18 Suchergebnisse



  • ZR
    Grundfragen zum Mitverschulden

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    Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit Grundfragen zum Mitverschulden beschäftigen.

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  • SR
    Was ist eine prozessuale Tat?

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    Die prozessuale Tat ist im Strafverfahren von großer Relevanz. So ist Gegenstand des Urteils gem. § 264 StPO nur die in der Anklage bezeichnete Tat. Art. 103 Abs. 3 GG macht deutlich, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal bestraft werden darf (ne bis in idem). Schauen wir uns deswegen nachfolgend einmal an, was unter einer prozessualen Tat zu verstehen ist.

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  • SR
    Kann bei § 316 StGB ein Mitfahrer Täter sein?

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    Die Täterschaft bestimmt sich in Abgrenzung zur Teilnahme im Wesentlichen nach der Tatherrschaft. Für den BGH ist sie ein wesentliches Kriterium zur Bestimmung des Täterwillens, für die h.Lit. das ausschlaggebende, objektive Abgrenzungskriterium. Was setzt nun aber die Tatherrschaft voraus und wer kann bei § 316 StGB Täter sein?

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  • SR
    Die mutmaßliche Einwilligung beim Diebstahl gem. § 242 StGB

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    Das geschützte Rechtsgut beim Diebstahl ist jedenfalls das Eigentum. Da es sich um ein Individualrechtsgut handelt, ist eine rechtfertigende Einwilligung möglich, die als tatsächliche und mutmaßliche Einwilligung in Erscheinung treten kann.

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  • SR
    Die tatbestandliche Handlungseinheit

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    Die tatbestandliche Handlungseinheit ist nicht identisch mit der Tateinheit gem.§ 52 StGB. Was aber ist der Unterschied?

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  • SR
    Was ist eigentlich ein alternativer Vorsatz?

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    § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn das Gesetz stellt fahrlässiges Handeln ausdrücklich unter Strafe (z.B. bei § 222 StGB). Vorsatz bedeutet grundsätzlich „Wissen und Wollen“ der Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale. Wie ist die Strafbarkeit des Täters nun aber zu ermitteln, wenn der Täter entweder den einen oder aber den anderen Tatbestand oder aber Rechtsgutsträger verletzen möchte?

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  • SR
    Der Einbruchdiebstahl – wann geht`s los?

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    Der Diebstahl gem. § 242 I StGB ist als Einbruch – Diebstahl gem. § 244 I Nr. 3 und IV StGB qualifiziert, wenn der Täter in eine (dauerhaft genutzte) Wohnung einbricht, einsteigt usw. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Geschäftshaus, dann findet der besonders schwere Fall gem. § 243 I 2 Nr. 1 Anwendung. § 243 I 2 Nr. 2 kommt auch zur Anwendung, wenn der Täter ein verschlossenes Behältnis aufbrechen möchte. Hat nun ein Täter, der zum „Einsteigen bzw. Aufbrechen“ ansetzt, auch zum versuchten Diebstahl angesetzt?

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  • SR
    § 16 I StGB und das Koinzidenzprinzip

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    Aus § 16 I StGB ergibt sich, dass der Vorsatz des Täters/der Täterin „bei Begehung der Tat“ vorhanden sein muss. Dies nennt man das Koinzidenz- oder auch Simultanitätsprinzip. Was genau bedeutet das aber?

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  • SR
    Der fehlgeschlagene Versuch und das mehraktige Geschehen

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    Beim fehlgeschlagenen Versuch ist ein Rücktritt gem. § 24 StGB nicht möglich. Ein Fehlschlag liegt dann vor, wenn der Täter glaubt, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Vollendung im unmittelbaren Fortgang nicht mehr herbeiführen zu können. Auf welchen Beurteilungszeitpunkt ist nun aber bei einem mehraktigen Geschehen abzustellen?

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  • SR
    Der Rücktritt eines Mittäters im Vorbereitungsstadium

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    Eine Besonderheit stellt der Rücktritt eines Mittäters im Vorbereitungsstadium dar. Sagt sich ein Mittäter noch im Vorbereitungsstadium von der Tat los, wird die Haupttat jedoch vollendet und ist für die Vollendung der Tatbeitrag des Mittäters noch ursächlich, so ist streitig, wie dieser Fall zu lösen ist.

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  • SR
    Der § 315d StGB - Teil 3

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    Wir machen weiter mit unserer Reihe zu § 315d StGB und schauen uns heute einmal an, was unter einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen ist.

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  • SR
    Der § 315d StGB - Teil 2

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    Nachdem wir uns im ersten Teil unserer kleinen Reihe zu § 315d StGB mit der Struktur der Norm befasst haben, schauen wir uns nun den Prüfungsaufbau an, den Sie in der Klausur beachten sollten.

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  • SR
    Der § 315d StGB - Teil 1

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    Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu spektakulären, illegalen Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang kam, deren Teilnehmer mit den bestehenden Strafrechtsnormen nicht immer schuldangemessen betraft werden konnten – man denke nur an den „Berliner Raser“ – hat der Gesetzgeber reagiert und im Jahr 2017 mit § 315d StGB verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt. Wir schauen uns die wesentlichen Aspekte einmal mit der heute beginnenden Reihe an.

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  • SR
    error in persona vel objecto und aberratio ictus

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    Die Abgrenzung error in persona zur aberratio ictus fällt vielen in der Klausur schwer. Schauen wir uns also einmal an, worin sich der Irrtum und das Fehlgehen der Tat unterscheiden.

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  • SR
    Der Vorsatz und der Irrtum gem. § 16 I StGB

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    Gem. § 15 StGB muss der Täter vorsätzlich handeln, d.h. (nach h.M.) mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Weiß der Täter nun nicht, dass er ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht, dann hängt es davon ab, welcher Natur sein Irrtum ist.

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  • SR
    Der Rücktritt des Alleintäters – was müssen Sie beachten?

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    Gem. § 24 StGB ist beim Versuch ein strafbefreiender Rücktritt möglich. Abs. 1 regelt den Rücktritt des Alleintäters, Abs. 2 jenen bei mehreren Tatbeteiligten. Wir wollen uns nachfolgend einmal den Rücktritt des Alleintäters gem. Abs. 1 S. 1 genauer ansehen.

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  • SR
    Kraftfahrzeugrennen, Wohnungseinbruchsdiebstahl und Medienöffentlichkeit

    Im Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Gesetze verabschiedet, die in mündlichen Prüfungen und / oder Klausuren in Zukunft relevant werden. Es handelt sich um den Wohnungseinbruchsdiebstahl, um verbotene Kraftfahrzeugrennen und die Erweiterung der Medienöffentlichkeit. Wir geben Ihnen einen Überblick.

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  • SR
    Abgrenzung dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit

    Abgrenzung dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit

    Immer wieder ein "Klausurklassiker": die Abgrenzung dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit!

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