Am 26 September wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Dann werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend (Mischsystem, sog. Personalisiertes Verhältniswahlrecht). Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben. Dazu kommen Überhangs- und Ausgleichsmandate.
In der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin hat dieser nun entschieden: 53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Dieser hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um Vorschläge nach § 21 BWahlG machen zu können bzw. Landeslisten gem. § 27 BWahlG aufstellen zu dürfen. Dies ist nach § 2 PartG eine Aufgabe der politischen Parteien. An der letzten Bundestagswahl zum 19. Bundestag am 24. September 2017 wurde 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl ermöglicht, letztendlich nahmen lediglich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass derzeit neun Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 BWahlG). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Grüne, FDP, AfD, Freie Wähler und Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegung/Freie Wähler deshalb keine Unterstützungsunterschriften.
Weitere 44 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt. Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: „Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.“
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde zudem vom Bundeswahlausschuss als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2021 anerkannt und muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet, § 6 Abs. 3 S. 2 BWahlG. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Die hierfür erforderliche Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge wurde auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie für die Bundestagswahl 2021 auf jeweils ein Viertel reduziert.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitungen sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitungen bis spätestens 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse dann am 30. Juli 2021.