Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. Der Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung vor dem objektiven Mangelbegriff gilt nicht mehr uneingeschränkt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für den Aufbau bei der Prüfung des Mangels. Im vorliegenden Beitrag wollen wir aufzeigen wie die Prüfung künftig aussehen kann.
Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. § 434 BGB begleitet uns in seiner Fassung vor dem 1.1.2022 seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002. Nun gilt es eine „neue“ Struktur im Mängelrecht kennenzulernen. In der vorliegenden Reihe beschäftigen wir uns zunächst mit den Neuerungen zum Mängelrecht und werden sodann auch die weiteren Änderungen gemeinsam besprechen.
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kaufmann kraft Eintragung gemäß § 5 HGB.
Gem. § 344 StPO ist die eingelegte Revision zu begründen. Damit unterscheidet sie sich von der Berufung, die gem. § 317 StPO nicht begründet werden muss, sondern nur begründet werden kann. Bei den Gründen unterscheidet man die relativen von den absoluten Revisionsgründen.
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Für den Fall der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist keine einheitliche Rechtfolge vorgesehen: stattdessen gibt es – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes – unterschiedliche Folgen. Im äußersten Falle kann der VA nichtig, also von Anfang an unwirksam sein.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wann von einem Erklärungsboten auszugehen ist.
In Betracht kommen grds. der enge und der weite Beschaffenheitsbegriff. In diesem Beitrag wollen wir uns der Frage widmen welcher der beiden Begriffe in der Klausur zu Grunde zu legen ist.
In diesem Beitrag wollen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob der Geschäftsunfähige oder der beschränkt Geschäftsfähige Stellvertreter oder Bote sein kann und uns die Gründe für die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit des Handelns genauer ansehen.
In diesem Beitrag wollen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Person Stellvertreter oder Bote sein kann und uns die Gründe für die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit des Handelns genauer ansehen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wie sich Willensmängel auf Prozesshandlungen auswirken und insbesondere, ob Rücknahme und Widerruf möglich sind.
Wir machen weiter mit unserer Reihe zu § 315d StGB und schauen uns heute einmal an, was unter einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen ist.
Die Begründetheit der Verpflichtungsklage. Grundsätzlich steht man hier vor der Wahl: Anspruchsaufbau oder Rechtswidrigkeitsaufbau? Wir plädieren für den Anspruchsaufbau...
Die Anfechtungsklage ist gem. § 42 Abs. 1 VwGO statthaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt. Typischerweise handelt es sich dabei um einen wirksamen, belastenden Verwaltungsakt. Aber was ist in anderen Fällen? Nichtige, erledigte, begünstigende, formelle VAs?
Als Jurist(in) ist man es ja gewohnt, ständig allem und jedem zu widersprechen. Dass der BGH also in einem Widerspruch eine Lösung sieht, überrascht von daher wenig. Worauf bezieht sich nun aber die „Widerspruchslösung“ des BGH?
Im vorliegenden Beitrag, wollen wir uns wichtige Fragen zum neuen Pauschalreisevertragsrecht ansehen und sogleich Grundlagen rund um den Pauschalreisevertrag wiederholen. In Teil I des Beitrags findest Du die ersten 18 Fragen zum neuen Pauschalreisevertragsrecht. Nächste Woche schauen wir uns weitere wichtige Fragen zu diesem Rechtsgebiet an.
Nach Art. 70 GG haben die Länder grundsätzlich die Kompetenz zur Gesetzgebung. Kompetenzen für den Bund ergeben sich aus den Art. 71 - 74 GG.
Systematische Prüfung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments.
Bei einer wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt gem. § 105 StPO rechtswidrigen Durchsuchung ist es möglich, dass die dabei unmittelbar aufgefundenen Beweise aufgrund eines Verwertungsverbots nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden dürfen. Aber was ist mit anderen Beweisen, z.B. der im Anschluss gemachten geständigen Einlassung des Beschuldigten? Gibt es hier eine "Fernwirkung"?
Staatsorga kompakt: Wir hatten erklärt, welche Wahlrechtsgrundsätze sich aus dem GG für die Bundestagswahlen ergeben. Aber was passiert eigentlich, wenn die Wahlen fehlerhaft verlaufen und die die Grundsätze verletzt werden?
Diese in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage erfährt aufgrund eines Anfragebeschlusses des BGH vom 01. Juni 2016 (2 StR 335/15) neue Belebung, weswegen wir uns damit noch einmal beschäftigen wollen.
Welche Verjährungsfrist gilt für den Pflichtteilsanspruch?
Mittels Hyaloronsäure können Falten und Lippen unterspritzt werden. Bei fehlerhafter Behandlung kann es zu teils sichtbaren Knötchen und Knubbeln und in seltenen Ausnahmefällen zu einem tödlichen Schlaganfall führen. Können aufgrund dessen die Voraussetzungen des § 224 StGB verwirklicht sein?
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Welche Form-Anforderungen gelten für VA (incl. der Rechtsbehelfsbelehrung), was sind mögliche Folgen von Fehlern?
Die Belehrung des Beschuldigten bei der ersten Vernehmung regelt § 136 StPO. Danach ist der Beschuldigten u.a. darauf hinzuweisen, dass er jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen kann. Seit neuestem muss er gem. Abs. 1 S. 5 ferner darauf hingewiesen werden, dass er „unter den Voraussetzungen des § 140 Absatz 1 und 2 die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und 3 beanspruchen kann“. Welche Folgen hat es nun, wenn die Belehrung insoweit fehlerhaft ist?
Bei Produktfehlern kommt eine Haftung nach dem ProdHaftG und nach dem BGB in Betracht. In welcher Reihenfolge sind die Rechtsbereiche zu prüfen und wann ist in Produkthaftungsfällen das BGB von besonderer Bedeutung?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen