Recht interessant

Hier findest Du Hinweise zu aktuellen Gesetzesvorhaben und interessanten Aufsätzen sowie kleine examensrelevante Themenreihen im ZR, SR und ÖR.
  • ZR
    Welcher Beschaffenheitsbegriff gilt nach der Schuldrechtsmodernisierung

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    In Betracht kommen grds. der enge und der weite Beschaffenheitsbegriff. In diesem Beitrag wollen wir uns der Frage widmen welcher der beiden Begriffe in der Klausur zu Grunde zu legen ist.

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  • ÖR
    Probleme bei der Regierungsbildung

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    GroKo? Kenia? Schwarz-links? Simbabwe? Die Ergebnisse der Thüringer Landtagswahlen erschweren die Bildung einer stabilen Regierung. Aber was wäre eigentlich bei vergleichbaren Ergebnissen bei Bundestagswahlen? Welche Regelungen enthält das Grundgesetz für eine solche Situation?

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  • ZR
    Wann kann eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB angenommen werden?

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    In diesem Beitrag wollen wir uns u.a. ansehen wann von einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgegangen werden kann.

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  • SR
    § 306c StGB und der gefahrspezifische Zusammenhang

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    Unsere kleine Reihe zu den Erfolgsqualifikationen beendet wir heute mit der Brandstiftung mit Todesfolge gem. § 306c StGB. Und natürlich liegen auch hier die Probleme beim gefahrspezifischen Zusammenhang. Sind auch Teilnehmer geschützt, die beim Schmiere stehen verbrennen? Und was ist mit den mutigen Rettern, die in ein brennendes Haus hineinlaufen und dort umkommen?

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  • SR
    § 227 StGB und der gefahrspezifische Zusammenhang

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    Wir setzen unsere kleine Reihe zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei Erfolgsqualifikationen fort und befassen uns heute mit dem „Klausur-Klassiker“ schlechthin, nämlich der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB.

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  • SR
    § 238 III StGB und der gefahrspezifische Zusammenhang

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    Wir setzen unsere kleine Reihe zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei Erfolgsqualifikationen fort und befassen uns heute mit der Nachstellung mit Todesfolge gem. § 238 I, III StGB. Kann man den gefahrspezifischen Zusammenhang auch dann bejahen, wenn sich das Opfer selbst tötet?

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  • SR
    § 251 StGB und der (sukzessive) gefahrspezifische Zusammenhang

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    Der Raub mit Todesfolge gem. § 251 StGB ist eine Erfolgsqualifikation zum Raub und, wegen des Verweises der §§ 252, 255 StGB, auch zur räuberischen Erpressung und zum räuberischen Diebstahl. Die Todesfolge muss der Täter des Grunddelikts wenigstens leichtfertig herbeigeführt haben. Darüber hinaus muss zwischen dem Grunddelikt und dem Tod ein gefahrspezifischer Zusammenhang bestehen. Was ist darunter nun zu verstehen?

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  • ZR
    Anfechtbarkeit einer Vollmacht

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    In diesem Beitrag wollen wir uns eine weitere Frage zum Stellvertretungsrecht ansehen. Es geht um den Irrtum bei der Vollmachtserteilung und die damit einhergehende Frage nach der Möglichkeit der Anfechtung der Vollmacht.

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  • ZR
    Die verschiedenen Arten der Vollmacht.

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    In diesem Beitrag wollen wir uns einen kleinen Überblick über die verschiedenen Arten der Vollmacht ansehen.

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  • SR
    Wie wirkt sich eigentlich der error in persona auf Tatbeteiligte aus?

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    Trifft der Täter ein anderes Objekt als das ursprünglich vorgestellte, so stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um einen unbeachtlichen error in persona oder aber um eine aberratio ictus handelt. Ist das zum Zeitpunkt der Vornahme der Tathandlung avisierte Angriffsobjekt auch zugleich das Verletzungsobjekt, dann handelt es sich um einen error in persona. Hat der Täter nicht alleine agiert, sondern mit eine Mittäter oder gibt es vielleicht einen Anstifter oder ist er gar nur Werkzeug, dann stellt sich die weitere Frage, wie sich dieser Irrtum auf den Teilnehmer auswirkt.

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