Bundesgerichtshof legt Fragen zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.
A wirbt ohne Einwilligung mit dem Bild des berühmten Sängers B für seine Produkte. Unterstellt dem B steht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des APR zu, wie ist der Schadensersatz zu berechnen?
Findet § 817 S. 2 analog auch außerhalb des Bereicherungsrechts Anwendung?
Bei Produktfehlern kommt eine Haftung nach dem ProdHaftG und nach dem BGB in Betracht. In welcher Reihenfolge sind die Rechtsbereiche zu prüfen und wann ist in Produkthaftungsfällen das BGB von besonderer Bedeutung?
Heute geht es darum, ob und inwieweit die Ansprüche aus Verletzung des APR eines Verstorbenen auf die Erben übergehen.
Wann ist § 823 II von besonderer Relevanz in der Klausur? § 823 II wird regelmäßig neben § 823 I geprüft und steht mit diesem in Anspruchskonkurrenz. § 823 II kann jedoch neben § 823 I regelmäßig kurz gehalten werden, da er i.d.R. einen zu § 823 I gleichlaufenden Anspruch gewährt. Wann jedoch ist § 823 I von besonderer Bedeutung und geht über die Haftungsreichweite von § 823 I hinaus. Anders gefragt inwieweit divergieren die Bezugspunkte der jeweiligen Normen?
A klagt gegen B und C als Gesamtschuldner vor dem zuständigen Amtsgericht München. Hierbei macht er Ansprüche auf Schadensersatz und auf Herausgabe einer Sache geltend. Welche Punkte sollten vor der Begründetheit angedacht werden?
In diesem Beitrag wollen wir uns kurz mit den Gefahren einer „Kürzung“ der Miete wegen eines Mangels beschäftigen.
Hier ein kleiner Fall zur Möglichkeit der Geltendmachung von Einreden i.R.d. sog. Revokationsklage.
Die Geschäftsbesorgung. In der Klausur i.d.R. unproblematisch, dennoch sollten sie die Definition bringen und die Grundlagen kennen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen