Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Reichweite und dem Umfang von Duldungspflichten aus § 906 Abs. 1 beschäftigen.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Unterlassungsanspruch im Nachbarrecht, Zur Kenntnis des Vertreters beim Grundstückskauf sowie zur Anrechnung von Vorteilen beim Käufer durch eine Mängelbeseitigung einer gebrauchten Sache.
Darf Kunst alles? Das BVerfG hat eine wichtige Entscheidung zu den Grenzen der Kunstfreiheit und zur Abwägung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht getroffen.
Dass eine unterlegene Partei erst nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens überhaupt von dem Rechtsstreit erfährt - und im Falle eines unbegründeten Antrags - überhaupt nicht: klingt komisch, ist aber in Pressesachen so. Ob und inwieweit ein solches Verfahren verfassungsgemäß ist, hat nun das BVerfG entschieden.
Das OLG Frankfurt am Main beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 mit der Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten, der seine Strafe weitgehend verbüßt hat und wegen des Strafrestes unter Bewährung steht, zulässig ist.
Ein Blogger hatte sie als "Luder vom Lerchenberg" und "delirierende Hausfrau" bezeichnet. Vor den Zivilgerichten klagte sie zwar erfolgreich auf Unterlassung, aber erfolglos auf Geldentschädigung. Nun hat das BVerfG entschieden
Ein anschaulicher Fall zum APR. Der BGH beschäftigt sich im, Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14 mit dem Recht auf Löschung von intimen Aufnahmen nach Beendigung der Beziehung. Der Schwerpunkt liegt klar auf dem examensrelevanten sog. quasinegatorischen Unterlassungsanspruch.
In der hier besprochenen Entscheidung hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Unterlassungsanspruch des Nachbarmieters gegen das Rauchen des Nachbarn auf dessen Balkon besteht. Hier hat der BGH u.A. entschieden, dass die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, auch dann eine verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 Abs. 1 BGB ist, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist.
Die „Bild“-Berichterstattung führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Hier wehrte sich Starfriseur Udo Walz gegen eine ihn erwähnende Berichterstattung in dem Internetportal www.bild.de. Der BGH hatte sich daher mit den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichtserstattung zu befassen. Hier hat der BGH u.a. entschieden, dass bei der Abwägung des Interesses eines Betroffenen am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten mit dem Recht des Berichterstattenden auf Meinungs- und Medienfreiheit für ein Überwiegen der letztgenannten Interessen spricht, dass die angegriffene Berichterstattung mit wahren Tatsachenbehauptungen den Betroffenen nur in seiner beruflichen Sphäre betrifft.
In dieser Entscheidung hatte sich das OLG Nürnberg damit zu befassen, inwieweit eine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden in Betracht kommt. Es entschied, dass Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen begründen. Gerade die Prüfung von gesetzlichen Ansprüchen im Zivilrecht ist auch immer wieder Prüfungsstoff im ersten juristischen Staatsexamen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von besonderer Relevanz. Aber auch davon abgesehen, lohnt das Lesen auf jeden Fall: Gerade wenn das OLG Nürnberg von den „Aktivitäten der Biber“ spricht, kann man nur schmunzeln.
Die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine verhältnismäßig häufige Prüfungsmaterie für das erste Staatsexamen dar. Gerade hier kommt es darauf an Problembewusstsein zu zeigen. Des Weiteren müssen Sie zeigen, dass Sie Argumente gut abwägen können. Anhand des hier besprochenen Sachverhalts lässt sich beides gut üben. Der BGH hat hier entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ i.H.v. 29,65 € berechnet wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, wenn der Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Das Gleiche gilt für eine Klausel, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist, jedenfalls dann, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.
Darf ein sog. "Flashmob" als Arbeitskampfmaßnahme benutz werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich in NJW 2014, S. 1874 ff. das Bundesverfassungsgericht.
„Der Fall Kachelmann“, also das Strafverfahren gegen den bekannten Journalisten und Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung, beschäftigte nicht nur die deutsche Justiz über Monate hinweg: Durch die ausführliche Berichterstattung in sämtlichen Medien konnte auch jeder Bürger in der Bundesrepublik laufend Anteil an dem Verfahren nehmen. Der Inhalt der Berichterstattung war dabei für Kachelmann nicht immer angenehm: So verbreitete die Bildzeitung nach Anklageerhebung, aber noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung, auf ihrer Internetseite eine Einlassung Kachelmanns aus seiner ersten nichtöffentlichen Vernehmung durch den Haftrichter, welche die gängigen Sexualpraktiken mit seiner ehemaligen Freundin zum Gegenstand hatte. Kachelmann erhob Klage auf Unterlassung der weiteren Verbreitung seiner Einlassung gegen die Bildzeitung; das Verfahren ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim BGH. Dieser hatte sich in seinem Urteil vom 19.03.2013 – VI ZR 93/12 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) damit auseinanderzusetzen, ob (a) eine Berichterstattung, aus der sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ziehen lassen, während eines laufenden Strafverfahrens zulässig ist und ob (b) dem Kläger hier der geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung zusteht.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in seiner zivilrechtlichen Wehrhaftigkeit prinzipiell anerkannt. Der BGH entschied nun unlängst über einen derartigen Abwehranspruch. Die Materie ist gerade wegen Ihrer völkerrechtichen Determinante (Stichworte: Caroline v. Monaco; EGMR) interessant und stetig im Fluss. Studierende sollten die Entscheidung auch deshalb durchlesen, weil sie eine interessante prozessuale SItuation behandelt, die für ambitionierte Notenstufen unbedingt beherrscht werden sollte. BGH, Urt. v. 18. 9. 2012 – VI ZR 291/10, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de und nachzulesen in der NJW 2012, 3645.
...und ähnliche Bildnisse sind zuweilen in Museen, Schlossanlagen oder pittoresken Vorgärten zu bestaunen. Seltener auch anzufassen. Während Letzteres ohne weiteres vom Eigentumsschutz umfasst wird, streiten sich Gelehrte, Lehrende und Rechtsprechung darüber, ob auch nicht autorisierte Ablichtungen über außervertragliche Abwehransprüche unterbunden werden können. Der BGH entschied in seinem Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 14/12 (abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder nachzulesen in der NJW 2013, 1808) dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält. Wer die nicht kennt oder sich am deutschen Instanzenlabyrinth erfreuen möchte, dem sei die Entscheidung zum Studium empfohlen.
Für die Praxis mehr als relevant: Der BGH urteilt erstmals, dass Suchmaschinenbetreiber (vorliegend: Google) für automatisch generierte Vervollständigungsvorschläge (autocomplete) in der Sucheingabe haftbar gemacht werden können. Für die Examensvorbereitung auch relevant: Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung des "Online"-Persönlichkeitsschutz über §§ 823, 1004 BGB weiter! BGH Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12 abrufbar (nach Veröffentlichung) unter www.bundesgerichtshof.de
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