In einer Streitfrage hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein „Machtwort“ gesprochen und eine Entscheidung getroffen, über die es in der Regierung unterschiedliche Meinungen gab. Was ist diese „Richtlinienkompetenz“ und worin hat sie ihre Grundlage?
Die Täterschaft bestimmt sich in Abgrenzung zur Teilnahme im Wesentlichen nach der Tatherrschaft. Für den BGH ist sie ein wesentliches Kriterium zur Bestimmung des Täterwillens, für die h.Lit. das ausschlaggebende, objektive Abgrenzungskriterium. Was setzt nun aber die Tatherrschaft voraus und wer kann bei § 316 StGB Täter sein?
Der Bundestag beschließt Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies soll der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen. Kritiker sehen aber den Amtsermittlungsgrundsatz und effektiven Rechtsschutz in Gefahr.
Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob § 548 BGB durch die Höchstfristen aus § 199 BGB (zusätzlich) begrenzt wird.
Ist der Rechtsgutsinhaber mit der Verletzung des geschützten Rechtsguts rechtswirksam einverstanden, dann kann sich der Täter nicht aus der infrage kommenden Norm strafbar machen.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus (Urteil vom 16.11.2022, Az. VerfGH 154/21). Gleichzeitig erklärte das Gericht auch die Wahlen zu allen zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig und ordnete Neuwahlen an. Der VerfGH ging damit weiter als gedacht.
Aus § 22 StGB ergibt sich, dass „eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.“ Mit dem unmittelbaren Ansetzen verlässt der Täter mithin das Stadium der straflosen Vorbereitung. Die Abgrenzung ist mitunter schwierig.
Das geschützte Rechtsgut beim Diebstahl ist jedenfalls das Eigentum. Da es sich um ein Individualrechtsgut handelt, ist eine rechtfertigende Einwilligung möglich, die als tatsächliche und mutmaßliche Einwilligung in Erscheinung treten kann.
An der Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union Ditib in Köln hat am 14. Oktober erstmals ein Muezzin über zwei Lautsprecher zum Freitagsgebet gerufen. Der Ruf dauerte weniger als fünf Minuten und war nur in unmittelbarer Nähe der Moschee zu vernehmen, schon auf der gegenüberliegenden Straßenseite bekam man davon schon nichts mehr mit.
Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob der geschäftsführende Alleingesellschafter als Verbraucher im Sinne des § 13 angesehen werden kann oder Kaufmann ist.
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