Bei einer wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt gem. § 105 StPO rechtswidrigen Durchsuchung ist es möglich, dass die dabei unmittelbar aufgefundenen Beweise aufgrund eines Verwertungsverbots nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden dürfen. Aber was ist mit anderen Beweisen, z.B. der im Anschluss gemachten geständigen Einlassung des Beschuldigten? Gibt es hier eine "Fernwirkung"?
Kann man Beweismittel in einem späteren Strafverfahren verwerten, die im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei sichergestellt wurden? Nach § 161 II 1 StPO ist das grundsätzlich möglich. Gilt das aber auch, wenn man dadurch bewusst eine Durchsuchung gem. § 102 StPO umgeht?
Staatsorga kompakt: Wir hatten erklärt, welche Wahlrechtsgrundsätze sich aus dem GG für die Bundestagswahlen ergeben. Aber was passiert eigentlich, wenn die Wahlen fehlerhaft verlaufen und die die Grundsätze verletzt werden?
Ist jedes Unterlassen tatbestandsmäßig? Aus welchen Ansätzen kann sich eine Pflicht zum Handeln ergeben? Woraus folgen VSP´en? Hier eine kurze Übersicht.
Verstößt das Verhalten eines Preisvergleichsportals gegen § 5a Abs. 2 UWG welches nur solche Anbieter bei seinem Vergleich berücksichtigt die mit dem Vergleichsportal eine Provisionsvereinbarung (10-15%) für den Fall des Vertragsschlusses vereinbart haben, wenn es auf seiner Internetseite auf diese Konditionen nicht deutlich hinweist?
Welches Wahlsystem legt das GG für die Bundestagswahl fest? Richtige Antwort: gar keines. Das sog. System der personalisierten Verhältniswahl folgt allein aus dem BWahlG. Was aber schreibt das GG vor?
Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgen auch Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot. Jenseits der strikten Regelung für das Strafrecht nach Art. 103 II GG ist die Sache aber kompliziert...
Staatsorga kompakt: Ein wesentlicher Ausdruck des Rechtsstaatsprinzip ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Was genau bedeuten Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes?
Fragen zur Form sind gerne Gegenstand von Klausuren. Hier gilt es genau zu arbeiten und insb. zu zitieren. Vorliegend finden sie eine kleine Auswahl der häufigsten Ungenauigkeiten.
Im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anerkenntnisses gilt es insbesondere die drei Formen eines solchen zu kennen und zu prüfen, nämlich das "abstrakte" Schuldanerkenntnis, das deklaratorische Schuldanerkenntnis und das "konkrete" Schuldanerkenntnis.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen