Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Für den Fall der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist keine einheitliche Rechtfolge vorgesehen: stattdessen gibt es – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes – unterschiedliche Folgen. Im äußersten Falle kann der VA nichtig, also von Anfang an unwirksam sein.
Auch in 2019 und Corona bedingt in 2020 hat es einige, wichtige Änderungen im Strafverfahrensrecht gegeben, die wir nachfolgend im Überblick zusammengestellt haben, damit Sie in den Prüfungen auf dem aktuellen Stand sind.
Im diesem Beitrag wollen wir uns zusammenfassend die Voraussetzungen des nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 II 2 analog ansehen.
Den Religionsgemeinschaften kommt nach dem GG eine besondere Rolle zu. Die Glauben-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 4 GG geschützt, ergänzt wird dieser durch Art. 140 GG, nach dem Regelungen der WRV - die sog. Fünf Kirchenartikel - weitergelten.
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert, sieben Merkmale sind zu prüfen. Doch auch die außen wahrnehmbare Form ist entscheidend.
Ein Totschlag gem. § 212 StGB wird zum Mord gem. § 211 StGB, wenn der Täter die Tötung mit „gemeingefährlichen Mitteln“ begeht. Was darunter zu verstehen ist und warum diese Tötung in besonderer Weise verwerflich ist, wollen wir uns nachfolgend einmal anschauen.
Kann eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit auch außerhalb von § 377 HGB bestehen? Mit dieser Frage musste sich zuletzt der BGH in seinem Urteil vom 2.7.2019 – AZ VIII ZR 74/18 auseinandersetzen.
Das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, das allg. Gleichheitsrecht, wir nach einem gesonderten Schema geprüft. Hier gilt es eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem festzustellen und zu klären ob diese durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Zudem ist es teils sogar geboten, die sog. „Neue Formel“ anzuwenden.
Bei der Suche nach einer Antwort auf diese Frage ist zunächst einmal danach zu unterscheiden, ob der Täter an Corona erkrankt ist oder nicht. Ist er erkrankt, muss wiederum danach gefragt werden, ob er von seiner Erkrankung weiß. Schließlich könnte von Relevanz sein, ob das Opfer bereits an Corona erkrankt ist oder nicht. Und wenn es nicht erkrankt ist, muss geprüft werden, ob es zeitlich nachfolgend erkrankt und ob diese Erkrankung auf das „Anhusten“ zurückzuführen ist.
Der föderale Staat verteilt die Kompetenzen auf verschiedene Ebenen. Dies führt teils zu sehr unterschiedlichen Regelungen, etwa im Schulwesen. Wie ist das Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen geregelt, welche Aufgaben und Rechte haben diese? Welche Rolle spielt die EU?
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