Verliert ein Gewahrsamsinhaber ein Handy und steckt nachfolgend der Täter dieses Handy ein, um es zu behalten, dann stellt sich die Frage, ob das Einstecken ein Diebstahl gem. § 242 I StGB oder aber eine (Fund-) Unterschlagung gem. § 246 I StGB ist. Das hängt davon ab, ob der Gewahrsamsinhaber noch Gewahrsam am Handy hatte.
Der Bundestag hat Änderungen im Wahlrecht beschlossen. Die Zahl der Wahlkreise wird gesenkt (aber erst frühestens 2025), die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert, und schon bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 werden bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen was unter dem negativen Interesse zu verstehen ist.
Was ist eigentlich ein neutrales Geschäft und wo wird dieses relevant? Welche Positionen stehen sich in dieser Konstellation gegenüber? Mit diesen Fragen wollen wir uns in unserem heutigen Beitrag auseinandersetzen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen, ob ein Fax der Schriftform genügt.
Nach teils gewaltsamen Protesten wird debattiert, wie das Reichstagsgebäude als Sitz des Bundestages besser geschützt werden kann. Teil der Überlegungen ist, eine sog. „Bannmeile“ einzuführen. Welche Regelungen gelten derzeit, was ist erlaubt oder verboten?
In diesem Beitrag wollen wir uns eine Definition des Schuldverhältnisses erarbeiten.
Bei § 271 StGB geht es darum, dass ein Täter, der nicht Amtsträger ist, einen in der Regel gutgläubigen Amtsträger veranlasst, in eine öffentliche Urkunde etwas Falsches einzutragen. Ist der Amtsträger bösgläubig, dann macht sich dieser gem. § 348 StGB strafbar. Eine der Voraussetzungen beider Normen ist jedoch, dass sich die erhöhte Beweiskraft der Urkunde auch auf die Passage bezieht, die falsch ist.
Durch den Vertrag von Lissabon sollte die Europäische Union (EU) demokratischer, transparenter und effizienter werden. Diese sollte unter anderem erreicht werden durch die Einführung der drei Führungspersönlichkeiten: Präsident des Europäischen Rates, Kommissionspräsident und Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Welche Aufgaben und Kompetenzen haben diese, wie werden sie ernannt, wer sind sie?
Der Diebstahl gem. § 242 I StGB ist als Einbruch – Diebstahl gem. § 244 I Nr. 3 und IV StGB qualifiziert, wenn der Täter in eine (dauerhaft genutzte) Wohnung einbricht, einsteigt usw. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Geschäftshaus, dann findet der besonders schwere Fall gem. § 243 I 2 Nr. 1 Anwendung. § 243 I 2 Nr. 2 kommt auch zur Anwendung, wenn der Täter ein verschlossenes Behältnis aufbrechen möchte. Hat nun ein Täter, der zum „Einsteigen bzw. Aufbrechen“ ansetzt, auch zum versuchten Diebstahl angesetzt?
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