Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist das zentrale Kriterium, wenn es darum geht, eine straflose Teilnahme an einer Selbsttötung oder Selbstverletzung von einer Verletzung oder gar Tötung in mittelbarer Täterschaft gem. § 25 I Alt. 2 StGB abzugrenzen. Unter welchen Voraussetzungen aber kann von einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gesprochen werden?
Mit diesem Recht muss man sich gelegentlich im Deliktsrecht auseinandersetzen. Dieses Recht ist von der Rechtsprechung schon lange anerkannt, jedoch in der Literatur nicht unumstritten.
Abstimmungen über Organspenden, Präimplantationsdiagnostik, kurzum stark ethisch geprägte Fragestellungen – oft heißt es dann vor der finalen Lesung im Bundestag „Der Fraktionszwang ist aufgehoben“. Aber gibt es diesen überhaupt? Gilt nicht vielmehr das freie Mandat?
Das Grundgesetz regelt in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a) Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem grundrechtsgleichen Recht verletzt zu sein. Was ist bei der Zulässigkeitsprüfung zu beachten?
Sofern für den Täter nur eine Strafbarkeit aus Versuch in Betracht kommt, müssen Sie nach der Schuld regelmäßig prüfen, ob der Täter nicht strafbefreiend zurückgetreten sein könnte. § 24 I StGB befasst sich mit dem Rücktritt des Alleintäters, in Abs. 2 geht es um den Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten. Wir schauen uns hier einmal den Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch an.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wann von einem Erklärungsboten auszugehen ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wie die Rechtsprechung einen Mangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt.
In Betracht kommen grds. der enge und der weite Beschaffenheitsbegriff. In diesem Beitrag wollen wir uns der Frage widmen welcher der beiden Begriffe in der Klausur zu Grunde zu legen ist.
GroKo? Kenia? Schwarz-links? Simbabwe? Die Ergebnisse der Thüringer Landtagswahlen erschweren die Bildung einer stabilen Regierung. Aber was wäre eigentlich bei vergleichbaren Ergebnissen bei Bundestagswahlen? Welche Regelungen enthält das Grundgesetz für eine solche Situation?
In diesem Beitrag wollen wir uns u.a. ansehen wann von einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgegangen werden kann.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen