54 Abs. 1 GG von der Bundesversammlung gewählt wird und zwar gem. Art. 54 Abs. 2 GG für fünf Jahre, mit der anschließenden Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Teilweise werden mit dem Begriff der Republik auch Ideen verbunden, die bei enger Auslegung dieses Prinzips allein aus anderen Prinzipien folgen, wie z.B. die Volkssouveränität (Demokratie) oder die Geltung von Menschenrechten (Rechtsstaat).