Das geschützte Rechtsgut beim Diebstahl ist jedenfalls das Eigentum. Da es sich um ein Individualrechtsgut handelt, ist eine rechtfertigende Einwilligung möglich, die als tatsächliche und mutmaßliche Einwilligung in Erscheinung treten kann.
Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit einer bestimmten Frage zur Rechtsfolge aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 auseinandersetzen. Kann über § 1004 Abs. 1 Satz 1 eine bestimmte Handlung verlangt werden? Das kommt drauf an.
Die Berlinerinnen und Berliner haben sich am 26. September für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit ist der Berliner Senat nun aufgefordert dazu ein Gesetz zu erarbeiten.
Defensiver und aggressiver Notstand
Zum Wochenende sind bundesweite Regelungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Dabei gab es auch erhebliche Kritik, vor allem die Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen wurde bezweifelt.
Den Religionsgemeinschaften kommt nach dem GG eine besondere Rolle zu. Die Glauben-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 4 GG geschützt, ergänzt wird dieser durch Art. 140 GG, nach dem Regelungen der WRV - die sog. Fünf Kirchenartikel - weitergelten.
Unter Wegnahme wird der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers verstanden. Die Wegnahme ist damit in 3 Schritten zu prüfen:
Strafrechtlich relevante Sachverhalte gelangen auf unterschiedlichen Wegen zur Kenntnis der Verfolgungsbehörden. Sobald die Verfolgungsbehörden Kenntnis erlangt haben, sind sie gem. § 152 II StPO (Legalitätsprinzip) verpflichtet. Häufig geschieht diese Kenntniserlangung durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Was ist nun der Unterschied?
Hier findest Du die relevanten Abgrenzungskriterien.
Die allermeisten Klausuren im Verwaltungsrecht beginnen mit Ausführungen zur „öffentlich-rechtlichen Streitigkeit“. Oft reicht ein kurzer Hinweis auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der streitentscheidenden Norm nach der sog. „modifizierten Subjektstheorie“. Es gibt aber auch Klausur-Konstellationen, in denen der öffentlich-rechtliche Charakter der Streitigkeit problematisch und daher näher zu begründen ist. Die wichtigsten Fallgruppen haben wir hier übersichtlich für euch zusammengefasst:
Mit seinem Urteil vom Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 213/17 bekräftigt der BGH, dass Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung formlos möglich sind, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539).
§ 548 I 1 verkürzt die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache auf 6 Monate. Nach Satz 2 beginnt die Verjährung erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Das ist für den Mieter günstig. Fraglich ist, ob der Vermieter nach Verjährung der vertraglichen Ansprüche über das Deliktsrecht Ansprüche gegen den Mieter geltend machen kann.
Beate Zschäpe wurde gestern vom OLG München wegen zehnfachen, mittäterschaftlich begangenen Mordes, sowie wegen Mordversuchs, Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das OLG ging also offensichtlich davon aus, dass ihr die Tathandlungen der unmittelbar handelnden Täter Böhnhardt und Mundlos über § 25 II StGB zugerechnet werden können
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Gewährleistung vom 28.4.2017 mit Wirkung ab dem 1.1.2018 zog Änderungen im Rahmen des Kaufrechts nach sich. Diese Änderungen haben wir bereits in einigen Beiträgen erörtert. Im folgenden Beitrag wollen wir uns einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts ansehen.
Manche Konstellationen sollte man einmal gesehen haben um eine Sensibilität für die Fallbearbeitung zu entwickeln. Anbei findest Du einen Fall zum üben der in der Klausur häufig Probleme bereitet, da der Schwerpunkt regelmäßig verkannt wird.
Was ist zu tun, wenn Bereicherungsrecht zu prüfen ist und sich aus dem Sachverhalt nicht ergibt, ob eine Barzahlung erfolgte oder eine Überweisung vorgenommen wurde.
Kann eine Ausschreibung zur Fahndung bei einem KfZ einen Rechtsmangel begründen?
Die Formen der Eigentumsverletzung und zugehörigen Abgrenzungsprobleme in Kurzform.
Das BVerfG (1 BvR 2821/11, 1 BvR 1456/12, 1 BvR 321/12) hat die Regelungen über den Atomausstieg im AtomG für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar erklärt.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen