Kann eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit auch außerhalb von § 377 HGB bestehen? Mit dieser Frage musste sich zuletzt der BGH in seinem Urteil vom 2.7.2019 – AZ VIII ZR 74/18 auseinandersetzen.
Das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, das allg. Gleichheitsrecht, wir nach einem gesonderten Schema geprüft. Hier gilt es eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem festzustellen und zu klären ob diese durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Zudem ist es teils sogar geboten, die sog. „Neue Formel“ anzuwenden.
Bei der Suche nach einer Antwort auf diese Frage ist zunächst einmal danach zu unterscheiden, ob der Täter an Corona erkrankt ist oder nicht. Ist er erkrankt, muss wiederum danach gefragt werden, ob er von seiner Erkrankung weiß. Schließlich könnte von Relevanz sein, ob das Opfer bereits an Corona erkrankt ist oder nicht. Und wenn es nicht erkrankt ist, muss geprüft werden, ob es zeitlich nachfolgend erkrankt und ob diese Erkrankung auf das „Anhusten“ zurückzuführen ist.
Der föderale Staat verteilt die Kompetenzen auf verschiedene Ebenen. Dies führt teils zu sehr unterschiedlichen Regelungen, etwa im Schulwesen. Wie ist das Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen geregelt, welche Aufgaben und Rechte haben diese? Welche Rolle spielt die EU?
Vor 25 Jahren trat es in Kraft – das Durchführungsübereinkommen zum Schengener Abkommen. Doch was verbirgt sich dahinter? Welche Länder sind beteiligt? Ist das Abkommen Teil des EU-Rechts? Welche Regelungen schreibt es vor, welche Ausnahmen kann es geben? Und gilt „Schengen“ derzeit überhaupt noch?
Die Bundeswehr dient der Landesverteidigung. Zudem kann sie im Rahmen internationaler Einsätze mandatiert durch die Vereinten Nationen zur Friedenssicherung eingesetzt werden. Wie aber sieht es mit Aufgaben innerhalb Deutschlands aus? So wurde die Bundeswehr bei Fluten oder schweren Winterstürmen bereits eingesetzt – welche Regelungen gibt es? Darf die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben erfüllen? Wie ist ihre Hilfe bei gesundheitlichen Katastrophenfällen, etwa Pandemien, geregelt?
Art. 11 GG gewährt die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Worauf kann man sich dabei berufen, wo liegen die Schranken? Wie sieht es z.B. mit der Einrichtung von Quarantäne-Zonen aus, wie derzeit angedacht? Kann mir die Ein- oder Ausreise verweigert werden? Und wie steht das Grundrecht im Verhältnis zu EU-Regeln?
In den letzten 100 Jahren hat es bei der Gleichstellung der Geschlechter große Fortschritte gegeben. Im Grundgesetz ist hier v.a. Art. 3 GG einschlägig, der einfachgesetzlich umgesetzte wurde. 1994 erkannte der Gesetzgeber, dass faktische Schritte notwendig sind um das Ziel zu erreichen. Seitdem hat es mehrere - mehr oder weniger erfolgreiche - Versuche gegeben, die Forderung nach Gleichberechtigung zu erfüllen.
Mit § 217 StGB hat der Gesetzgeber die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt. Unter „geschäftsmäßiger“ Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung ist jede auf Wiederholung angelegte Tätigkeit zu verstehen. Diese Norm hat das BVerfG nun heute (26.02.2020) für verfassungswidrig und – da es nicht verfassungskonform ausgelegt werden kann – für nichtig erklärt.
Mit der Frage, ob ein Mangel schon vor Abnahme vorliegen kann, korrespondiert die Frage, ob die Mängelgewährleistungsrechte auch schon vor der Abnahme zur Anwendung gelangen können.
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