Es gibt Konstellationen in der Klausur, bei denen es fraglich ist, ob schon eine Vermögensverfügung angenommen werden kann, obgleich noch kein tatsächlicher Abfluss von Vermögenswerten erfolgt ist oder aber ob schon ein Schaden vorliegt obgleich die Gegenleistung noch nicht erbracht werden muss. Hier hilft die konkrete schadensgleiche Vermögensgefährdung weiter.
Die mit M verheiratete Hausfrau F wird vom Schädiger S schuldhaft getötet. Was kann M von S verlangen?
Einzelne Schadensfragen werden im Examen oft eingebaut. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem sog. Haushaltsführungsschaden an einem einfachen Beispielsfall.
Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter wurde bislang nicht nur über § 185 StGB sondern auch über § 103 StGB mit einem gegenüber der einfachen Beleidigung erhöhten Strafmaß erfasst. Diese besondere "Majestätsbeleidigung" soll nunmehr nach dem Beschluss des Bundestages (02.06.2017) Geschichte sein. Damit haben sich aber noch nicht alle "Majestätsbeleidigungen" erledigt.
Nicht vergessen: Bei arbeitsgerichtlichen Klausuren, in denen Personenschäden eines Arbeitnehmers zu prüfen sind, ist regelmäßig an die §§ 104, 105 SGB VII zu denken.
Das "Vetretenmüssen" gem. § 280 I 1 BGB ist ein häufiger Prüfungspunkt in der Klausur. Achten Sie darauf, dass Sie diesen Punkt sauber prüfen.
Sofern es um die Rechte der Parteien geht, sollte Ihnen Art. 21 GG geläufig sein. Hieraus ergeben sich folgende Rechte der Parteien:
Hier erfahren sie wie sie die jeweiligen Modelle beim gemeinschaftlichen Testament in der Klausur kurz beschreiben sollten.
Nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Doch aus der Vorschrift folgt noch viel mehr.
Systematische Prüfung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen