In unserem Rechtsprechungsüberblick zum öffentlichen Recht erörtern wir diesmal vier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - A) zur Frage, ob Verbeamtungsaltershöchstgrenzen mittelbar geschlechtsdiskriminierend sind, B) zum Begriff des „landwirtschaftlichen Betriebs“ in der Baunutzungsverordnung und C) zwei zur Professorenvergütung.
Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert unverzüglich Regelungen für Triage-Kriterien zu schaffen, räumt dabei aber einen breiten Spielraum ein.
Die Stadt Koblenz hatte in ihrer Badeordnung das Tragen von Burkinis außerhalb des Schulschwimmens verboten. Muslimischen Badegästen, die auf dem Tragen der Burkini bestanden, konnte Hausverbot erteilt werden. Das OVG Rheinland-Pfalz musste die Badeordnung überprüfen.
Dürfen Soldaten lange Haare tragen? Dürfen Soldatinnen anders behandelt werden? Und wer ist überhaupt zuständig dafür, dies zu entscheiden? Das BVerwG mit wichtigen Erkenntnissen zur Wesentlichkeitstheorie.
Kleider machen Leute? Darf eine Richterin ein Kopftuch während ihrer Amtstätigkeit tragen? Nur ein Stück Stoff oder eine Gefahr für die staatliche Neutralität? Unser neuester Fall aus "BGH & Co".
Ein italienisches Gesetz verbietet italienischen Bürgern gewerblich die Ascheurnen von Verstorbenen in Italien aufzubewahren. Ein Fall für den EuGH?
Racial Profiling. Die Bundespolizei hatte eine Identitätsfeststellung durchgeführt und die Ausübung ihres Ermessens - neben anderen Aspekten - auch auf die Hautfarbe der angesprochenen Person gestützt. Schließlich gebe es eine Vielzahl von Straftaten, die durch junge Männer aus Nordafrika verübt wurden.
Nach Ausschreitungen hat ein Fußball-Fan ein bundesweites Stadionverbot bekommen. Das BVerfG musste die Frage klären, ob das Willkür ist und ob Fußballvereine an Grundrechte gebunden sind
BVerfG verlangt "Drittes" Geschlecht im Geburtenregister Das Personenstandsrecht muss in Zukunft neben "männlich" und "weiblich" noch ein "drittes Geschlecht" vorsehen (oder auf das Merkmal Geschlecht ganz verzichten). Gegen welche Grundrechte das bisherige Recht verstößt könnt ihr in unserer Falllösung nachlesen.
Ein Freizeitbad, das als öffentliches Unternehmen geführt wurde, gewährte Einheimischen einen Nachlass auf den Eintrittspreis. Ein Besucher aus Österreich sah sich dadurch diskriminiert und verlangte nach dem Besuch des Bades den Differenzbetrag zurück. "Pacta sunt servanda" sagen die Zivilgerichte und lehnen eine unmittelbare Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG oder dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot ab. Das BVerfG entscheidet zur "Flucht ins Privatrecht", zum allgemeinen Gleichheitssatz und zum Recht auf den gesetzlichen Richter.
Das Sächsische OVG hatte sich mit den Voraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses zu befassen. Mit Beschluss vom 17. November 2015 (Az. 6 K 961/13) stellte das Gericht fest, dass ein derartiges Interesse auch bei sich typischerweise kurzfristig erledigenden Verwaltungsakten bestehen könne – vorausgesetzt sei daneben aber, dass ein besonders gewichtiger Grundrechtseingriff im Raume steht.
Sog. „AGG-Hopper“ sind mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen und Problem. Bewerbungen erfolgen hier nur zum Schein, um bei einer erhofften Ablehnung Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Auch im vorliegenden Fall hatte sich das BAG mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Hier geht der Senat davon aus, dass die Eigenschaft eines Bewerbers i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur gegeben ist, wenn mit der Bewerbung auch das Ziel verfolgt wird, tatsächlich eingestellt zu werden.
Auch Arbeitsrecht gehört zum Pflichtfachstoff für das erste Staatsexamen (§ 11 Abs. 2 Nr. 6 JAG NRW). Trotzdem werden von den Justizprüfungsämtern arbeitsrechtliche Sachverhalte nicht allzu häufig gestellt. Umso wichtiger ist es aber daher, die neuen und wichtigen Entscheidungen aus diesem Bereich zu kennen. In dem hier besprochenen Fall hat das BAG entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren einräumt, diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 S. 3 Nr. 1 AGG zulässig sein kann.
Es schlug hohe Wellen, als Bundespräsident Joachim Gauck NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnete. Im Saarland kritisierte die Bildungsministerin die NPD mit harten Worten. Die NPD ging gegen beide Äußerungen verfassungsrechtlich vor. Wie weitgehend darf sich der Bundespräsident öffentlich über politische Parteien äußern und sie kritisieren? Welche Grenzen müssen hingegen Mitglieder einer Bundes- oder eine Landesregierung beachten? Wo liegen die Unterschiede der beiden Fallgruppen?
Das Angonese-Urteil des EuGH (nachzulesen in EuZW 2000, S. 468) hat sich in kurzer Zeit zum Klassiker entwickelt, den jeder Studierende kennen muss. Es ist maßgebend für die Dogmatik der Grundfreiheiten und eignet sich besonders gut als Grundlage für eine Klausur. Knackpunkt der Entscheidung war die Frage, ob Privatrechtssubjekte Adressaten der Arbeitnehmerfreizügigkeit sein können.
Zu den berühmtesten Entscheidungen im Europarecht zählt das Cassis de Dijon-Urteil (nachzulesen in NJW 1979, S. 1766), in dem sich der EuGH mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit auseinandersetzte. Dabei führte er einerseits die Figur der ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe ein, andererseits wendete er erstmals das sog. Herkunftslandprinzip an.
In dem unter dem Namen „Keck“ bekannt gewordenen Urteil aus dem Jahr 1993 befasste sich der EuGH u.a. mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 30 EWGV (heute Art. 34 AEUV). Ihre große Bedeutung erlangte die Entscheidung dadurch, dass der EuGH seine bis dato in der Dassonville-Formel enthaltene sehr weite Definition einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ wieder begrenzte.
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