Diese Frage ist nicht nur im Kaufrecht, sondern auch im Werkvertragsrecht relevant. Während im Kaufrecht schon eine recht gefestigte Rechtsprechung existiert, ist dies im Werkvertragsrecht noch nicht der Fall. Die nachfolgenden Ansatzpunkte können in der Klausur diskutiert werden.
Beim fehlgeschlagenen Versuch ist ein Rücktritt gem. § 24 StGB nicht möglich. Ein Fehlschlag liegt dann vor, wenn der Täter glaubt, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Vollendung im unmittelbaren Fortgang nicht mehr herbeiführen zu können. Auf welchen Beurteilungszeitpunkt ist nun aber bei einem mehraktigen Geschehen abzustellen?
Immer häufiger ergibt sich direkt nach Wahlen, aber auch im Laufe von Legislaturperioden, die Situation prekärer Mehrheitsverhältnisse oder des Zerfalls von Regierungen. Häufig wird dann der Ruf nach Neuwahlen laut. Doch kann man dies so einfach? Wie kann eine Neuwahl herbeigeführt werden, können sich Parlamente einfach so auflösen und damit Legislaturperioden beenden? Was ist zu beachten?
In diesem Beitrag schauen wir uns die wichtigsten Aspekte zur Widerklage an und erarbeiten uns das Prüfungsschema zur Widerklage.
„man darf ja nichts mehr sagen...“ Die Grundlagen der Meinungsfreiheit werden derzeit heftig diskutiert. Teils wird behauptet, es gäbe gar keine freie Rede mehr, in manchen Fällen gibt es sogar internationale Kritik an den geltenden Regelungen. Auf der anderen Seite verroht der sprachliche Umgang zusehends, vor allem in den sog. „sozialen Medien“. Gibt es die Meinungsfreiheit noch? Wo liegen ihre Grenzen?
In unserer „Lernblätter“-Reihe schauen wir uns ausgewählte Problemkreise im Rahmen examensrelevanter Rechtsgebiete in Kurzform an. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Wir merken uns daher: die Geschäftsführung ohne Auftrag kann als Schuldverhältnis Anknüpfungspunkt für die Haftung nach den §§ 280ff. sein.
Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist das zentrale Kriterium, wenn es darum geht, eine straflose Teilnahme an einer Selbsttötung oder Selbstverletzung von einer Verletzung oder gar Tötung in mittelbarer Täterschaft gem. § 25 I Alt. 2 StGB abzugrenzen. Unter welchen Voraussetzungen aber kann von einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gesprochen werden?
Mit diesem Recht muss man sich gelegentlich im Deliktsrecht auseinandersetzen. Dieses Recht ist von der Rechtsprechung schon lange anerkannt, jedoch in der Literatur nicht unumstritten.
Abstimmungen über Organspenden, Präimplantationsdiagnostik, kurzum stark ethisch geprägte Fragestellungen – oft heißt es dann vor der finalen Lesung im Bundestag „Der Fraktionszwang ist aufgehoben“. Aber gibt es diesen überhaupt? Gilt nicht vielmehr das freie Mandat?
Das Grundgesetz regelt in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a) Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem grundrechtsgleichen Recht verletzt zu sein. Was ist bei der Zulässigkeitsprüfung zu beachten?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen