Einheitslösung und Trennungslösung
Bevor sie im Rahmen der Prüfung des gemeinschaftlichen Testaments im Wege der Auslegung entscheiden welches Modell gewählt wurde, müssen sie zunächst darlegen was unter den jeweiligen Modellen zu verstehen ist.
In diesem Bereich wird häufig sehr schlampig gearbeitet. Auch die besseren Bearbeiter beschreiben dieses Modell in der Regel nur unzureichend. Nur ca. jeder 100ste Bearbeiter erwähnt im Zusammenhang mit den jeweiligen Modellen die Einsetzung als Ersatzerbe.
Für die Klausur können sie sich folgende Beschreibung der einzelnen Modelle merken:
Bei der Trennungslösung (sog. Vor- und Nacherbfolge) setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Vorerben ein und berufen Dritte (in der Regel die Kinder) zu ihren jeweiligen Nacherben. Der Dritte wird zugleich als Ersatzerbe des Überlebenden eingesetzt.
Grund für die Ersatzerbeneinsetzung: Zu einer Vor- und nach Erbschaft kann es nur beim ersten Erbfall kommen.
Beachte: Die Trennungslösung wird deshalb so genannt, weil die jeweiligen Vermögensmassen der Ehegatten getrennt übergehen.
Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und berufen einen Erben für den Überlebenden (sogenannter Schlusserbe). Dieser Schlusserbe wird zugleich als Ersatzerbe des Überlebenden bestimmt.
Grund für die Ersatzerbeneinsetzung: BEIDE Ehegatten haben sich als (Erst-)Erben eingesetzt. Stirbt einer, so fällt diese Einsetzung weg. Der Schlusserbe ist insoweit Ersatzerbe.
Beachte: Die Einheitslösung wird deshalb so genannt, weil das Vermögen nach dem ersten Erbfall zu einer Einheit verschmilzt und sodann einheitlich übertragen wird. Dies bedeutet auch, dass z.B. ein Abkömmling beim ersten Erbfall enterbt wird.