17 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 8

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns im Rahmen der Straßenverkehrsdelikte die konkrete Gefahr bei den §§ 315b Abs. 1, 315c Abs. 1und 315 d Abs. 2 StGB und den entsprechenden Gefährdungsvorsatz in Abgrenzung zum Tötungsvorsatz an.

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  • SR
    Schwierige Abgrenzung - Täterschaft und Teilnahme

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    Das Strafrecht kennt anders als das Ordnungswidrigkeitenrecht kein „Einheitstäterprinzip“. Vielmehr müssen Sie in einer Klausur sauber herausarbeiten, ob sich ein Täter mit seinem Tatbeitrag wegen z.B. Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB oder aber „nur“ wegen Anstiftung gem. § 26 StGB oder Beihilfe gem. § 27 StGB strafbar gemacht hat.

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  • ÖR
    Rechtsprechung – Klassikerentscheidungen, "Cicero"

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    Im Folgenden widmen wir uns der Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung bei Geschäftsträumen. Der vorliegende Fall beruht auf zwei wichtigen Entscheidungen des BVerfG zur Pressefreiheit: der sog. „Cicero“ Entscheidung zu zwei Verfassungsbeschwerden vom 27.02. 2007, BVerfGE 117, 244 ff. und dem grundlegenden „Spiegel“ Urteil vom 05.08. 1966, BVerfGE 20, 162 ff.

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  • SR
    Die Verwendung unrichtiger Daten bei § 263a StGB

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    Der Computerbetrug gem. § 263a StGB begegnet Ihnen in der Prüfung überwiegend in der 3. Variante, dem „unbefugten Verwenden von Daten“. Aktuell musste sich der BGH aber mit der 2. Variante, dem „Verwenden unrichtiger Daten“ befassen. Da er diese Variante zugleich von der 3. Variante abgegrenzt hat, wollen wir uns die Entscheidung einmal näher ansehen.

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  • SR
    Der normativ betrachtete § 216 StGB und seine Verfassungskonformität!

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    Die Rechtsprechung zur Abgrenzung einer strafbaren Tötung eines anderen (ggfs. auf Verlangen, §§ 212, 216 StGB) von der straflosen Beihilfe zum Suizid ist seit Jahren im Wandel vor allem, seitdem der Gesetzgeber und das BVerfG das Selbstbestimmungsrecht gestärkt haben. Nunmehr hat der BGH einen interessanten Beschluss erlassen, mit welchem er u.a. eine verfassungskonforme Auslegung des § 216 StGB in Aussicht stellt.

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  • SR
    Wann wird der Zeuge zum Beschuldigten und was ist mit der Widerspruchslösung im Ermittlungsverfahren?

    Streit bei BGH – wann ist der große Senat gem. § 132 III 1 GVG anzurufen?

    Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung von Zeugen oder des Beschuldigten führt zur Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung und i.d.R. auch zum Beweisverwertungsverbot. Problematisch ist dabei häufig, ab wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird. Ob das spätere Urteil trotz Verwertungsverbots auf dem Beweismittel beruhen darf, hängt wiederum in einigen Fällen nach Ansicht des BGH vom Widerspruch in der Hauptverhandlung ab. Ob dies auch für Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren gilt, hat der BGH nun ebenso wie die Frage, ab wann die Beschuldigteneigenschaft beginnt, geklärt.

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  • SR
    Ist das Unterlassen von Rettungsbemühungen bei einem freiverantwortlichen Suizid strafbar?

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    Die Abgrenzung der straflosen Teilnahme an einem freiverantwortlichen Suizid von der täterschaftlichen Tötung eines anderen taucht regelmäßig in Klausuren auf. Nunmehr gibt es eine neue Entscheidung des BGH, mit welcher dieser seine Rechtsprechung zur Tötung (auf Verlangen) durch das Unterlassen von Rettungsbemühungen geändert hat.

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  • SR
    Die Gewahrsamsenklave bei den §§ 242 und 249 StGB

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    Sowohl der Diebstahl gem. § 242 StGB als auch der Raub gem. § 249 StGB setzen die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus. Ob eine vollendete Wegnahme vorliegt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Der BGH hat sich in 2019 mit dem „Klassiker“ der Wegnahme von Sachen in Selbstbedienungsläden beschäftigen müssen und hat dabei schulbuchmäßig die Voraussetzungen durchgeprüft.

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  • ZR
    Vererblichkeit einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

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    Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23. Mai 2017 - VI ZR 261/16) zur Vererblichkeit von Ansprüchen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Insbesondere wird die Frage geklärt, ob Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit der Klage vor dem Versterben des ursprünglichen Anspruchsinhabers zu einer abweichenden Beurteilung führen kann.

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  • SR
    Gibt es einen Unterlassenstäter neben einem aktiv handelnden Täter?

    Gibt es einen Unterlassenstäter neben einem aktiv handelnden Täter?

    In Klausuren stellt sich mit schöner Regelmäßigkeit die Frage, ob jemand, der es unterlässt, einen aktiv handelnden Täter von der Tat abzuhalten oder aber es unterlässt, die Tat durch z.B. Warnen des Opfers zu verhindern als Nebentäter bestraft werden kann oder ob nicht nur eine Beihilfe durch Unterlassen angenommen werden kann. Hier treffen also Unterlassensdelikt und Täterschaft und Teilnahme aufeinander.

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  • SR
    Ist der tödlich verunglückte Beifahrer bei einem illegalen Autorennen „selbst schuld“?

    Ist der tödlich verunglückte Beifahrer bei einem illegalen Autorennen „selbst schuld“?

    Illegale Autorennen – ob auf Autobahnen oder in der Innenstadt - führen nur allzu häufig zu tödlichen Folgen, die entweder die Teilnehmer selber treffen oder aber unbeteiligte Dritte. In diesen Fällen stellt sich dann die Frage, ob neben den Straßenverkehrsdelikten, vor allem § 315c StGB, auch Tötungsdelikte verwirklicht sein können. Das LG Berlin hat erstmalig mit Datum vom 27.02.2017 einen Raser wegen Mordes an einem unbeteiligten Dritten gem. § 211 verurteilt. Der BGH hat im Fall der Tötung eines am Rennen Beteiligten nur eine fahrlässige Tötung angenommen. Das insoweit klausurrelevante Urteil des BGH vom 20.11.2008 (4 StR 328/08) wollen wir uns nachfolgend einmal ansehen.

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  • SR
    Macht ein Arzt sich strafbar, wenn er einen Suizid durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen begleitet?

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    Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.

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  • SR
    Führt eine Tatprovokation durch verdeckte Ermittler zu einem Verfahrenshinderniss?

    Bislang hatte der BGH diese Frage verneint und bei einer Tatprovokation eines verdeckten Ermittlers (agent provocateur) die Strafzumessungslösung gewählt. Diese Linie vertrat er noch im Mai diesen Jahres (1. Senat, Beschluss vom 19.05.2015, 1 StR 128/15) trotz einer mittlerweile ergangenen Entscheidung des EGMR ("Furcht gegen Deutschland", Individualbeschwerde Nr. 54648/09). Einen Monat später jedoch hat der BGH (2. Senat) seine Rechtsprechung unter Berücksichtigung eben dieser EGMR Rechtsprechung  geändert und in Fällen der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis angenommen.

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  • SR
    "Gestohlene" Steuerdaten: als Beweise verwertbar?

    Ulli Hoeneß, Alice Schwarzer und viele mehr versuchen, sich der staatlichen Strafverfolgung mittels einer Selbstanzeige zu entziehen - mal mehr, mal weniger erfolgreich. Die Hochkonjunktur der Selbstanzeige erklärt sich auch aus der staatlichen Praxis des Ankaufs "gestohlener" Steuerdaten. Erneut musste sich nun ein Gericht, dieses Mal der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.02.2014, VGH B 26/13 - abrufbar unter http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/), mit der Verwertbarkeit von Erkenntnissen befassen, die aus einem solchen Ankauf stammen. Ebenso wie schon zuvor das BVerfG (Beschluss vom 9.11.2010, 2 BvR 2101/09 - abrufbar unter http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-109.html) verneinte der Verfassungsgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot.

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  • SR
    Erst Geld, dann fesseln - die sukzessive Qualifikation beim Raub

    Bei Delikten, bei denen Vollendung und Beendigung auseinanderfallen, stellt sich die Frage, ob die Tat nach Vollendung überhaupt noch (sukzessive) qualifiziert werden kann. Das Problem ähnelt jenem der sukzessiven Mittäterschaft bzw. Beihilfe, welches wir unter http://www.juracademy.de/web/news-detail.php?id=42071 bereits dargestellt haben. Wollen wir uns also erneut diesem ständig , insbesondere im Zusammenhang mit den §§ 242, 249, 253,255 StGB wiederkehrenden Klausurproblem widmen und uns folgenden, in NStZ-RR 2013, 244 abgedruckten Fall ansehen:

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  • SR
    Die sukzessive Mittäterschaft bei Tatplanänderung

    Die sukzessive Mittäterschaft ist ein Klausurklassiker und kann Ihnen in verschiedenen Konstellationen begegnen. Sieht der Normalfall der Mittäterschaft so aus, dass die Mittäter vor dem Eintritt der Tat in das Versuchsstadium sich zusammensetzen und die zu begehende Tat im einzelnen planen, so zeichnet sich die sukzessive Mittäterschaft zumeist dadurch aus, dass einer der Täter mit der Begehung der Tat beginnt und ein zweiter nach dem Eintritt der Tat ins Versuchsstadium entweder vor der Vollendung (relativ unproblematisch) oder aber erst vor der Beendigung (höchst streitig) hinzukommt. Sukzessive Mittäterschaft ist aber auch möglich, wenn einer der Mittäter während der Tat von der geplanten Ausführung abweicht, also eine Tatplanänderung eintritt.

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  • SR
    Rechtsprechungswandel bei Tötung auf Verlangen durch Unterlassen?

    Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München ist die Entscheidung eines an Alzheimer erkrankten Menschen, sich durch eigenes Handeln selbst das Leben zu nehmen, als eigenverantwortliche Selbstgefährdung auch dann verbindlich, wenn infolge von Bewusstlosigkeit ein Tatherrschaftsverlust eintritt. Respektieren die Angehörigen dies, indem sie es unterlassen, ärztliche Hilfe zu holen, machen sie sich nicht gem. §§ 216, 13 StGB strafbar. Es bleibt eine straflose Teilnahme am Suizid.

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